attache in Paris ein Arbeitsfeld geöffnet,
 das den Attaches in Washington
 und London ganz oder
fast ganz verschlossen geblieben
ist.
Die wichtige Aufgabe des Sozialattache&amp;s
 ist, die Heimatbehörde
und den diplomatischen Stab der
Gesandtschaft über sein Gebiet zu
unterrichten, ihnen Unterlagen zu
beschaffen, über Entwicklungstendenzen
 Aufschluß zu geben und
auch —- im besten Sinne des Wortes
 —- Advokat seines Landes zu
sein; sie haben zu nehmen und zu
geben. Daß sie nach bestem Wissen
und Können genommen haben,
daran ist nicht zu zweifeln. Aber
vertieft man sich etwas in ihre Berichte
 und ist man über die Begebenheiten
 im Ausland nicht ganz
ohne Kenntnis, so enttäuschen viele
von ihnen, die auf Gemeinplätzen
sich bewegen und an der Oberfläche
 haften. Damit sei noch nicht
ein Werturteil abgegeben, denn das
sind Berichte, welche das Bundesamt
 für Industrie, Gewerbe und Arbeit
 zur Verbreitung ausgesucht
hat und für welche das Bundesamt
ein allgemeines Interesse erwartet.
Aber — und damit wird eine grundsätzliche
 Frage berührt - ist es
Aufgabe des Sozialattaches, einfach
 die Funktion einer Nachrichtenagentur
 auszuüben — einer
Agentur, die Nachrichten sammelt
und sie in die weite Welt weitergibt
in der Form, daß jedermann sie gebrauchen
 kann? Das darf nicht die
Aufgabe eines Sozialattaches sein.
Gewiß, er hat über soziale Einrichtungen
 zu referieren, er hat aber

darüber hinaus auf besondere Berührungspunkte
 mit gleichen oder
ähnlichen Institutionen in der
Schweiz hinzuweisen und ihre
Wirkungen auf die Schweiz oder
auf die Beziehungen zwischen beiden
 Ländern, zum Beispiel auf den
Außenhandel, hervorzuheben, wenn
nicht gar selbst zu untersuchen.
Vom Militärattache erwartet man
doch auch nicht, daß er nur darüber
 berichtet, was Militärzeitschriften
 zu entnehmen ist.
Da der Sozialattach@ nicht Fachmann
 auf dem ganzen, ihm zugewiesenen
 Arbeitsgebiet sein kann,
müßte er. eigentlich Außenposten
der zuständigen Bundesämter sein,
hätte er mit diesen eng zusammenzuarbeiten,
 sei es laufend oder zur
Bearbeitung einzelner Probleme — er
sollte von dieser Seite her stets
Weisungen für seine Tätigkeit
erhalten. Das ist jedoch nicht oder
nicht im wünschenswerten Umfange
 der Fall gewesen — die Ausnahme
 bestätigt die Regel.
Der Sozialattach@ auf sich allein
gestellt, wird seine Aufgabe nie so
zu lösen vermögen, daß die bei
Schaffung des Sozialattache-Dienstes
 gehegten Erwartungen sich erfüllen.
 Worin diese Erwartungen
bestehen, das wird noch zu zeigen
sein.

Welche Beachtung die Berichte in
der Verwaltung selbst gefunden
haben, kann der Außenstehende
nicht beurteilen. Auch ist darüber
nichts verlautet. Die Veröffentlichungen
 der Bundesämter nehmen
auf diese Berichte nicht Bezug und