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        <title>Recht der Schuldverhältnisse</title>
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      <div>Seiten 1—924 — 1. Teil; Seiten 925—1744 = 2, Teil. 1811 
Offenbarungseides 86; — fiehe auch „Ges 
ridhtsjtand“. 
SU Lieferung beim Werkvertrag 1138, 
Sn Herausgabe durch den Beauftragten 
Buwendung: Begriff 1449; — einer un- 
gerechtfertigten Bereicherung 1564, 1578. 
Zuwendungen unentgeltliche: unter ber 
Auflage einer Leiftung an einen Dritten 
284; — u. 3. an die Gefelljchaft 1302. 
Zuwiderhandeln gegen Unterlafiungspflicht, 
Fälligkeit der Vertragsijirafe 300. 
Zwangsaufredhnung 393. 
Bwangsenteignung: Anwendung der VBor- 
jOriften über Kauf 708, 
Zwangserfüllung 351. . 
Bwangsvergleich: Rückforderung der über die 
Quote gemachten Leiftung 1562; — Ein- 
fluß auf die Bürgihaft 1410. 
BwangsSverfauf: Ausichluß des Vorkaufsrechts 
734; — Verbot des BietenZ für Verfteige- 
rungsbeamte und deren GehHilfen 601; — 
Wirkung der Nichtbeachtung des Verbots 604, 
ZwangSverfteigerung eine run dftücds: 
Abmendung durch Befriedigung des Gläubi- 
ger8 durch einen Dritten 107; — Gefahr- 
übergang auf den Anfteigerer 584; — 
3. des Mietobjekts 900, 921; — Einfluß 
auf Bachtverhältnijje 934; — Mebernahme 
einer hypothekarijch verficherten Schuld 470; 
— Serkauf von gemeinfdhaftlichen GÖrund- 
jtücen im Wege der Z. zum Zmwede ber 
Gemeinjchaft 1361. 
BZwangSverwaltung: Abjchluß von Mietver- 
trägen durch den Verwalter 781. 
Zwangsvollitredung: Ablöfungsrecht des Drit- 
ten gegenüber dem Gläubiger 104, 105; — 
Anrechnung des Erlöfes bei Mehrheit der 
gejichuldeten Leiftungen 363; — 3. bei Alter- 
nativobligationen 93, 95; — 3- bei Berur- 
teilung zur Zug um Zug-Leiftung 123,244; — 
Einfluß der Unwirkjamfkeit der Solfirechungs- 
handlung 1553; — Herausgabe des (Erlöjes 
nerfteigerter, nicht dem Schuldner gehöriger 
Sachen 1565; — Schadbenserfaßpflicht hie- 
wegen 1595; — Ausichluß vom Bieten bei 
3. 601; — Wirkung der Nichtbeachtung des 
Berbots 604; — 3. gegen den Hauptichuldner, 
VBorausjeBung der Haftung des Bürgen 
1419, 1420; — Einfluß der 3. auf das 
Rücktrittsrecht vom Vertrag 327; — Aus- 
ichluß des Vorkaufsrechts gegenüber der 3. 
784; — Einfluß auf da3 Wiederkaufsrecht 
721; — 3. in den Anteil an einer Gemein- 
jchaft 1351, 1357; — in den gemeinfhaft- 
lichen Gegenftand 1352; — im Gefelljihaft8- 
vermögen 1265, 1304; — in den Anteil 
eines Gefjelljchafter3 1306; — 3. in die 
Rauflache, Einfluß auf die Wandelung 652, 
655; — gegen den Bächter und den Ver- 
pächter 934. 
3werf der Obligation: Untergang der DO. durd 
Erreichung des Zweces 343. 
Zwecferreichung: Untergang des Schuldver- 
hHältnifies durch Zw. 543. 
Zwei Jahre: Verjährung des Anjpruchs aus 
SInhaberichuldverjhreibungen 1515. 
Zweikampf: Erjaganjprüche wegen Verlegung 
im 3. 1601, 
3weifeitige Verträge 235, 237. 
Zwingendes Recht bei Schuldverhältniffen 525. 
3Zwifdhenzinjen: Ausjichluß des Wbzuge3 bei 
Bahlung vor Fälligkeit 116; — bei vor- 
zeitiger Erfüllung einer betagten VBerbind- 
lichteit 1558.</div>
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