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genannten Organe und Institutionen gegenüber den Mitgliedern:
diese bilden vielmehr die Voraussetzung ihrer Tätigkeit (die in
der Satzung selbst geregelt sein muss) und können daher nicht
gleichzeitig Objekt der ordentlichen statutarischen Beschlussestätigkeit
 sein!). Zum Bereich der den VB als solchen betreffenden
 Gegenstände ist weiter alles zu zählen, was notwendige
Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der Tätigkeit der Völkerbundsorgane
 und -institutionen ist. Alle diese Gegenstände gehören,
 kurz gesagt, zum statutarischen Kompetenzbereich des VB.
Der statutarische Kompetenzbereich ist aber identisch mit der
Sphäre, innerhalb welcher der VB als juristische Person handeln
kann,
Damit hängen eng zusammen die dem VB als solchem oder
einzelnen seiner Organe durch Spezialverträge übertragenen
Kompetenzen. Doch ist die verbindliche Kraft der Entscheide
nach jenen Spezialverträgen zu entscheiden, sie wird hier, weil
zu weit führend, nicht näher verfolgt. Was im folgenden über die
Beschlüsse auf Grund des Paktes gesagt wird, lässt sich leicht
analog auf jene Spezialabkommen übertragen.
Welches ist nun im einzelnen die positive Regelung der in
Frage kommenden Beschlusseskompetenz von Rat und Versammlung?


[V. Die statutarischen Beschlusses-Kompetenzen.
In die den VB als solchen betreffende Kategorie von Beschlüssen
 gehören einmal zahlreiche, die im Pakt ausdrücklich
normiert sind. Viele davon können mit Mehrheit gefasst werden:
sine Erscheinung, die zwanglos nur erklärt werden kann, wenn
der Völkerbund als eine von den Mitgliedern verschiedene Rechtspersönlichkeit
 angenommen wird?). Die Fälle sind folgende:

') Im Bericht von Hanotaux über die Technischen Organisationen werden
dementsprechend für die Beziehungen zwischen diesen und dem VBR und der
VBV zwei leitende Prinzipien aufgestellt: „a) Autonomie quant au fonetionnement
 interieur des organisations. . .; b) Contröle quant A l’intervention vis-A-vis
des membres‘“, I Ass. Pl. 337, 340.
?) Mehrheitsbeschlüsse waren und sind allerdings auch vorgesehen im
Weltpostvertrag für die Annahme gewisser Vorschläge. welche zwischen zwei