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verpflichtet, die zur Erfüllung der völkerrechtlichen Pflicht erforderlichen
 Staatsakte zu setzen, da andernfalls der Staat völkerrechtswidrig
 handelt.
F. Es würde zu weit führen, den möglichen Inhalt dieser
über die statutarische Kompetenz des VB hinausgehenden Beschlüsse
 im einzelnen darzustellen. Die Grenzen, innerhalb deren
sich die Beschlüsse bewegen können, sind dargestellt worden:
einmal die durch den VBP selbst gesetzten Schranken, andererseits
 die aus der staatsrechtlichen Stellung der Regierungen sich
ergebenden Grenzen. In diesem weiten Rahmen erfüllt der VB
seine wichtige Aufgabe: ein Mittel zur friedlichen Auseinandersetzung,
 Angleichung, Koordination der auswärtigen Politik der
verschiedenen Staaten zu sein.
Doch bleibt zu beachten, dass diese Beschlüsse nicht von
einem beliebigen Diplomatenkongress gefasst werden, sondern
von Rat und Versammlung des VB. Daraus ergibt sich zweierlei,
Einmal, dass auch in diesem Bereich der VB zur Tätigkeit verpflichtet
 ist. Wenn Art. 10 verletzt wird, muss der Rat auf Mittel
bedacht sein, die Erfüllung der Garantieverpflichtung sicherzustellen.
 Im Falle von Krieg und Kriegsdrohung (Art. 11) muss
der VB die erforderlichen Massnahmen ergreifen, um den Völkerfrieden
 aufrechtzuerhalten. Dasselbe gilt für die zahlreichen
andern Fälle, in denen „Empfehlungen“ zu beschliessen sind.
Der VB kommt dadurch allerdings in eine merkwürdige, aber für
die Schwierigkeiten eines internationalen Organismus charakteristische
 Lage: es sind ihm bestimmte Aufgaben überbunden
worden, aber es mangeln ihm für zahlreiche dieser Aufgaben die
Kompetenzen zur zwangsmässigen Durchführung, ja auch nur
zur verbindlichen Beschlussfassung‘).
Mit der ersten Eigenart hängt die zweite zusammen, Wenn
von Rat oder Versammlung Beschlüsse gefasst werden, welche
über die statutarische Kompetenz hinausreichen, so sind zwar
nach den oben gemachten Ausführungen nur die Zustimmenden

1) Pierre Mariotte, Les limites actuelles de la competence de la S. d. N., 1926,
180: „La S. d. N. a une competence absolue pour examiner toutes les difficultes,
zans que ceci entraine pour elle le pouvoir de toutes les regler.‘“