SOZIALATTACHES
JA ODER NEIN?

Am 17. Juni 1952 hat Nationalrat Hermann Leuenberger, Vizepräsident
 des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes, Zürich, unterstützt
von 48 Mitunterzeichnern, im Nationalrat folgende Interpellation eingereicht:

Der Bundesrat wird eingeladen, über die bisherige Tätigkeit und die
gegenwärtige Stellung der im Dienst unseres Landes stehenden Sozialattaches
 Auskunft zu geben, insbesondere auch darüber, wieweit und
in welcher Weise die Berichte der Sozialattaches ausgewertet werden.

I. Der auswärtige Dienst

Diplomatie ist die Institution und
die Praxis der internationalen Beziehungen
 eines Staates. Sie stellt
die Verbindung zwischen einzelnen
Staaten her und hält diese aufrecht.
 Zur Wahrung und Verteidigung
 der gegenseitigen Interessen
setzen die Staaten besondere Vertreter
 ein — die Diplomaten, die mit
der Regierung des beschickten Landes
 direkt verkehren. Für die
zwischenstaatlichen Beziehungen —
wenn diese allgemeiner Natur sind
und von Dauer sein sollen — bereiten
 sie durch WUnterhandlungen
Bündnisse vor oder sie arbeiten —-wenn
 es sich um bestimmte, begrenzte
 Ziele handelt — auf Verträge
 oder Abkommen hin, die in
der Regel von der zuständigen Instanz

 des Heimatstaates zu genehmigen
 und zu unterzeichnen sind.
Die diplomatische Vertretung eines
Landes, die diplomatische Mission,
ist die Gesandtschaft mit dem Gesandten
 als Chef und den ihm je
nach Bedarf mitgegebenen diplomatischen
 Beamten in der Rangordnung:
 Legationsrat, Legationssekretär
 und Attache.
Unter Gesandtschaft wird auch das
der diplomatischen Mission als Sitz
dienende Gebäude verstanden.
Die Botschaft mit dem Botschafter
an der Spitze ist keine besonders
geartete Vertretung des Landes. Sie
nimmt wohl in der diplomatischen
Etikette einen höheren Rang ein,
der aber für den tatsächlichen
Dienst kaum einen bedeutsamen
Vorteil bietet. Das besondere Vorrecht
 des Botschafters, auf Ver-