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        <title>Sozialattachés, ja oder nein?</title>
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            <forname>Heinz</forname>
            <surname>Schmidt</surname>
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            <idno>1905348673</idno>
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        <pb n="2" />
        GEWERKSCHAFTLICHE SCHRIFTEN
HERAUSGEGEBEN VOM SCHWEIZERISCHEN GEWERKSCHAFTSBUND
        <pb n="3" />
        Wr

32

DR. HEINZ SCHMIDT

A

7u.22/3

SOZIALATTACHES

JA ODER NEIN?

NR. 28
DER GEWERKSCHAFTLICHEN SCHRIFTENREIHE
DES SCHWEIZERISCHEN GEWERKSCHAFTSBUNDES
        <pb n="4" />
        G53/2578

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Kommissionsverlag der Genossenschaftsbuchhandlung Zürich 1953
Druck: Genossenschaftsdruckerei Zürich
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        EINLEITUNG

IE SCHWEIZ ist auf einen relativ großen Außenhandel und eine intensive
 Außenwirtschaft angewiesen, daher haben in ihrem Außendienst
 die Wirtschaftsbeziehungen entschieden das Primat vor den
politischen. Tatsache ist auch, daß die außenpolitischen Fragen zugleich
innenpolitische sind und es wohl kaum internationale Probleme losgelöst
von den nationalen gibt — zur Begründung sei auf das Versagen des
Völkerbundes, die Ohnmacht der Vereinten Nationen oder auf das Scheitern
 der Bemühungen um die Charta von Havanna hingewiesen. Weiter
steht fest, daß die international gewichtigen Staaten heute Wohlfahrtsstaaten
 sind, soweit zumindest, als sie eine Wirtschafts- und Finanzpolitik
 befolgen, die dort, wo die Privatwirtschaft versagt, zur Sicherung
der Vollbeschäftigung beitragen soll und die notgedrungen auch auf die
Außenwirtschaft übergreift. Nicht zu bestreiten ist ferner, daß diese
Entwicklung der vergangenen drei, vier Jahrzehnte beeinflußt und beschleunigt
 worden ist durch die sich erst spät formenden, gesellschaftlich
stets wirksamer werdenden politischen Kräfte der Arbeiter und Angestellten-Organisationen,
 die heute nicht mehr übersehen werden dürfen
und die in steigendem Maß selbst die zwischenstaatlichen Beziehungen
berühren. In all den sogenannten Industriestaaten sind die Gewerkschaften
 ein Teil der Oeffentlichkeit geworden.

Solange die Weltwirtschaft sich mehr oder weniger frei entfalten konnte
ınd die für die Schweiz und ihre Volkswirtschaft wichtigen Staaten sich
auf ihre rein politischen und fiskalischen Aufgaben beschränkt hatten,
genügte ein schweizerischer Außendienst in bescheidenem Umfange,
denn die außenpolitische Staatsmaxime immerwährender Neutralität verbot
 ihm das Betreten des weltpolitischen Parketts. Vor dem Ersten Weltkrieg
 kam daher die Schweiz mit sechs Gesandten in Europa, vier in
Übersee und mit den Konsulaten aus.

Die Notwendigkeit, nach dem Ersten Weltkrieg die wirtschaftlichen Beziehungen
 der Schweiz mit dem Ausland neu aufzubauen, und die zunehmenden
 Schwierigkeiten in der Weltwirtschaft lösten dann die erste
Welle eines Ausbaues des schweizerischen Außendienstes aus, der nach
1945 eine zweite folgte. Heute ist die Schweiz in 37 Ländern durch Gesandte
 und in weitern 12 durch ständige Geschäftsträger vertreten, daneben
 verteilt sich ein ganzes Netz von Konsulaten auf fast alle Länder
        <pb n="6" />
        der Welt. Dieser verzweigte diplomatische und konsularische Apparat
ist in erster Linie geschaffen, um die wirtschaftlichen Interessen der
Schweiz zu wahren, dem schweizerischen Export immer wieder eine
Lücke im Gestrüpp protektionistischer. Maßnahmen des Auslandes zu
suchen und zu öffnen und auch die schweizerischen Importe wegen des
gebundenen Zahlungsverkehrs und der begrenzten Devisenzuteilung zu
lenken.

