696 VIL Abfnıtt: Einzelne Schuldverhältnifie. Sm Brozejfe kann die Anzeige nicht vorgebracht werden, val. hierüber Schneider in Bulhs 3tfhr. Bd. 31 S. 286. SZ , tn Atängelanzeige vor Ablauf der Gewährfrift ift natürlich zuläffig (val. Stölzle a. a. ©. S. 169). Der geihehenen Anzeige iteht gleich: a) deren bloße Übfendung an den Gewöhrspflichtigen; Da b) die Erhebung der Klage. (Auch eine zurüdgenommene lage jowie eine Klage bei einem unzujtändigen Gerichte Tann die Frijt wahren, Falls fie den Anforderungen einer bloßen Anzeige genügen, vol. KArüchnann, Anfechtung S, A Ueber das Verhältnis folder Klage zu 8 478 val. auch ROES. Bd. 59 ©, 153; 6) die Streitverkfündung an den Verkäufer; d) der Antrag auf gerichtliche Beweisaufnahme Zr Sicherung des Ber weifjeS (über die often diejfes Verfahrens val. auch tölzle S. 177 ff.) Val. auch 8 478 und Bem. dazu, ferner %. 1, 739. . 5, AI Nechtsfolge einer Unterlaflung der K (oder der Erfaßhandlungen) hatte €. I 8 402 Beftimmt, daß Käufer fich auf die ermutung des S 484 nicht mehr berufen fonnte. Die II. Komm. dagegen (und damit übereinftimmend das SGejeh) legte Das Hauptgewicht auf die Vermeidung unficherer Prozeffe und befchloß, mit der Unterlafflung der Anzeige 2c. den gänzlidhen Verlult des Kehtsanipruchs aus dem Mangel“ beftande (einfchließlidh der damit zulammenhängenden Einwendungen) zu verknüpfen, zumal fonft der Räufer bei verfpäteter, aber doch noch innerhalb Der Verjährungsfrift erjtatteter Unzeige immerhin die Einreden aus dem Mangel behalten würde. Bal. S 478 und %. I, 787 ff. 6. Argliitiges Verichweigen des Mangel8 feiten8 des VBerkäufer3 wendet aber audh hier wieder den NRechtSverluft zuguniten des Käufers ab. A) Ueber den Begriff des argliftigen VerfihweigensS val. im einzelnen Bem. 3, a, 8 zu 5 460 und former au & 443 mit Bem. E38 kann jedoch hier bezüglich der gefeßlidhen Haftung nur ein Hanuptmangel in Frage fommen (vgl. & 482), wobei aber zugleidh in diejem Rahmen die Zufjage einer nicht vorhandenen Eigenfchaft wider hefjeres Willen dem argliftigen Berfdhweigen gleichfteben muß (bal. Gotthardt in Bl f. RA. Bd. 65 S. 47). CN anderer Mängel vgl. Bem. 5 zu 8482. Weiter wird der ahmen jedo a De Dal nDEteE bertragSmüßiger Gewährleiftung nach Maß- gabe de 92. ” Der Verkäufer kann ich auch durch Vereinbarung der Gewährs: freiheit feiner Haftung wegen Aralijt in bezug auf einen Hauptmanagel nicht entziehen val. Bem. 5 zu S 482. b) Die Bemweislaft hinfichtlih der Arglift trifft den Käufer. ©) Wegen der Verjährung im Falle argliftigen BerfchweigenS val. näher Dem. 1 zu $ 490 und Bem. 2, c zu 8 477. 7. Strittig ft, ob die Geltung des $ 93 ZRO. wegen der Prozeßkoften durch 5 485, foweit Diejer einfhlägt, ausgefchloffen ijt. Dies wird be abt vorn Hirfch-Nagel S, 40. Allein daraus, daß $ 485 dem Käufer die Wahl läßt zoalDen fofortiger Kage- erhebung und vorheriger Anzeige des He fanın nicht gefolgert werden, do für eine Anwendung des $ 93 ZPO. im Einzelfalle kein Raum mehr fei (To auch Bland in Bem. 1, b und neuerlich Stöhle S. 174). 8 486, Die Gewährfrift kann durch Vertrag verlängert oder abgefürzt werden. Die vereinbarte Frift tritt an die Stelle der gefeblichen Frist. ®. I, 410: I, 421; III, 480, 1. Durch Vertrag kann die Gewährfrift verlängert oder gefürzt werden. € ift aber zu beachten, daß eine Nenderung der Dauer der ee und überhaupt aller Beitimmungen über Gewährfchaft nur durch Vertrag gefchehen kann; e8 ijt daher ausgejchlofjen, daß durch UWiancen oder fogenannte Marktregeln oder durch Gewohnheit: vedt irgendwelche gejeßlidhen Vorfchriften über Gewährfichaft geändert werden können, val. Stölzle a. a. ©. S, 184 und die dortigen Zitate. 3, Ein folder Bertrag folgt Hhinfichtlich der Form wie in anderen Richtungen [ediglich den allgemeinen Rechtsnormen, namentlich auch wegen der Folgen einer gelpielten SGefährde. SIır der RTINK. Ber, S. 40) wurde ein Untrag, für die ETLCAOSMUGE Ber längerung oder Verkürzung der Gewährfrift das Crfordernis der Schrifflichkeit aufs