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pflichtung führen kann; die bindende Kraft eines Gutachtens
des StIG ist im VBP nicht stipuliert*).
Ist nun ein Beschluss von VBR und VBV, der auf dem Umweg
 über ein Gutachten des StIG eine Bindung der Parteien
erzeugt, mit dem System des VBP vereinbar? Es sind zwei Fälle
zu unterscheiden. Wenn die Parteien der Einholung des Gutachtens
 zustimmen, so kann an der Zulässigkeit kein Zweifel sein,
denn dann Liegt der Rechtsgrund der Bindung der Parteien (wenn
man hier von einem Rechtsgrund überhaupt sprechen will) in
ihrem eigenen Willen. So gut wie sie ein Kompromiss für die
Unterbreitung des Streitpunktes unter ein Schiedsgericht schliessen
 können, so können sie sich auf die Einholung eines Gutachtens
 einigen. Wie aber — das ist der andere Fall —, wenn sie
nicht zustimmen; kann dann trotzdem ein Gutachten einverlangt
und damit eine tatsächliche Fremdverpflichtung der Parteien erzeugt
 werden? Anders ausgedrückt: Bedarf der Beschluss, ein
Gutachten zu verlangen, der Einstimmigkeit oder nicht? Dabei
interessiert uns, ob die Stimmen der Parteien?) zu zählen sind,
während die weitere Frage, ob für die verbleibenden Stimmen
Einhelligkeit oder Majorität erforderlich ist, offen bleibt. Das
aufgeworfene Problem, das im Zusammenhang mit dem geplanten
 Beitritt der Vereinigten Staaten zum StIG aktuell geworden
 ist. hat bisher keine einheitliche Antwort gefunden?®).

1) Eine solche Verbindlichkeit war im Genferprotokoll Art. 5 vorgesehen
für Gutachten über Art. 15 Abs. 8 VBP. Eine allgemeine Verbindlichkeit war.
trotz dahingehenden Antrages von Burckhardt, nicht vorgesehen worden.
V Ass. C. T 39, Pl. 490.
2) Wenn keine Parteien vorhanden sind, d.h. wenn sich das Gutachten
nicht über einen „Streitfall‘““, sondern über eine „„Rechtsfrage‘“ aussprechen
soll, so fällt das besprochene Problem überhaupt dahin, es sei denn, dass die
Rechtsfrage tatsächlich doch einen konkreten Streitfall betreffe.
3) Paul Mantoux, On the procedure of the Council of the L. o. N. in J ournal
of the British Institute of International Affaires, January 1926, vol. V No. 1.
p. 27. Mc Nair, The Council’s request for an advisory opinion, British Year
Book of International Law, 1926, 13. Siehe auch Hudson, Les avis consultatifs,
Academie de droit international, Recueil des cours, 1925, III 378 ff. Derselbe
_in American Journal of International Law 20 (1926). 332. Wright, ebenda 21]
(1927). 1 £.