Gegen die Notwendigkeit eines Ausbaues des Außendienstes hat sich niemand
 verschlossen. Der Einsatz schweizerischer Sozialattaches nach dem
Zweiten Weltkrieg ist eine Folge dieser Entwicklung, galt es doch —
oder sollte es wenigstens —, besonders geeignete Organe zur Vertretung
des schweizerischen Standpunktes bei den neuen, sich stürmisch Geltung
verschaffenden politischen Kräften der Arbeitnehmerschicht ins Leben
zu rufen und sie zu ihrer Beobachtung zu haben. Rückblickend will nun
scheinen, daß das Politische Departement und die Minister den Sozialattach@
 nur als Organ gewisser Sonderinteressen gewertet haben und
werten, ohne seine Bedeutung für die gesamten nationalen Interessen
und den Außendienst insbesondere richtig zu erkennen. Der Sozialattach6-Dienst
 ist das fünfte Rad am Wagen der Diplomaten geworden!
Will aber der Gesandte in seinen Unterhandlungen oder das Departement
in Beurteilung der Lage erfolgreich sein, so haben sie sich in die Seele
des Partners hinein zu versetzen, und dazu sollte ihnen der Sozialattache@
behilflich sein — was er aber bis anhin nicht im erforderlichen Maße konnte.

In dieser Schrift kann nicht auf alle die Probleme um den schweizerischen
Sozialattach@ eingegangen werden. Sie darf auch nicht als oberflächliche
und ungerechte Kritik betrachtet werden; gilt es doch, eine konstruktive
Neugestaltung dieses Dienstes zu finden und ihn qualitativ höchsten
Leistungen zuzuführen. Die Notwendigkeit wird wohl nicht bestritten,
und sollte heute dennoch die Einsicht fehlen, so wird das dann nicht
mehr der Fall sein, wenn es gilt, in Zeiten der Krise und Depression den
schweizerischen Export und die schweizerische Außenwirtschaft allgemein
 zu behaupten und dem schweizerischen Arbeiter seinen Arbeitsplatz
und seinen Verdienst zu erhalten. In der folgenden Darstellung mag der
eine oder andere Strich fehlen oder nicht genau dort hingesetzt sein, wo
er hingehört, und nicht jeder Teil des gezeichneten Bildes mag genügend
aufgehellt sein. Das war nicht möglich; der Zweck aber dürfte erfüllt
sein, wenn berufenere Leute, vielleicht solche, die für den schweizerischen
 Außendienst mitverantwortlich sind, zur gründlichen Prüfung
der Probleme angeregt werden und als Frucht ihrer Bemühungen gut
durchdachte Vorschläge für einen zweckmäßigen Einsatz der schweizerischen
 Sozialattaches und für einen leistungsfähigeren Sozialattach@-Dienst
 zu unterbreiten haben.

Im Anhang sind einzelne Teile aus der Eingabe des Schweizerischen
Gewerkschaftsbundes und der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz
        <pb n="7" />
        vom 13. Juni 1945 an den Bundesrat über Probleme des politischen Au-Bendienstes
 wiedergegeben. Sie zeigen, wie die Organisationen der
Arbeiter beizeiten die Erfordernis eines Ausbaues des diplomatischen
Außendienstes erkannt, ihn auch gefordert und dabei ihre Mitsprache
und Mitwirkung entsprechend ihrer heutigen gesellschaftlichen Stellung
angemeldet haben. Leider ist die Reform entgegen bundesrätlicher Zusicherung
 in ihren Anfängen steckengeblieben.

Der nachfolgende Text ist als Artikelserie im «VHTL», dem Organ des
Verbandes der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter der Schweiz
erschienen, das auch den Satz für die vorliegende Ausgabe zur Verfügung
gestellt hat.
Zürich, Februar 1953:

H.S.
        <pb n="8" />
        SOZIALATTACHES
JA ODER NEIN?

Am 17. Juni 1952 hat Nationalrat Hermann Leuenberger, Vizepräsident
 des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes, Zürich, unterstützt
von 48 Mitunterzeichnern, im Nationalrat folgende Interpellation eingereicht:

Der Bundesrat wird eingeladen, über die bisherige Tätigkeit und die
gegenwärtige Stellung der im Dienst unseres Landes stehenden Sozialattaches
 Auskunft zu geben, insbesondere auch darüber, wieweit und
in welcher Weise die Berichte der Sozialattaches ausgewertet werden.

