5. Titel: Darlehen. Vorbemerkungen. 969 Bertrag3 ein anderes Gefjfhäft al8 gewollt ergibt. Nun [priht zwar die Sti- bulafton fejter Zinjen und eine Anteil3 am Reingewinn nicht ohne weiteres gegen die DarleHens8natur; aber die in lepterer Beftimmung enthaltene Bes teiligung am GejGäftZergebniffe fpridht eher für die Natur des Kapitals al8 Einlage. Unzweideutig wird die Natur des Kapital? al8 Einlage dur die Stipulation, daß der Hingeber des KapitalS berechtigt fein fol, jederzeit bie Bücher und die Gelchäftsbapiere einzujehen und eine Bilanz anzufertigen, jede Muskunft über alle Gefhäftsvorgänge zu fordern 20, 20.“ Val. ferner auch den Sal in RGE. Bd. 57 S. 175 ff. € fann zweifelhaft fein, ob DarlehHen oder Kauf vorliegt, insbe]. beint fog. Emi[[ion8gefhäüfte, wenn auf Grund eines DarlehenZvertragS der Empfänger als AnlehenZobligationen bezeichnete Inhaberbapiere zu einem beftimmten Emijfionspreije den BZeichnern überläßt, Val. hierüber Kuhlenbeck in Sur. Wir. 1904 S. 402, RGE. Bd. 28 S. 29 ff., Unger, Rechtlige Natur der Inhaberpapiere S, 47, 94, fowie inzZbef. Gareis, Lehrbuch des8 deutfchen DandelSredht3 S 65 Nr. HI und IV. Neber das dem Darlehen nahe vermandte fog. depositum irregulare unregelmäßiger Berwahrungsvertrag) |. S 700 nebft Bem. Sein Begriff ift Heutzutage Hauptfäcdhlig anwendbar auf die Hinterlegung bon Geld bei einem Bankhaus auf Scheck oder Girolonto. Der Unterfchted dom Darlehen wird Hier darin zu finden fein, daß e8 fi beim depositum irregulare um eine Hingabe zur ODbforge (custodia) des Empfänger8, aljo um eine von leßterem berfprodene Dienftleiftung Handelt, für melde der in der Kegel au geringere Zinsfuß d. dh. die Qukrierung des Kapital zu einem niedrigen BZinafuß, als filr Darlehen Üblig Yt, da3Z YNequivalent daritellt (fo mit Recht Kuhylenbed in KJur. Wichr. 1904 S. 402 im Anfchluf an Schey, Obligationenreht Bd. 1 S..56 ff.) Die hHerrfhende Meinung (vgl. insbe]. aud RGE, Bd. 1 S, 204) erblickt das Kriterium darin, ob vborzugSweije und zunächft das Interefle der Einlegenden die Einlage veranlakt Hat oder aber das Intereijje des Empfänger3 ober beider Teile. Das3Z KeichSgericht fprit daher in jener Entideidung den Spareinlagen hei einer Gemerbebank trog deren Bezeihnung al8 DepotZ die Eigenf{haft eine8 depositum irregulare ab, da die fraglidhe Bank dem Publikum dieje Bequemlichkeit im eigenen Interefjle gewähre, um Rabitalaufnahmen zu erhalten. Bgal. hHiezu au fächt. Arch. 1908 S, 531 und Sarei8 a. a. OD. 8 65 Nr. VI und VII. e) Ueber fog. Borjchüffe vgl. Bem. I, 1, c zu 8 607. N Die WedhHjeldiskontierung ftellt fiH für die Regel al Kauf de Wechfel® dar. Wird die Diskontierung aber zur Berfchleierung eines DarlehHen3 benüßt oder mit einem Darlehen zur Sicherung des DarlehHenSgläubiger8 berbunden, fo liegt erfteren FalleS XedigliH ein Darlehen vor, leßteren alle8 aber beide, ein Wechfeltauf und ein Darlehen, ]. RGE. Recht 1907 Nr. 3631, 3783, ferner Nipr. d. OLG. (Hamm) Bd. 16 S, 385. g) Yeber das Lombardgefhäft val. oben Bem. 2, g. 4, Shrem äußeren Umfange nad find die im diefem Titel ftehenden Be- timmungen über da3 Darlehen ziemliG kurz zufammengefaßt, Sie Lejdhränken fich auf die Firierung der BegriffSmomente (8 607), auf die Regelung von ZinZverhHält- nifjen (8 608), dann von Rücerftattung und Kündigung (S 609), jowie auf VBor- IOriften über den Widerruf eines Darlehensverjpredhen3 (8 610). Damit {ft aber der Gejamtfrei8 der Beftimmungen über DarlehenSverhältnifjie nodj nicht abge[Hlofjen. Berichiedene auf da3 Darlehen bezüglihe Borfohriften finden id an anderen Stellen des BGB., z. B. im Gebiete der Wudherbeftimmungen ($ 138), des Hyhothekenrecht8, des Bormundfdhaftsrecht8 (8 1822 Nr. 8, au 8 1648) und des ehHelihen Güter: