es scheint auch nicht, daß sie von
ihnen verarbeitet worden sind. Eine
Ausnahme macht da die Sektion
Auswanderung. Wie angeführt,
trifft das Bundesamt für Industrie,
Gewerbe und Arbeit unter den
Berichten eine Auswahl und verteilt
 sie als Vervielfältigung sehr
unregelmäßig. Nicht bekannt ist,
unter welchen Gesichtspunkten die
Auswahl vorgenommen wird. Nur
die Vervielfältigungen gelangen
an die Wirtschaftsverbände. Heute
hat man sich zu fragen, was überhaupt
 mit den nach Bern gesandten
Berichten der Attaches geschieht;
allem Anschein nach verschwinden
sie in der, ach so großen Schublade
und verstauben dort. Auf der
Bibliothek des Bundesamtes für
Industrie, Gewerbe und Arbeit können
 Interessenten in sie Einsicht
nehmen. Sind diese jedoch in Zürich
 wohnhaft, so sollen sie sich
weder auf die Zentralbibliothek
(Kantons- und Universitätsbibliothek)
 noch in das Schweizerische
Sozialarchiv bemühen, denn sie
werden die Berichte daselbst nicht
finden — auch nicht die Vervielfältigungen.
 Werden vielleicht die Berichte
 als Geheimdokumente behandelt?
 Wenn ja, dann ist zu fragen,
 worin das zu wahrende Staatsgeheimnis
 liegt.
Die Sozialattache&amp;s werden - entgegen
 den Erwartungen -— aber nicht
nur nicht eingesetzt, sondern man
scheint sich zuständigen Orts überhaupt
 keine Rechenschaft über die
Funktionen eines Sozialattaches zu
geben. Der Sozialattach@ in London
 befaßt sich mit dem Los der

zum größten Teil der englischen
Sprache wegen nach Großbritannien
 gekommenen Arbeitnehmer
und hat sich der Unterstützung in
Not geratener Mitbürger zu widmen.
 Da die auf «sozialem» Gebiet
ihm übertragenen Aufgaben ihn
nicht voll beschäftigen, wird er zudem
 für die politische Information
verwendet. Und wenn der Sozialattache
 in Paris für 1950 rund 2200
eingehende und 3200 ausgehende
Briefe — damit belegt das Politische
Departement die «Wichtigkeit» des
«Sozialdienstes» auf diesem Posten
— registriert, so will das doch
sagen, daß auch er in starkem:Maße
zur unmittelbaren Betreuung der
Schweizer in Frankreich eingesetzt
ist. Der Attache in Washington hinwieder
 hat sich neben der umfangreichen
 Berichterstattung mit der
Abwicklung der freiwilligen AHV
für Auslandschweizer, den Fragen
der Ein- und Auswanderung und
mit zahlreichen Sonderaufträgen zu
befassen.
Wenn auch zuzugestehen ist, daß in
praxi es nicht immer leicht ist, die
Kompetenzen der Gesandtschaft
von denen des Konsuls zu scheiden,
aus Gründen der Zweckmäßigkeit
eine scharfe Trennung nicht immer
gegeben ist und die Gesandtschaft
die Kontrolle über die Konsulate
ausübt, so ist doch offensichtlich,
daß die Missionschefs unter Duldung
 seitens des Politischen Departements
 den Sozialattaches Aufgaben
 zugeschoben haben, die an
die Konsuls weitergegeben gehören.
Mit der Betreuung und Unterstützung
 von Schweizern, wie es beson-