I. Der auswärtige Dienst

Diplomatie ist die Institution und
die Praxis der internationalen Beziehungen
 eines Staates. Sie stellt
die Verbindung zwischen einzelnen
Staaten her und hält diese aufrecht.
 Zur Wahrung und Verteidigung
 der gegenseitigen Interessen
setzen die Staaten besondere Vertreter
 ein — die Diplomaten, die mit
der Regierung des beschickten Landes
 direkt verkehren. Für die
zwischenstaatlichen Beziehungen —
wenn diese allgemeiner Natur sind
und von Dauer sein sollen — bereiten
 sie durch WUnterhandlungen
Bündnisse vor oder sie arbeiten —-wenn
 es sich um bestimmte, begrenzte
 Ziele handelt — auf Verträge
 oder Abkommen hin, die in
der Regel von der zuständigen Instanz

 des Heimatstaates zu genehmigen
 und zu unterzeichnen sind.
Die diplomatische Vertretung eines
Landes, die diplomatische Mission,
ist die Gesandtschaft mit dem Gesandten
 als Chef und den ihm je
nach Bedarf mitgegebenen diplomatischen
 Beamten in der Rangordnung:
 Legationsrat, Legationssekretär
 und Attache.
Unter Gesandtschaft wird auch das
der diplomatischen Mission als Sitz
dienende Gebäude verstanden.
Die Botschaft mit dem Botschafter
an der Spitze ist keine besonders
geartete Vertretung des Landes. Sie
nimmt wohl in der diplomatischen
Etikette einen höheren Rang ein,
der aber für den tatsächlichen
Dienst kaum einen bedeutsamen
Vorteil bietet. Das besondere Vorrecht
 des Botschafters, auf Ver-
        <pb n="9" />
        langen beim Staatsoberhaupt, bei
dem er akkreditiert ist, zu privater
Audienz vorgelassen zu werden, ist
für die Schweiz und ihre Politik als
Kleinstaat sicher kein oder ein
höchst geringer materieller Gewinn,
 der zudem nicht in einem angemessenen
 Verhältnis zum größeren,
 durch die Etikette bedingten
äußeren Aufwand steht.
Der Gesandtschaft sind heute vielfach
 Beamte mit diplomatischem
Charakter zur selbständigen Bearbeitung
 besonderer Sachgebiete zugeteilt.
 Es sind das die Handels-,
Militär-, Presse-, Kultur-, Sozialattaches
 usw. Attach6s können Berufsdiplomaten
 sein oder Beamte
der zuständigen Heimatbehörde
(Militärattaches sind stets abkommandierte
 Offiziere), die nur für
kürzere oder längere Zeit einer Gesandtschaft
 angehören und auch
dort im wesentlichen ihren bisherigen
 Vorgesetzten unterstellt
bleiben.
Außer dem diplomatischen Personal
 gehört zur Gesandtschaft noch
das Personal für die Kanzlei und
die persönlichen Dienste.
Ein nicht minder wichtiger Zweig
des auswärtigen Dienstes ist die
Vertretung ohne diplomatischen
Charakter: der Konsul.
Für seinen Konsularbezirk ist er
der Vertreter des Absenderstaates,
der in der Regel aber nicht — im
Gegensatz zum diplomatischen Vertreter
 — den Verkehr zwischen Staaten,
 das heißt zwischen Regierungen
 zu vermitteln hat, sondern der
beauftragt ist, den eigenen Staatsangehörigen
 im Ausland Schutz zu

gewähren, die Beziehungen zwischen
 dem Staat und seinen im Ausland
 lebenden Bürgern zu pflegen
und wirtschaftliche Interessen zu
wahren. Er unterhält daher keine
direkten Beziehungen zur Regierung
 des Niederlassungsstaates. Die
Aufgaben des schweizerischen Konsuls
 sind laut Konsularreglement:
Führung eines Matrikels der im
Konsularbezirk niedergelassenen
Schweizer,
Vollzug der Vorschriften über Militärkontrolle
 und Militärpflichtersatz,

