“70 VIL. Wbjnitt: Einzelne Scohuldverhältnifje. zu & 433), Jo trifit ibn die Beweislaft der nicht gehörigen Erfüllung |. 88 363, 442 BOB, NOS, Bd. 4 S. 197 und Frankenburger a. a. DO. S. 41 | Neber Zuläffigkfeit diefer Einrede hei Nichterfüllung von Nebenverbind“ LidOfkfeiten des Verkäufer8 vgl. Hagen in Bl. f. RA. Bd. 72 S. 1075. Neber den Umfang der Einrede des nicht erfüllten VertragsS bei teitmei] © AA eines Sufzeffivblieferungsvertrags8 1. NOL. A . 17 3, 3 weitere Redht3hehelfe bieten fiH dem Käufer im Falle des $ I Mbf. 1 unter Umftänden dar: der Anjprudh auf Schadenserfaß und der m vom Vertrag. Diefe beiden Rechtsbehelfe ftehden jedoch im alternativen Berhält“ nmijje: Die Geltendmadhung des einen {Oließt den andern aus! 2 a) Die Frage, unter melden VorausSiesungen ein Schadenserfab- anfpruch oder der Rücktritt geltend gemadht werden kann, bemißt N nach den näheren Vorfhriften der 88 325, 326, 327. (Bol. Bent. dazıd- «) Bon Diefen SGefebesftelen behandelt S 825 zunächft den Fall, wenn dem Verkäufer die ihm obliegende Leiftung aus einem Dos hm zu vertretenden Umftand unmöglich wird, alfo 3 6 wenn er jelbit den Mangel im Rechte am Kaufgegenitande Dur eine Belaftung desfelben herbeigeführt hat. Hier kann dan. Der Käufer Schadenserfab (vgl. $S 249 ff aber auch Vorbem. IV vor 88 323 17. und die Bem. zu 8 325) begehren (f. auch S 280) oder vom Vertrag überhaupt zurücktreten. 2 Die im 8 325 weiter geregelte en über die alternative Geltend- machung jener EDEN des Käufers im Falle nur teilmeiter Unmöglichkeit der Yeiftung durg den Verkäufer führt au die Unterfbeidung zurüc, ob die nur teilweife Erfüllung für den Käufer noch ein Intereffe hat oder nicht. Näheres hierüber, 1owie über die Geltendmachung der im S 323 heftimmten Rechte ftatt DES Schadenserfaßanfpruchs und des Nücktritt8 f. in 8 325 und den Bem- dazu. Cbhendafelbit f. au über die Ausdehnung auf den Jall des 285 (rehtSfräftige Verurteilung zur Leiftung). Das Bote handenfein einer vertragsmwmidrigen Belaftung des Grund: Hücds fan teilmeife Nichterfüllung im Sinne der SS 323 ff. be deuten (Neumann zu 8 440). . us der Praxis des ReidhsSgericht8 bal. hiezu die Snt/hHeidunz in Bd. 54 S. 286 (Kann der Küufer, an weldhen während eines fängeren Zeitraums Waren zu Kiefern find, den Rücktritt aus 8 329 rechtfertigen, menn der Verkäufer der gegebenen uf iherung des Alleinverkaufsrehts8 durch Lieferung von Waren gleicher alt in das dem Käufer vorbehaltene Abfaßgebiet zu widergehandelt hat?) Jowie ferner VL®. Zweibrücden in LB3. Bd. 1 S. 747, Recht 1907 Yr. 1999 umd RNGESE, in Iur. Wihr. 1908 S. 35 ff. . Wegen von Anfang an bereits beitandener Unmöglichkeit der Seiftung aber vgl. ROE, Bd. 69 S. 355, Kur. Wichr. 1908 S. 712 Nr. 7. Hier kann hei dauerndem ÜUnvermögen unmittelbar auf Schadenserfaß geklagt werden. $ 326 beftimmt weiter über die Vorausfekungen der Geltendmachung eines Schadenserfaßanfpruchs oder des Rücktritt3 vom EN wenn der Berkänfer mit feiner LZeiftung im Verzug ift, 3. BD. der Verkäufer leiftet überhaupt nicht8. (Val. hiezu IM einzelnen die Bem. zu $ 326, fowie die Spezialabhandlung von Dr Sänger „Der Verzug beim Kaufe nach heutigem Rechte unter Vergleichung Des alten Handel8Srecht8“ [Berlin] und insbefondere die wichtigen. NOS. Bd. 51 S. 347, Bd. 52 S. 152, Bd. 54 S. 9%, Bd. 57 S. 105.) Gier kann der Käufer (an Stelle feines unter 1 berührten Rechtes, auf Erfüllung und Schadenserfaß wegen verfpäteter Erfüllung 3u Magen) dem Berkäufer ES zur Lieferung mit der Erflärung beftimmen, daß er nach deren Ablauf die Lieferung ablehne, und nach fruchtlofenı Abiaufe der gefebten Frift entweder vom ganzen Vertrage zurüdtreten oder Schadenserfjaß wegen Nidt- erfüllung des a en Bertrags verlangen. Die Notwendig: feit Der Sritiebung fällt jedoch weg, wenn Verkäufer bereits Leftimnmtt erffärt hat, daß er nicht Liefere oder wenn die Erfüllung infolge Des VerzuagsS des Verkänter8 für den Räufer fein Intereiie mehr h)