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somit je nach den für die endgültige Erledigung mass. benden 3
Vorschriften verschieden. Im Verfahren nach VBP A,. 5 ist
deshalb ein Gutachten einstimmig, aber‘ unter Ausschluss ‚der
Stimmen der Parteien zu verlangen. Soweit aber der Rat mehrheitlich
 entscheiden kann!), kann er auch ein Gutachten mehrheitlich
 einfordern. Grundsätzlich werden überhaupt die Stimmen
der Parteien ausgeschlossen sein, wie sie ja, nach einem vom
5tIG anerkannten Prinzip (oben S. 8) auch beim Streitentscheid
nicht mitzählen.

LE

Bei dieser Auffassung ergibt sich allerdings die Möglichkeit
einer faktischen Fremdbindung durch ein ohne die Stimmen der
Parteien veranlasstes Gutachten des StIG. Aber das hat nichts
Bedenkliches an sich. Im Gegenteil verwendet der VB auch im
Verhältnis zwischen VBR und Mitgliedstaaten das System der
rechtlich unverbindlichen, aber politisch wirksamen Beeinflussung,
ein System, das dem bisher ungeregelten „Spiel der Kräfte‘
gewisse Bahnen setzt, und das eine notwendige Stufe zu einer
vollkommeneren Völkerrechtsordnung sein dürfte?).

F. Die Praxis zeigt, dass Versammlung und Rat, auch abgesehen
 von den im Pakt aufgezählten Fällen, in Angelegenheiten,
die den VB als solchen betreffen, Beschlüsse fassen können,
welche durch das Medium des Bundes für alle Mitglieder Recht
schaffen. Das gilt einmal für den privatrechtlichen Verkehr. Soweit
ein solcher stattfindet, erscheint der VB als eigenes Rechtssubjekt.
 Seine Organe handeln als Organe der juristischen Person
VB. Im privatrechtlichen Verkehr wird er durch den Generalsekretär
 vertreten?), der im Rahmen der ihm vom Rat erteilten
Vollmacht handelt. Der VB als solcher (und nicht etwa die einzelnen
 Mitgliedstaaten) erwirht Grundeigentum) und kann es

') z. B. im Westpakt von Locarno, Art. 8; in $ 40 der Annexes zu Art. 50
des Versailler Vertrages betr. die Verwaltung des Saarbeckens. Zahlreiche
weitere Zitate bei Schücking-Wehberg. 336.
2) S. unten 5. 78.
3) Nach freundlicher Auskunft des Herrn Prof. Dr. W. E. Rappard.
1) Resolution der Versammlung vom 29. Sept. 1922 bezügl. der von der