Besorgung der Paß- und Beglaubigungsangelegenheiten,

Verkehr mit schweizerischen Zivilstandsämtern
 (in diesen angeführten
 u. a. Sachen ist der Konsul der
verlängerte Arm  schweizerischer
Behörden) ;
ferner Gewährung des KRechtsschutzes,

Unterstützung und Betreuung der
in Not geratenen Landsleute,
Fürsorge für schweizerische Auswanderer
 und -— gewiß nicht zuletzt
und bloß als untergeordnete Aufgabe
 — Vertretung und Wahrnehmung
 wirtschaftlicher Interessen
der schweizerischen Exporteure
durch Berichterstattung und Informationsdienst
 (in den letztgenannten
 Angelegenheiten ist der Konsul
eine vielseitige Behörde im Ausland
 zugunsten schweizerischer
Bürger und Unternehmungen).
Die Aufgaben des Konsulates sind
also klar von denen der Gesandtschaft
 getrennt, wenn auch in praxi
die Ausscheidung nicht immer so
eindeutig ist.
        <pb n="10" />
        II. Das Antlitz der Diplomatie

Im Zeitalter der absoluten Monarchie
 und des Feudalsystems lag
die Diplomatie ganz in Händen der
herrschenden Klasse. Wegen der
damals großen Schwierigkeiten in
Ueberwindung geographischer Entfernungen
 hatte die Diplomatie besondere
 Methoden hervorgebracht
and waren die Gesandtschaften mit
außerordentlichen Vollmachten ausgerüstet.
 Die gesellschaftliche und
wirtschaftliche Umwälzung im 19.
Jahrhundert und die Entwicklung
der modernen Verkehrsmittel haben
 den Geist und die Methoden der
Diplomatie wohl geändert, aber
manches von Anno dazumal hat
sich bis heute erhalten können, sei
es in der Methode, in der Etikette
oder in der Rekrutierung der Diplomaten.


Schon während des Ersten Weltkrieges,
 deutlich dann in der Zwischenkriegszeit
 und auffallend stark
im Zweiten Weltkrieg, hat sich gezeigt,
 wie sehr die klassische Auffassung
 von der Diplomatie überlebt
 ist, und wie tief sich das Wesen
 der Diplomatie geändert hat. Je
nach dem Standort wird von einer
Krise oder von einer Wandlung der
Diplomatie gesprochen.

Ohne Zweifel hat sich der Bereich
zwischenstaatlicher Beziehungen in
den letzten Jahrzehnten gewaltig
ausgeweitet. Neben die politischen
Probleme treten die wirtschaftlichen,
 finanzpolitischen, kulturel-{en
 und rein militärischen. Zur Beurteilung

 der Ereignisse und der
daraus sich ergebenden Verhältnisse
 ist auch das umfassende Verständnis
 für die soziale Frage unerläßlich
 geworden. Ungleich stärker
 als früher wird heute vom
diplomatischen Beamten außer
Sprach- und Völkerkenntnissen eine
vielseitige Bildung verlangt. Die
Verhältnisse haben außerdem dazu
geführt, daß einzelne Aufgaben der
Gesandtschaft an besondere Beamten
 mit speziellen Kenntnissen
zur Erledigung überwiesen werden
mußten. Auch im zwischenstaatlichen
 Verkehr drängen sich neue
Methoden auf. Das Verhältnis von
Staat zu Staat hat sich in den letzten
 Jahren derart von Grund auf
gewandelt, daß für die Lösung der
Probleme die klassische Diplomatie
nicht mehr genügt. In immer grö-Berem
 Umfange wird der Berufsdiplomat
 vom Politiker verdrängt,
und die Aufgaben werden auf Konferenzen
 gelöst, wo der Politiker
mit einem ganzen Troß von Fachleuten,
 die ihn in Sachfragen zu beraten
 haben, erscheint.
Je nach der weltpolitischen Stellung
 des Landes offenbart sich
mehr oder minder die Wandlung
der Diplomatie im Antlitz seiner
auswärtigen Vertretung. Auch der
auswärtige Dienst der Schweiz
konnte sich dieser Entwicklung
nicht entziehen, und er mußte sich
den neuen Verhältnissen anpassen.
Eines der Produkte dieses Wandlungsprozesses
 ist der Sozialattache
in den schweizerischen Gesandtschaften
 zu Paris, London und
Washington.
        <pb n="11" />
        IX. Stellungnahme
der organisierten Arbeiter zum
politischen Außendienst

