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und die Kostentragung erfolgt durch den VB*), mit andern
Worten, sämtlichen Mitgliedstaaten erwachsen daraus Rechte
und Pflichten. Diese Lösung wurde nach ausgiebiger Diskussion
in der dritten Kommission der ersten Versammlung gefunden.
Die Beschlusseskompetenz der Versammlung erstreckt sich
weiter auf die Schaffung wichtigerer Kommissionen®), der sogenannten
 technischen Organisationen des VB®), Normierung ihres
Verfahrens?), Übernahme der Kosten auf das Budget des VB,
Regelung der Beziehungen zwischen den technischen Organisationen,
 Rat und Versammlung‘).
Andererseits können die technischen Organisationen nicht unmittelbar
 an die Mitglieder gelangen. „Avant toute communication
 aux membres des travaux ou propositions des organisations
techniques, et avant toute action a engager vis-ä-vis d’un membre
le Conseil de la Socie&amp;t€ devra en &amp;tre immediatement informe
afın de pouvoir exercer, s’il y a lieu, son pouvoir de contröle‘‘.
Dem Rat ist im wesentlichen ein Suspensivveto gegeben. Interessanterweise
 ist gegen seinen Beschluss eine Berufung an die Versammlung
 zugelassen — eine ganz singuläre Regelung®). Diese
Vorschriften bezwecken offenbar aus praktisch-politischen Gründen
 eine Vereinheitlichung der Aktion; ein Schutz der Rechte
der Mitgliedstaaten ist damit nicht beabsichtigt, da diese gar
nicht in Frage stehen.

') I Ass. C. I 299, 315.
?) So ausdrücklich in der Resolution vom 23. Sept. 1921, durch welche das
vom Rat vorgeschlagene Comite d’hygiene provisoire geschaffen wird, „mais
sans prejudice du droit qui appartient ä l’Assemblee, selon les principes admis
lors de sa dernitre session, de reglementer la constitution de tous les importants
 Comite&amp;s permanents de la Societe.“
3) Vgl. Resolutionen der ersten Versammlung betr. die technischen Organisationen,
 Journal Officiel, Supplement special, Janvier 1921, S. 11 ff. .
4) Die Verkehrskonferenzen sollen z. B. mit Zweidrittelmehrheit ihr Verfahren
 regeln können. Die Commission generale der Hygieneorganisation soll
ihre Konventionsentwürfe mit der gleichen Mehrheit annehmen; a.a. O0.
S. 14, 18. Letztere ist allerdings nicht ins Leben getreten. Schücking-Wehberg,
 751.
5) Resolution der Versammlung vom 8. Dez. 1920: a. a. 0. 13.