1, Titel: Kauf. Zaufch. Borbemerkungen. S 497, 719 „Sn der Hegel wird der Vorbehalt fofort beim Kaufabichluß eins gefügt. € i{t aber nicht ausgefchlofjen, daß er auch nachträglich ın bejonderem Kechtsgefchäfte hergeftellt werden kann (vol. €. I, 476 und MW, IT, 339; übereinftimmend Bland und Dertmann zu 8497 fowie Hahır a. a. ©. ©. 44). I Auch eine foldhe nachträglidhe Vereinbarung des RückaufsrechtS unter- jtebt an fi, foweit ein ©runditüc in Frage kommt, der Formvorfchrift des 8313 Sag l. Fraglih wird hier aber bezüglidh der Anwendung des Sahes 2 des 8313, ob nicht etwa fhonm durch die erfte Yuflaflung des Verkäufers an den Käufer auch der formlos gefchloffene Wiederkaufvertrag gültig wird? Man wird in Ddiefer Hinfidht untericheiden müfen, vb die an den Gaupt- vertrag angefügte Aorede einen Beftandteil deSfelben bildet oder ob fie jelbftändigen Charakter hat. Leßterenfalls wird die formheilende Kraft der Auflaflung fidh nicht auf fe erftreden fönnen (fo mit Recht Hahn a. a. ©. S. 52). Das Wiederkaufsrecht ent{teht im Zweifel Jofort mit feiner Bereinbarung. € fann Zr auch ein {bpäterer Zeitpunkt für den Beginn desfelben durch den Parteiwillen beabfichtigt fein, was hier fogar daS regelmäßige ift G3. BD. e die Erben des Verkäufers). Auch aus den Umftänden kann fich eine efriftung ergeben, vol. hierüber Hahn a. a. OD. S. 46. Eine weitere hier einfhlägige Frage ift die, ob das vereinbarte Wieder faufsrecht fchon vor erfolgter Beitgübertragung oder Auflalfung ausgeübt werden kann? Sofern fih nicht aus den Umffänden und dem Zwede des SefchäftS etwas anderes ergibt, wird die Frage nach dem BGB. zu hejahen tein (vgl. biezu Hahn a. a. DO. S. 46—49). Ein Wiederkaufsrecht kann au dureh einen Vertrag im Sinne des & 5328 BOB. in der Weije bedungen werden, daß eS einer anderen Berion als dem Verkäufer zufteht. E83 kan auch für den jemeiligen Cigen- tümer eines Grundfticds begründet werden. Val. hierüber Borbem. I, 1, c. 3. Das Wiederkaufsrecht ift ein mit dem Abfchluffe der Vereinbarung erworbenes felbitändiges Recht, daher auch übertragbar und vererblich, Jotwveit nicht anderweitige Vereinbarungen entgegenfitehen. MM. 11, 341.) € fanın ferner Segenftand der ZwangSvollftredung und des Konkur8verfahren3 fein, mas lich auch aus 8499 Sab 2 ergibt. Wenn freilich der Segenftand im Wege der Zwangs- vollitredung in der Richtung gegen den Käufer veräußert wird, Io kann uoie der obligatorifchen Natur des WiederkaufsrechtS diefes Recht des Verkäufers keine Berück- lichtiqung finden, vgl. Kuhlenbeck in Vorbem. vor S 497, Bal. hiezu aud 8499 Sab 2. „4. Der Wiederkaufpreis unterliegt zunächft freier Bereinbarung, mie der urfprünglihe Kaufpreis. Als Wiederkaufpreis kann insbefondere auch der Schü ß- Wert befitimmt werden, den der Gegenftand der Berechtigung zur Zeit des Wiederkaufs Oat. Für diejen Fall enthält $ 501 eine beiondere Beitimmung. Liegt keine Vers einbarıung vor oder gibt deren Inhalt Zweifeln Maum, jo greift die Auslegungsregel des bi. 2.8497 Plab, wonach der Kaufpreis im Zweifel auch als Wieder- fanfprei8 gilt (vgl. hiezu Hahır a. a. D. S. 54 ff). 5. Die Ausübung des Wiederkaufsredht8 erfolgt fediglich durch eine innerhalb der Srijt des 8503 BGB. abzugebende Erflärung de3 Berkäufers8 gegenüber (alfo jQOriftlich oder mündlih) dem Käufer dahin, daß erfterer das Wiederkaufsrecht ausübe; ein ÄWnerbieten des Wiederkaufpreifes i{t dabei nicht erforderlich. Diefe einfeitige, empfang3bedürftige WillenzHärung erfordert, auch menn ber Kaufvertrag felbit einer Lefonderen Zorm bedurft haben follte, weder Ddiefe noch eine andere hejondere Form. Denn die Rechtswirkfamfkeit der Erflärung, daß das fraglihe Kecht ausgeübt werden wolle, hat ihre Rechtsgrundlage Ihon im erften Kaufvertrage, defjen rechtsförmlicdhe Ab- IcOlieBung natlirlidh vorauszufjeßen ift und hier fortmwirkt. Die einfache Tat- jache der Abgabe und des Enmpfange3 jener Erklärung, die unwiderruflich ift (val. biezu SS 130 ff), bringt den Wiederverkanuf „zuitande“, Dd. b. Das vorbehaltene Kechtsgejchäft des Wiederverkaufs zur rechtlihen Bollendung, ohne daß eS eineS weiteren Kückkfaufvertrag8 bedürfte,. ANeS diefes vollzieht Ach aber nur auf vbligatorijhem Gebiet, auf weldem ®ich allein die SS 497 ff. bewegen. Cine unmittelbare dinglihe Wirkung übt die Rückkanfserklärung Dagegen nicht aus. Sie bewirkt alfo auch feinen qutmittelbarem Dinglidhen Yückfall der bereits volzogenen EWR Yobhl aber erzeuat jene MiederkaufserHäruna von Telbit beftimmte Ber: Do