Beweis für die eingangs dieses Absatzes aufgestellte Behauptung.
Die Völkerbundsbeschlüsse können also unmittelbare Wirkung
entfalten (die Frage, welcher Art sie ist, bleibt offen); sie unterscheiden
 sich damit von den Vertragsentwürfen einer internationalen
 Konferenz, die erst durch die Ratifikation, und nur für die
Ratifizierenden selbst, rechtliche Verbindlichkeit erlangen können,

IV. Innerhalb der so umschriebenen Beschlüsse sind nun
aber zwei Arten zu unterscheiden, deren Differenz sich nicht ohne
weiteres aus dem VBP ergibt, die aber schon seit der ersten VBV
in ständiger Praxis unterschieden wurden: Beschlüsse im engeren
Sinn (Resolutionen) und Empfehlungen. Französisch: resolutions
einerseits, vceeux, recommandations anderseits. Englisch: resolutions
 und recommendations. Formell unterscheiden sie sich dadurch,
 dass nur die Beschlüsse gemäss Art. 5 — Spezialbestimmungen
 ausgenommen — einstimmig gefasst werden müssen,
während für Empfehlungen die Mehrheit ‚genügt!). Diese verschiedene
 formelle Behandlung war denn auch der Ausgangspunkt
 der Unterscheidung?). Dem materiellen Gehalt nach sind
die Empfehlungen nicht verbindlich, während die Beschlüsse
verbindlich sein können, ohne aber, wie gezeigt werden wird,
verbindlich sein zu müssen.
Es ist zweckmässig, diese Unterscheidung von Resolutionen
und Empfehlungen der folgenden Untersuchung zugrunde zu
legen. Denn zwischen diesen zwei Gruppen von Beschlüssen
besteht offenbar das Maximum des Unterschiedes im Masse der
Verbindlichkeit. Innerhalb dieser beiden Hauptgruppen sind
dann wieder nähere Unterscheidungen anzubringen.

1) J. F. Williams, The League of Nations and Unanimity, American Journal
of International Law 19 (1925) 481, ist der Ansicht, dass auch ein veeu eine
decision im Sinne von Art, 5 sei. Er beugt sich aber der bestehenden Praxis,
wonach für vceux die Mehrheit genügt.
2?) Die Unterscheidung wurde zuerst vorgeschlagen von Hymans, dem
Präsidenten der ersten VBV anlässlich der Beratung einer Resolution über
Rüstungsbeschränkung: I Ass. Pl. 529. Die Versammlung machte sich Hymans
Ansicht zu eigen.