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Fällen darum handelte, die Schranken der Verpflichtung ‚aus
Art. 16 festzulegen, und dass deshalb die positiven Pflichten aus
diesem Artikel nicht formuliert, aber auch keineswegs ausgeschlossen
 wurden?). ;
5. Es ist nicht eine nachträgliche Abschwächung des Paktes,
wenn: die Empfehlungen des Rates als nicht rechtsverbindlich
betrachtet werden, vielmehr war das die Auffassung von Anfang
an. Sogar die Opposition im amerikanischen Senat, deren Taktik
doch dahin ging, die Verpflichtung aus dem Pakt als zu weitgehend
 darzustellen, vertrat keinen andern Standpunkt. Lodge,
der Führer der Opposition, äusserte: „The word ‚propose‘ does
not imply a binding character, I am well aware... We may say
their recommandation does not bind, hut it certainly binds us
morally“‘2), Wilson führte aus: „And the unanimous vote of ‘the
council is only advice in any case. Each Government is free to
reject it if it pleases‘“. Schliesslich nahm Wilson eine Formulierung
 von Knox als zutreffend an: Art. 10 schaffe „a legal
obligation with a moral sanction‘“3). Und auf einem ähnlichen
Standpunkt stehen die ersten offiziellen und unoffiziellen literarischen
 Äusserungen über den VB%). Leon Bourgeois hat auf der

land nur mit dessen eigener Zustimmung entschieden werden könnte, und dass
somit eine in dieser Hinsicht etwa von anderen Mächten gegen die U, S. S. R.
erhobene, nach deutscher Ansicht nicht berechtigte Beschuldigung Deutschland
 nicht zwingen würde, an irgendwelchen auf Grund des Art. 16 eingeleiteten
Massnahmen teilzunehmen.‘ Europäische Gespräche, April 1926, S. 211. —
Dazu J. W. Garner im American Journal of International Law 1926, 530 ff.
1) Erich bemerkt in Revue de droit international et de legislation comparege
VII (1926), 617, dass in der Erklärung von Locarno mit keinem Wort an die
Blockadepflicht der VB-Mitglieder gegenüber dem paktbrüchigen Staat
erinnert ist.

?) Aus der Rede von Lodge, gehalten im Senat am 28. Februar 1919, vgl.
H. C. Lodge, The Senate and the League of Nations, 1925, S. 247, 249.
*) a.a. O. 301, 325. Diese zweite Formulierung ist offenbar richtiger als
die erste, in der Wilson in der Absicht, die Argumente der Gegner des Beitritts
zu entkräften, zu weit ging.
%) Schw. Botschaft, S. 126/7; Larnaude, La S.d. N., 5.29 (zu Art. 10),
S. 37 (zu Art. 16); Pollock, The League of Nations (2. Aufl. 1922), 134, 158 - um
nur einige der autoritativsten Schriften der ersten Zeit zu nennen. Motta in