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Daneben ist aber schon häufig im einzelnen Fall von. den
Parteien die Verpflichtung eingegangen worden, eine „recommandation‘“
 des VBR anzunehmen, was der Übertragung der Entscheidungsgewalt
 an den Rat gleichkommt. In der Frage der
Grenzziehung in Oberschlesien ersuchten die im „Obersten Rat“
vertretenen Mächte den VBR, ihnen die Lösung bekanntzugeben
„quwil recommande sur le trac€ de la ligne“, und sie verpflichteten
sich feierlich „a accepter la solution qui serait recommandee par
le Conseil de Ja Soci6t&amp;“1). Im Protokoll von Venedig vom 13. Oktober
 1921 über die Grenzziehung zwischen Ungarn und Österreich
 verpflichtete sich Österreich „Aa accepter la d&amp;cision qui sera
recommandee par le Conseil de la S.d.N.“ So haben auch in Art. 3
Abs. 2 des Vertrags von Lausanne — nach der Auslegung, die der
StIG dieser Bestimmung gegeben hat?) — Grossbritannien und
die Türkei den VBR mit der verbindlichen und endgültigen Festsetzung
 der Grenze zwischen der Türkei und Irak betraut?)
Ferner haben die Mächte, welche die Protokolle über die Wiederaufrichtung
 Österreichs unterzeichneten, im Protokoll III stipuliert:
 „En cas de diff£&amp;rend concernant Vinterpretation de ce
Protocole, les parties accepteront l’avis du Conseil de la S.d.N.“4),
Eine formellrechtlich besonders weitgehende Verpflichtung
gegenüber dem VER, die auch ein positives Handeln in sich
schliesst, haben Frankreich, Grossbritannien, Italien und J apan
in Art. 18 des Meerengenabkommens vom 24. Juli 1923 übernommen,
 indem sie übereinkamen, die Gefährdung der Freiheit
der Schiffahrt in den Meerengen oder der Sicherheit der de-1)

 Journal officiel 1921, 982, 1221.
*) Publications de la Cour Permanente de Justice Internationale, Serie, B,
Nr. 12, wo S. 27/8 auch die soeben im Text erwähnten zwei Präzedenzfälle
aufgezählt werden.
3) Ähnlich der Accord anglo-espagnol du 29 mai 1923 bezügl. der Reclamations
 britanniques dans la zone espagnole du Maroc, welcher den Streitfall
„for examination. and report“ Prof. Max Huber überträgt, mit der Klausel:
„Mr. Huber’s report shall be accepted as an arbitral award by both Parties to
this agreement‘. Vgl. Reclamations britanniques etc. Rapports. La Haye—
Mai 1925.
4) J.O. 1922, 1479,