soziale Institutionen, ihre Organisation
 und ihre Tätigkeit;
Nationalisierung in Industrie und
privater Versicherung, Formen der
gemischten Wirtschaft, Genossenschaften;

Haltung der. beschickten Länder
gegenüber der Internationalen Arbeitsorganisation
 und den neuen
internationalen Institutionen mit
sozialem Charakter.
Zur Förderung seiner Tätigkeit hat
der Sozialattach@ persönliche Beziehungen
 mit leitenden Funktionären
 der genannten Aemter, Instituten
 und Verbänden wie auch mit
Persönlichkeiten der Politik, Wirtschaft,
 Presse und Wissenschaft
anzubahnen.
In der Regel übermittelt der Sozialattach@
 die von ihm gesammelte
Dokumentation dem Bundesamt für
Industrie, Gewerbe und Arbeit, das
für die Weiterleitung an die Verwaltungsabteilungen
 und interessierten
 Verbände besorgt ist. Der
Sozialattach@ ist ermächtigt, mit
einzelnen Verwaltungsabteilungen
und Verbänden direkt zu korrespondieren.

Ein besonderes Kapitel ist die
Wahrnehmung der Interessen
schweizerischer Arbeitnehmer und
die Einwanderung. Der Sozialattache@
 hat fortgesetzt die geltenden
 gesetzlichen Bestimmungen für
ausländische Arbeitnehmer und die
Art und Weise ihrer Handhabung
festzustellen. Im übrigen legen besondere
 Instruktionen die Aufgaben
 eines jeden. Sozialattaches
für einzelne Sachgebiete fest, je

nach dem Bedürfnis und den Bedingungen
 im beschickten Land.
Laut Instruktionen soll der Sozialattach@
 regelmäßig alle drei Monate
 oder in einem anderen zweckmäßigen
 Intervall dem Bundesamt
für Industrie, Gewerbe und Arbeit
ausführlich berichten über die
wichtigsten sozialen Begebenheiten
im beschickten Land, über die zusammengetragene
 Dokumentation,
über die Tätigkeit betreffend Interessenschutz
 schweizerischer Arbeitnehmer
 und Einwanderung, über
Wahrnehmungen von besonderem
Wert für eidgenössische Behörden
und über allfällige Vorschläge.
Schließlich wird dem Sozialattach6
die Mahnung mit auf den Weg gegeben,
 seine Aufgabe könne nur
dann gut gelöst werden, wenn er
sich nicht auf die Arbeit in der
Studierstube beschränke, sondern
Verbindungen herstelle und auch,
im Einverständnis mit dem Missionschef,
 persönliche Untersuchungen
 durchführe.
Das sind die Instruktionen von
1947. Sie haben seither gewisse,
geringfügige Erweiterungen .erfahren...

Diese Instruktionen stecken das
Arbeitsgebiet des Sozialattaches
außerordentlich weit ab. Es reicht
vom Arbeitsrecht und der Rechtsprechung
 über die stark verzweigte
 Sozialpolitik sowie ihrer
Institutionen und die Fürsorge bis
stark in die Statistik, Agrarpolitik,
Industrie- und Gewerbepolitik, ja
in die allgemeine Politik hinein.
Daß ein solch vielschichtiges Tätigkeitsfeld
 von einer Arbeitskraft gar