1. Titel: Kauf. Taufdh. 8 434, 553 d) zu vergleichen find übrigens auch die Beftimmungen der ZPO. S 806 über eräußerung auf ®rund einer Pfändung, desgleihen S 56 Zw. e) Bei verkauften Grundftücken erftreckt {ich diefe Verpflichtung des Verkäufers auch auf das Zubehör, f. RKOE. in Iur. Widhr. 1904 S, 141. f) Auch die noch jeßt beftehenden Kellerrecdhte find al8 Rechte im Sinne des 8 434 HIRUEN, f. ROS. Bd. 56 S. 258. SHinfichtlih des BerkaufS eine8 mit einem Zubußerückitande belafteten Kuxes }. ROS, Recht 1903 S. 575. , Auch die durch eine Grunddien{tbarkeit herbeigeführte Befhränkung der Benußung des gekauften ®rund{tics {tellt | al8 ein Mangel im und nicht al8 Sachmangel dar, {. RKOES, in L3Z. 1909 S. 479; val. auch oben a. Nicht hieber gehören: , a) Gejeblicdhe Eigentumsbefchränkungen im Interefle des privaten Recht3- Teben8 (vgl. bierüber Bem. IV, B, 2 zu 8 903). Won diefer Art. find 3. B. die bei Grundftücskäufen nicht felten wichtig werdenden Bei hHränkungen aus dem Gefichtspunkte des Nachbarredht8. Val. BOB. SS 905 ff. und Recht 1907 S. 883. , , Wegen Sffentlidher Abgaben und Sffentliher Qafjten, die zur Ein- tragung in das Grundbuch nicht geeignet find, {. S 436 mit Bem. Die der Polizeibehörde im Intereffe des Semeindemwohles zu= jtehenden Befugniffe können nicht als Rechte Dritter im Sinne des 8 434 angejehen werden, da die Polizeibehöürde fein NechtSfubjekt in diefem Sinne ift. Die Unbemohnbarkeit oder fonftige Unbenuß barkeit eines Raumes, die in Ddefjen baupolizeimidriger Befchaffenheit ihren ©rund hat, fällt daher nicht unter & 434, fondern unter den Begriff des Sach mangels, f. ROES. in Sur. Wichr. 1907 S. 478, Oruchot, Beitr. Bd. 52 S. 979, Dagegen ftellt ih eine beftehende Baubefdhränkung und die biemit zujammenbängende befhränkte Benußbarkeit eines verkauften Haufes al8 Recht mangel dar, Yur. Wichr. 1909 S. 132 dr. 3. Aus der Nechtfprechung va hiezu noch (teilweije widerfpredhend) Ripr. d. OLG. Bd. 8 S. 58, Bb. 12 S. 52, Grucdhot, Beitr. Bd. 47 S. 853, füch!. DLSG. Bd. 30 S. 267, Nipr. d. OLG. (Gamburg) Bd. 20 S. 172. SE Schubmaßregeln bei Seudengefahr (vgl. 3. GB. SS 18 Ff. NG. von Si an 1000) find feine Rechte im Sinne des 8 434, die an Tieren beitehen, val. ROES, Recht 1907 S. 1531 und Seuff. Arch. Bb. 63 S. 268 F, Wars neyer Erg.-Bd. 1908 Mr. 29. , Werden noch nicht voll einbezahHlte GefhHäftsanteile einer Sef. m. befchr. O. veräußert, 10 it hinfichtlih der für den Verkäufer mie jür den Käufer beftehenden Berpflichtung en Qeiftung de8 noch rückftändigen Teile8 der Stammeinlage (S& 16 Abi. 3 Gef., betr. Gef. m. befdhr. H.) die DSefellfhaft nidht al8 Dritte im Sinne des $ 434 anzıufehen, meshalb nicht 3 434, {ondern 8 437 zur Anwendung gelangt, ROSE. in Recht 1908 Yr. 2147. Wegen der Nebenrecdhte bei Wktien vgl. RKOS. Bd. 56 S. 253 und vol. jerner wegen Aktien und Wertpapieren Überhaupt Bem. II, L zu $ 437. . 4, Wie fhon der Wortlaut des S 434 ergibt, greift auch hier das foog. Ber: (Onffungsprinzip laß. Der Verkäufer hat daher feinerfeit8 auch im diefer Hinficht alles dasjenige zu tun, wa3 zur Herftellung des durch S 434 vorgezeichneten Nechtsaultandes gotwendig it (©. 58), {omweit nicht durch Vertrag ({f. oben Bent. 1, a) etma8 anderes egründet wird, . Diefe Verpflichtung tritt übrigenS nicht etwa erft dann ein, wenn eine Qeltend- Macdhung von en fraglicher Art feiten8 eine8 Dritten fchon ftattgefunden hat. Nah dem beitinmten Ausbdruce des GefebeS genügt vielmehr fchon der Umitand, daß folche Rete bon Dritten überhaupf geltend aemacht merhen Fünnen. bal. oben em. 1, c. . Much ift hier gleihgültig, ob diefe Rechte Dritter im Wege der Klage oder im Mege der Einwendung zur Geltung gebracht werden Können vgl. in leßterer SOalif 3. B. 8 999 Ubf. 2 über Verwendungsanfiprüche des Befibers oder SS 273 ff. über Burückbehaltungsrechte; über Renten aus UNeberban oder Notwean f. 88 912 ff., 917; Dgl. hiezu Neumann in Bem. 1 zu $ 434). 5. Wegen eingetragener, aber nicht beftehender Rechte f. S 435. 6. Kennt der Käufer hei VBertrags{chluß die auf der Sache ruhende Saft, Io it anzunehmen, daß er Diele trobß der Beichränkung feines Kechtes Kaufen will. € kann 3}