langen beim Staatsoberhaupt, bei
dem er akkreditiert ist, zu privater
Audienz vorgelassen zu werden, ist
für die Schweiz und ihre Politik als
Kleinstaat sicher kein oder ein
höchst geringer materieller Gewinn,
 der zudem nicht in einem angemessenen
 Verhältnis zum größeren,
 durch die Etikette bedingten
äußeren Aufwand steht.
Der Gesandtschaft sind heute vielfach
 Beamte mit diplomatischem
Charakter zur selbständigen Bearbeitung
 besonderer Sachgebiete zugeteilt.
 Es sind das die Handels-,
Militär-, Presse-, Kultur-, Sozialattaches
 usw. Attach6s können Berufsdiplomaten
 sein oder Beamte
der zuständigen Heimatbehörde
(Militärattaches sind stets abkommandierte
 Offiziere), die nur für
kürzere oder längere Zeit einer Gesandtschaft
 angehören und auch
dort im wesentlichen ihren bisherigen
 Vorgesetzten unterstellt
bleiben.
Außer dem diplomatischen Personal
 gehört zur Gesandtschaft noch
das Personal für die Kanzlei und
die persönlichen Dienste.
Ein nicht minder wichtiger Zweig
des auswärtigen Dienstes ist die
Vertretung ohne diplomatischen
Charakter: der Konsul.
Für seinen Konsularbezirk ist er
der Vertreter des Absenderstaates,
der in der Regel aber nicht — im
Gegensatz zum diplomatischen Vertreter
 — den Verkehr zwischen Staaten,
 das heißt zwischen Regierungen
 zu vermitteln hat, sondern der
beauftragt ist, den eigenen Staatsangehörigen
 im Ausland Schutz zu

gewähren, die Beziehungen zwischen
 dem Staat und seinen im Ausland
 lebenden Bürgern zu pflegen
und wirtschaftliche Interessen zu
wahren. Er unterhält daher keine
direkten Beziehungen zur Regierung
 des Niederlassungsstaates. Die
Aufgaben des schweizerischen Konsuls
 sind laut Konsularreglement:
Führung eines Matrikels der im
Konsularbezirk niedergelassenen
Schweizer,
Vollzug der Vorschriften über Militärkontrolle
 und Militärpflichtersatz,

Besorgung der Paß- und Beglaubigungsangelegenheiten,

Verkehr mit schweizerischen Zivilstandsämtern
 (in diesen angeführten
 u. a. Sachen ist der Konsul der
verlängerte Arm  schweizerischer
Behörden) ;
ferner Gewährung des KRechtsschutzes,

Unterstützung und Betreuung der
in Not geratenen Landsleute,
Fürsorge für schweizerische Auswanderer
 und -— gewiß nicht zuletzt
und bloß als untergeordnete Aufgabe
 — Vertretung und Wahrnehmung
 wirtschaftlicher Interessen
der schweizerischen Exporteure
durch Berichterstattung und Informationsdienst
 (in den letztgenannten
 Angelegenheiten ist der Konsul
eine vielseitige Behörde im Ausland
 zugunsten schweizerischer
Bürger und Unternehmungen).
Die Aufgaben des Konsulates sind
also klar von denen der Gesandtschaft
 getrennt, wenn auch in praxi
die Ausscheidung nicht immer so
eindeutig ist.