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        <title>Recht der Schuldverhältnisse</title>
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      <div>1. Titel: Kauf. Tanjdh. 88 446, 447. 
1. Den Begriff: „NMugungen“ Bbeftimmt BGB. 8 100. Neber Frucht= 
berteilung val. $ 101. 
Hinzugekommene wejentliche Befitandteile der Sache gehören von 
vorneherein nidht unter den Begriff der Nußungen, Sie folgen {horn vom Kaufsabihluß 
an dem Raufsgegenitande. Bei unmwejentlidhen Beitandteilen und Verti- 
henzen fommt e8 auf den Varteiwillen an. (So mit Recht DVertmann Bem. 3 zu 
S 446; vgl. hiezu übrigens auch S 926 wegen des Bubehörs bei Orundftücen,) 
®. Unter den Lajten find fowohl die privat- wie die öffentlidh-rehtliden 
(gl. hierüber S 436 mit Bem.) zu verfteben, Toweit fie auf der Sache al8 folder ruhen 
Der aus dem Eigentume daran ich ableiten (vgl. hiezu aud NGC, in Iur. Wichr, 1907 
®, 669). Neber Lafjtenverteilung |. BOB. 8 103. Wie ich in zeitlider Hinficht das 
SCxbältnis zu dritten Berechtigten geftaltet, i{t für die Beziehung unter den 
A nicht maßgebend. (Dertmann a. a. DO.) Dal. ferner auch S 451. Ueber 
1 Dedeutung der Laftenaustheidung in einem GaulDertrage für die Erjaß=- 
Dflict des Merkänfers Dal. Urt. D. DLO München in Bayr. 3. f. NR. Bd. 2 S. 257. 
Die an Privatverfiderungsanitalten zu zahlenden Prämien find keine 
auf dem Grunditüce ruhenden Laften im Sinne des &amp; 446 BGB. (wohl aber die an die 
% fentliden Verficherungsanitalten zu zahlenden Beiträge); val. Seuff. Arch. Bd. 59 
tv. 198 und ROES. Bd. 23 S. 236 ff. 
HinfichtlihH des Batronat8 vgl. ROGE. in Jur. Widhr. 1907 S. 88. 
5 3. Neber Borausvberfügungen des Grundftücszverkäufer8 Hinfichtlich 
8 Mietzinfe8 }. 8 578. 
4. Durch S 446 ift felbftverftändlich nicht ausgefchloffen, daß der Verkäufer durch 
rdnungswidrige NuBung der Sache vor dem Gefahrübergange dem Käufer nach 
0 allgemeinen Normen haftbar wird (vol. &amp; 242, land Bem. 3 zu $ 446 und Dern- 
Urg $ 175, ID). Nukungen, die der Verkäufer nach dem Gefahrübergange noch zieht, muß 
% dem Käufer herausgeben und haftet diefem auch für Ichuldhafterweije nicht gezogene 
Yengen, at nicht etwa Annahmeverzug ($ 302) auf Seite des Käufer8 vorliegt vol. 
N a, a. 3.) 
5. Der Zeitpunkt, von dem ab die Nußungeu dem Käufer gebühren, ift auch 
Maßgebenb bezüglich der Kaufpreisverzinfung ) $ 452. 
HE. Eine Sonderregelung der hier behandelten Materie ergibt fich (val. Neu- 
Mann zu S 446): 
a) für den Werkvertrag und WerfklieferungsSvertrag durch die 
38 644 und 651; 
b) für den Erbi{hHaft8kauf 1. 8 28380; , , 
c) Bf et Bwangsdveriteigerung eines Orundftücks; f. hierüber 
Dben Bem. 1. 
585 
8 447. 
Berfjendet der Verkäufer auf Verlangen des KäuferZ die verkaufte Sache 
nach einem anderen Orte al8 dem Erfüllungsorte, fo geht die Gefahr auf den 
Käufer über, jJobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer 
Oder der font zur Ausführung der Veriendung beftimmten Berion oder Anftalt 
ausgeliefert hat. 
Hat der Käufer eine bejondere Anweifung über die Art der Verfendung 
Ctheilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweifung 
ab, jo ijt der Verkäufer dem Käufer für den daraus entitehenden Schaden ver- 
antwortlich. 
&amp;. I, 465; IL, 388; III, 441. 
Der Berfendungskauf. 1, 8 447, defjen Inhalt dem früheren Art. 345 of. 1 
des SGB. &amp;. F. verallgemeinernd nachgebildet it N. 1, 326 ff.) begründet eine AuS- 
Nabhme von der Regel des 8 446 Hinfidhtlih der Tragung der Gefahr beim 
A onSport einer verkauften Sache nach einem anderen Orte al8 dem Er- 
Jüllungsort. (Diftanzkauf oder Verjendungskauf; Dernburg S 172, I, 1 {chlägt 
den Ausdruck „Fernkauf“ vor). 
bei Wegen der NMugungen und Laften verbleibt e8 aber auch im Kalle des &amp; 447 
ei Dem Örundiake des S 446 Abi. 1 Sag 2. (M. HM, 328).</div>
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