1. Titel: Kauf. Taujdh. S$ 440. 573 Sekeler, Die rechtlichen Befonderheiten des SukzeffivlieferungsvertragsS, Difl. Stuttgart 1910. En Speziell binfihtlih des Bierlieferungsuertrags vol. ROT. Bd. 63 _S. 297, Dertmann, Bayr. Landesprivatrecht S. 193 ff, au Rohl, Die juriftijche Natur des Bierlieferungsvertrags, Bonn 1904, U Bierlieferunasvertrag (Berlin 1909, und Vorbem. , 3 vor . Bur Anmendung de8 S 377 DO auf das Recht des Käufer8, bei einem Sußzeftivlieferungsgefchälte wegen mangelhafter Lieferungen vom VBertrage zurüczutreten, |. NOS. Bd. 65 S. 49. Zur SE EEE des 8 327 it hier noch fpeziell zu bemerken: Nu3 8 440 Ubi. 1 mit 8 353 Abi. 1 und 2 darf nicht gefülofien merden, daß der Rücktritt nur dann ausgefchloffen jet, wenn bei dem, der den Gegenftand infolge der Veräußerung erlangt hat, die Vorausijebungen des S 351, nämlihH wefjentlihe Berfchlechterung, Untergang oder fonftige Unmöglichkeit der Herausgabe eingetreten jeien; au da3 Moment ift hier wefjentlich, wenn ah der Käufer Sn {Ohuld haft G. B. durch Nidhtzahlung der Hypothekzinien mit der Folge der Zwangsverfieigerung) in die Unmögligfeit der HeranuZgabe verjebt hat. SKn erjter Meide kommt ferner {tet8 das Berfchulden des Wandlungstlägers an der Unmöglichkeit der YNückgabe in Betracht (S 351). In Falle der Veräußerung ft der Yücktritt auch dann ausgeldhlofjen, wenn das Verfchulden nicht den Neräußerer, jondern den Ermerbher trifft (8 353). Erfolgt die Ber- Gußerung unter Umftänden, die den (Erwerber nicht zur KRückver- äußerung verpflichten, 10 fann in der Weigerung des Erwerbers, jeinen Erwerb rücgängig zu machen, ein Verfchulden nicht gefunden Derden; En hat die Unmöglichtfeit dann ihren Grund in dem nl des Verkukerers. Ob ihm aber diefes Verhalten als Ver- dulden anzurechnen fei, ft nad Lage des Einzelfalles zu :nticheiden. NOS. Bd. 56 S, 258 {ff., insbejondere S. 260 und 261. Da dem Käufer wegen eines Mangel8 im Rechte nach 88 440, 327, 349 ein einfeitigeS, von der Zuftimmung des BerkäuferS nicht abhängiges Rüctrittasredht zufteht, kann er au nicht auf Cinmilligung in den Rücktritt oder N Anerkennung des Kücktrittsrecht3 Hagen, außer e8 find etwa die NS der Seftitellungsklage gegeben, vgl. RG. in Jur. Wichr. 1903 Beil. S. 68. b) Ueber eine au8nahm8meife AusSfidhliekung des Nüdctrittäreht8 beftimmt BGB, 8 454. Das Erfordernis einer v orgängi en Entwehrung (Eviktion) der ver: kauften Sache befteht im N URDIABE nit mehr. Neber diefen vom gemeinen Rechte val. aud VLR. TI. I Tit. 5 8 317, Lit. 11 88 135, 136, 143; Jüächt. ©®B. 88 930 {f.; cod. civ. art. 1662) abweidenden Stand- punft des BGB, enthalten P. I, 662 ff. eingehende Erörterungen. Dabei ind aber doch auch die ES en bj. 2 bis 4 de8 S 440 in Betracht za ziehen, welche in Anfehung beweglidher Sachen den Anforuch auf Schadenserfaß modifizieren. sa ‚Oemelung von Art und Höhe des Schabenserfaße8 bal. 3 . Nleber den maßgebenden Zeitpuntg, für die ShadensSbemefjung hatte S. I S 377 Ubi. 2 eine eigene Beiltimmung, die übrigen3 teilweite mit dem Eviktionserfordernife nad € I 8 374 {{. oben) SEN (vgl. Windjcheid-Kipp, Land. Bd. 2 $ 391 bei Anm. 34). In der N. Komm. murbde diefelbe wieder geftrichen. €3 verbleibt daher hei den allgemeinen Normen in diefer Seping . , Bei einem Schadenserjabanfpruche wegen Nichterfüllung {ft wegen Der Eden das Recht des Wohnort und Erfüllungsorts des Mer: äufers maßgebend, NOS, Necht 1907 Nr. 1804. _ 4. Yeber fOhuldhafte Nichterfüllung vertraglider Berpflidtungen überhaupt [eiten8 des Verkäufers und deren Folgen vgl. Bem. VI, 2 zu 5 433, MVorbem. 5, € vDr 8 549 ımd die Bem. IN zu S 276. 5. Unter befonderen Umftänden, wenn e8 ich um einen ganz außerordentlichen Schaden handelt, kann dem vertragstreuen Käufer die Mornahme eines Dedunagskaufs üngdefonnen werden, I. ROES., Recht 1909 Nr. 446