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Eine erste Antwort hat der StIG selbst gegeben, als er die
Erstattung eines Gutachtens in der ostkarelischen Frage ablehnte,
Denn, sagt der Gerichtshof, „le consentement de la Russie n’a
jamais €t&amp; donn€; par contre elle a nettement et ä maintes reprises
 declar6 qu’elle n’accepte aucune intervention de la S.d.N.
dans son differend avec la Finlande‘“. Zwar führt der StIG- aus:
„La Cour se rend compte qu’elle n’est pas invit&amp;e ä trancher
un differend mais ä donner un avis consultatif““, aber er fügt bei:
„Röpondre ä&amp; la question &amp;quivaudrait en substance ä trancher un
differend entre les parties‘“}). Es wäre aber falsch, daraus etwa
den Satz ableiten zu wollen: da die praktische Wirkung eines
Gutachtens der Wirkung eines Urteils gleichkommt, kann ein
Gutachten nur unter denjenigen Voraussetzungen erstattet werden,
 unter denen ein Urteil gefällt werden kann. Einen solchen
Grundsatz hat der StIG offenbar nicht aufstellen wollen?). Vielmehr
 darf aus seinen Ausführungen?‘) abgeleitet werden, dass die
Unterwerfungen unter das Streiterledigungsverfahren des VBP
(also nicht unter die obligatorische Schiedsgerichts- oder Gerichtsbarkeit)
 genügt, um im Verfahren nach Art. 15 VBP den
VBR zur Einholung eines Gutachtens zu ermächtigen. Das ergibt
 sich u. a. denn auch aus dem Gutachten des StIG über die
\Mossulfrage?), das einen Streit zwischen Grossbritannien und der
Türkei betraf. Der türkische Vertreter im VBR hatte sich der Einholung
 des: Gutachtens widersetzt, doch scheint er sich in der entscheidenden
 Abstimmung nicht dagegen ausgesprochen zu haben‘).
Die Kompetenz des, VBR zur Behandlung der Streitfrage beruhte
auf dem Lausanner Vertrag und der StIG- scheint dies für die
Einholung des Gutachtens genügend, — eine besondere Einigung,
ähnlich einem Kompromiss, also nicht für erforderlich erachtet
zu haben. Dabei ist aber immer noch die oben aufgeworfene Frage
nicht grundsätzlich beantwortet worden.

1) Recueil des avis consultatifs, No. 5, du 23 juillet 1923, 5. 28/9.
2) Im Gegenteil hat er die grundsätzliche Frage ausdrücklich offen gelassen:
aa. 0.27. %) a. a. O. S. 27 unten.
3) Recueil des avis consultatifs, No. 12 du 21 novembre 1925.
%) Me Nair, a. a. 0.5, Hudson im American Journal, 20, 333, Wright
ebenda 461. wo weitere Fälle angeführt sind.