sionen und Entschliessungen. Von dieser Art sind die meisten
„Kompetenzen‘“ der VB-Organe. Über so gestaltete Befugnisse
verfügt der VB zum Beispiel zur Durchführung der ihm nach
Art. 11 VBP obliegenden friedenstiftenden Tätigkeit,
Häufig aber finden sich im VBP Verhaltensvorschriften und
Zuständigkeitsbestimmungen der zuletzt genannten Art miteinander
 vereinigt. Die Tätigkeit des Organs, welche durch die
Zuständigkeitsbestimmung gefordert wird, ist in diesem Falle ein
Mittel, um die Erfüllung der Rechtspflicht, welche für das Mitglied
 aus der Verhaltensvorschrift folgt, zu kontrollieren, zu
beeinflussen und im Rahmen es politisch Möglichen zu sichern.
So sind beispielsweise in den Art. 10, 13 Abs. 4, 16 bestimmte aus
dem Pakt folgende Pflichten der Mitglieder kombiniert mit der
Kompetenz des VB-Rates, zur Durchführung dieser Pflichten
Beschlüsse zu fassen. Diese Beschlüsse bewirken keine rechtliche
Bindung, aber es kann ihnen doch eine erhebliche motivierende
Kraft innewohnen.
Die folgende Abhandlung beschäftigt sich mit der Frage,
wie weit den Beschlüssen des VBR und der VBV -— sei es, dass sie
zur Durchführung von Verhaltensvorschriften gefasst werden,
sei es unabhängig davon — rechtsverbindliche Kraft innewohnt.

II. Ein Bedenken gegen eine solche Untersuchung ist noch
zu zerstreuen: Kann überhaupt bei dem eminent politischen
Gebilde, das der VB ist, eine juristische Untersuchung durchgeführt
 werden? Ist es nicht eine Verkennung der Natur der durch
den Völkerbund geschaffenen zwischenstaatlichen Einflussmöglichkeiten,
 wenn versucht wird, sie juristisch zu definieren? Und ist
es nicht ein aussichtsloses, ja irreleitendes Beginnen, die absichtlich
 unklar und verschwommen gelassenen Bestimmungen des
Paktes auf scharfe rechtliche Begriffe reduzieren zu wollen?
Darauf diene zur Antwort: Gewiss kommt dem VB ein „caractere
plus politique que juridique“?) zu, gewiss kann seine Methode als
„Kodifikation der praktischen Politik“ bezeichnet werden?).

1) Larnaude, La Societe€ des Nations, 1920, 8.
?) Max Huber, Die konstruktiven Grundlagen des Völkerbundsvertrages,
in Zeitschrift für Völkerrecht, XII. 1923. 2.