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nichtständigen Ratsmitglieder massgebend sein sollen). Hier tritt
weder eine direkte noch indirekte Rechtswirkung ein.
Die Empfehlung kann sich an die Mitgliedstaaten richten.
So diejenigen”), durch welche die Staaten aufgefordert werden,
die Militärbudgets nicht zu erhöhen oder ihre Statistik über den
Waffenhandel nach näher bestimmten Vorschriften zu erstellen?)
oder die unter den Auspizien des VB geschlossenen Abkommen
rascher zu ratifizieren‘). Es mag eigenartig erscheinen, dass die
VBYV, die aus bevollmächtigten Vertretern von Regierungen besteht,
 an eben diese Regierungen Aufforderungen richtet°). Doch
zeigt sich hierin, dass in der VBV ein eigenes politisches Leben
herrscht, dass sie nicht ein Diplomatenkongress im herkömmlichen
Sinne ist, dass die Vollziehung starrer Direktiven der Regierungen
nicht ihre Aufgabe ist, sondern dass die Versammlung vielmehr
das Medium bildet, in dem der VB zu einem eigenen Bewusstsein,
zu einer eigenen geistigen Existenz kommt®*). Doch das sind Überlegungen,
 die rechtlich belanglos sind. Es ist klar, dass die Ver-1)

 Resolutionen der 1. VBV S. 10, der 3. VBV S. 15, der 4, VBV S.9,
der 5. VBV 58. 47, der 6. VBV 5. 33.
?) Vom 14. Dez. 1920, a. a. O., S. 31; vom 27. Sept. 1922, Resolutionen
der 3. VBV, S. 24; vom 29, Sept. 1923, Resolutionen der 4. VBV, 5.17.
*) Vom 22. Sept. 1925, Resolutionen der 6. VBV, S. 20.
‘) Vom 23. Sept. 1926, Compte rendu dieser Sitzung, S. 3.
5) Die Skrupeln einiger Delegierten, einem veeu zuzustimmen, welcher der
Politik ihrer Regierungen widerspricht, kamen in der 1. Kommission der
6. Versammlung zum Ausdruck, Sie wurden geltend gemacht gegenüber dem
schweiz. Antrag, diejenigen Staaten, welche die „‚disposition facultative‘“ des
Statuts des StIG im Jahre 1921 auf fünf Jahre unterzeichnet hatten, zur
Erneuerung ihrer Verpflichtung aufzufordern. Der schweiz. Antrag wurde
in Form einer Weisung an den Generalsekretär angenommen. VI Ass. C. I,
55, 18—20, Pl. 103, BBl 1925, III 682. — Die analogen „Wunschaktionen‘‘
der Haager Konferenz bespricht Schücking, Der Staatenverband usw., 173.
°) Vgl. was Rappard, International Relations as viewed from Geneva, 162,
über „the process of corporate integration“ sagt, ferner einen Passus aus der
Rede Mottas: „Les uns disent: la S. d. N. est, en somme, une grande methode
de travail et de collaboration internationale“.... „Les autres, au contraire,
disent: La S.d. N, est... elle doit &amp;tre la... Soci&amp;t&amp; de toutes les nations
de la terre et dont l’ambition legitime sera d’&amp;tre le grand organe par lequel
s’exprime V’opinion &amp;clairge de tous les pays sur les questions et les problömes
qui touchent a la guerre et ä la paix.‘ III Ass. Pl. I, S. 56.