nicht in allen Teilen allein bearbeitet
 werden kann, dürfte ohne
weiteres klar sein, wenn nur schon
in Betracht gezogen wird, daß
Sachverständige eines jeden dieser
Fachgebiete in den zahlreichen
Verwaltungsabteilungen und Verbänden
 aufschlußreiche und zuverlässige
 Berichte und Unterlagen erwarten
 und solche geliefert werden
sollen. Die Berichte sollen ja nicht
dem durchschnittlichen Zeitungsleser
 dienen. Die Instruktionen können
 daher bloß das Arbeitsfeld abstecken,
 Richtlinien für die Arbeit
des Sozialattaches sein, aber niemals
 als Pflichtenheft seiner Tätigkeit
 zugrunde gelegt werden — insbesondere
 auch deswegen nicht,
weil der Sozialattache€ ohne fachkundigen
 Mitarbeiterstab die Arbeit
 allein leisten muß.
Ausgerüstet mit diesem «Kroki»
und mit einem guten Maß persönlichem
 Wissen, stießen also die
Sozialattaches 1946 in das «Neuland»
 vor. Da inzwischen Erfahrungen
 gesammelt worden sind und
eine Praxis sich herausgebildet hat,
darf getrost nach Art der Tätigkeit
und nach Erfolg oder Mißerfolg
dieser neuen Institution des auswärtigen
 Dienstes gefragt werden.

VI. Die Tätigkeit
der schweizerischen Sozialattaches

Wegen der relativ großen Bewegungsfreiheit
 im Rahmen der Instruktionen
 ist die Tätigkeit des
einzelnen Sozialattache&amp; stark
durch die im beschickten Land vorgefundenen
 Verhältnisse bestimmt

worden. Einen gewissen Einfluß
hat dabei ohne Zweifel auch die
Persönlichkeit des Sozialattaches
wie die des Missionschefs ausgeübt.
 Angesichts dieser Verhältnisse
 überrascht es nicht, daß die
Tätigkeit von Posten zu Posten
auffallend verschieden ist.
Mit Frankreich bestehen verschiedene
 Verträge und Vereinbarungen
der Nachkriegsjahre über die Stellung
 der Staatsangehörigen des
einen Landes, welche im andern
Land niedergelassen sind, über den
Grenzverkehr, über die Auswanderung
 schweizerischer Landwirte
und ihre Niederlassung in Frankreich,
 über die Zulassung von
«stagiaires», über die Gegenseitigkeit
 auf dem Gebiet der Sozialversicherung
 usw. An der Vorbereitung
 und Durchführung diesbezüglicher
 Verhandlungen hat der
Sozialattach@ teilgenommen. Ueber
verschiedene Aspekte des sozialen
Lebens in Frankreich wird stets
berichtet.
Ganz anders hat sich die Tätigkeit
des Sozialattache&amp;s in London gestaltet.
 Da Großbritannien zurückhaltend
 im Abschluß von zwischenstaatlichen
 Abkommen über Zulassung
 oder Austausch von Arbeitnehmern
 ‘ist, hat sich der
Sozialattach@ um Vereinbarungen
mit Berufsverbänden der Hotellerie,
 des Bäckerei- und Konfiseriegewerbes
 und des Gärtnereigewerbes
 über die Zulassung von «stagiaires»
 bemüht und zum Abschluß
bringen können. Gegenwärtig nimmt
er an Verhandlungen über einen
Vertrag betreffend die Altersver-