Bericht des Bundesrates über die
Reform des Politischen Departements
 anregen sollte, bot der Arbeiterschaft
 Gelegenheit, mit diesen
Problemen sich auseinanderzusetzen.
 Anläßlich einer Besprechung
vier Monate später versicherte eine
bundesrätliche Delegation den Vertretern
 des Gewerkschaftsbundes
and der Sozialdemokratischen Partei,
 daß die Eingabe größtenteils
offene Türen einrenne, sei es, weil
manche der Anregungen überholt
seien oder sie ziemlich dem entsprächen,
 wie man sich im Politischen
 Departement die Reform
denke.
In seiner Botschaft vom 7. September
 1945 über die Errichtung neuer
achweizerischer Gesandtschaften
hat der Bundesrat denn auch darauf
 hingewiesen, daß es gelte,

«den veränderten Verhältnissen
in der Welt Rechnung zu tragen,
abgerissene Fäden wieder anzuknüpfen
 und neue Außenposten
zu beziehen.»

Und die erkennbaren Entwicklungstendenzen
 auf wirtschaftlichem und
handelspolitischem Gebiet in der
Welt hätten beim Ausbau der politischen
 Außenvertretungen maßgebend
 ins Gewicht zu fallen.
Es scheint nun aber, daß manche
der Reformpläne gleich in die
Schublade des Politischen Departements
 gefallen sind und seither
dort ruhen. Andere wurden zwar in
die Tat umgesetzt; von diesen haben
jedoch nicht alle das gehalten, was
sie versprachen. Die Widerstände
sind wahrscheinlich eben doch

größer gewesen als ursprünglich
angenommen wurde. Und das zeigt
sich auch im Sozialattache-Dienst.

IV. Der Einsatz schweizerischer
Sozialattacheös

Die große Zahl der in Frankreich
niedergelassenen und der dort Beschäftigung
 suchenden Schweizer
veranlaßte den Bundesrat Ende
1938, den Beschluß zu fassen, es sei
der Gesandtschaft in Paris ein in
sozialen Fragen besonders bewanderter
 Beamter beizugeben, der die
sozialen Probleme der Schweizer in
Frankreich zu beobachten und bei
der Pariser Gesandtschaft ein
Informationszentrum einzurichten
habe. Der Ausbruch des Zweiten
Weltkrieges hat indessen die Verwirklichung
 dieses Beschlusses verunmöglicht.

Erst nach dem Kriege, als die Ausweitung
 des Aufgabenkreises der
schweizerischen Auslandsvertretungen
 sich aufdrängte und den
sozialpolitischen Problemen verschiedener
 Staaten wachsende Bedeutung
 zugemessen wurde, gab
der Bundesrat 1946 den Gesandtschaften
 in Paris, London und
Washington Fachleute in sozialen
Angelegenheiten als Sozialattaches
bei. Diese sind reguläre Mitglieder
der Gesandtschaft und unterstehen
dem Missionschef.

V. Das «Pflichtenheft»
schweizerischer Sozialattaches

Bevor auf die Tätigkeit dieser drei
Sozialattaches eingegangen und ihr