Das Politische Departement und
sein Außendienst hatten schon vor
und während des Zweiten Weltkrieges
 die Oeffentlichkeit beschäftigt.
 Sehr eingehend setzten sich
die Instanzen des Schweizerischen
Gewerkschaftsbundes mit diesen
Problemen auseinander, als gegen
Kriegsende immer klarer wurde,
daß der bestehende diplomatische
Apparat in der Nachkriegszeit
kaum genügen könnte, um die diplomatischen
 Beziehungen zwischen
der Schweiz und dem Ausland zu
normalisieren und neben der politischen
 auch die wirtschaftlichen
und handelspolitischen Fragen zu
lösen. Die Diskussion in den Reihen
ler Arbeiterorganisationen führte
dann zur Eingabe des Schweizerischen
 Gewerkschaftsbundes und
der Sozialdemokratischen Partei
der Schweiz vom 13. Juni 1945 an
den Bundesrat, die sich sehr einläßlich
 über die Probleme des politischen
 Außendienstes der Schweiz
aussprach und konkrete Anregungen
 unterbreitete.
Auf Grund der damals schon vorliegenden
 Erfahrungen in andern
Ländern stellt die Eingabe fest,
daß die Zeiten jener Außenpolitik
endgültig vorbei seien, da sich der
politische Außendienst vorwiegend
auf die Pflege und Aufrechterhaltung
 der sogenannten «diplomatischen
 Beziehungen» beschränken
könne. Ferner müsse in Betracht
gezogen werden, daß im Sektor

Wirtschaftspolitik Außenpolitik und
Innenpolitik nicht mehr scharf auseinanderzuhalten
 seien und daß die
Schweiz wegen ihrer wirtschaftlichen
 Weltverbundenheit innenwie
 außenpolitisch und vor allem
binnen- wie außenwirtschaftlich
die zu jenem Zeitpunkt schon auf
internationalem Boden eingeleiteten
 Bestrebungen der führenden
Staaten in Rechnung zu setzen und
im Rahmen schweizerischer Eigenheit
 zu berücksichtigen habe. Daraus
 wird in der Eingabe gefolgert,
daß gestützt auf die sich dabei geltend
 machenden neuen politischen
und wirtschaftlichen Kräfte eine
allgemeine innen- und außenpolitische
 Umstellung zu erfolgen habe
und wobei u. a.

«aus dem formalpolitischen und
formaldiplomatischen außenpolitischen
 Apparat ein wirtschaftspolitischer
 Apparat»

werden müsse. Mit der neuen Konzeption
 der schweizerischen Diplomatie
 habe eine zweckentsprechende
 Reorganisation des Politischen
 Departements und der auswärtigen
 Vertretungen wie auch
der Rekrutierung des Personals,
das nicht länger sozusagen ein geschlossener
 Kreis vertreten dürfe,
einherzugehen. Im Zuge dieser
Neuordnung sei der diplomatischen
Mission in den wichtigsten Ländern
 ein Sozialattache beizugeben
 und Vertreter der Gewerkschaften
 zu Handelsvertragsverhandlungen
 heranzuziehen.
Die Eingabe, die als Grundlage
einer Diskussion dienen und einen
        <pb n="12" />
        Bericht des Bundesrates über die
Reform des Politischen Departements
 anregen sollte, bot der Arbeiterschaft
 Gelegenheit, mit diesen
Problemen sich auseinanderzusetzen.
 Anläßlich einer Besprechung
vier Monate später versicherte eine
bundesrätliche Delegation den Vertretern
 des Gewerkschaftsbundes
and der Sozialdemokratischen Partei,
 daß die Eingabe größtenteils
offene Türen einrenne, sei es, weil
manche der Anregungen überholt
seien oder sie ziemlich dem entsprächen,
 wie man sich im Politischen
 Departement die Reform
denke.
In seiner Botschaft vom 7. September
 1945 über die Errichtung neuer
achweizerischer Gesandtschaften
hat der Bundesrat denn auch darauf
 hingewiesen, daß es gelte,

«den veränderten Verhältnissen
in der Welt Rechnung zu tragen,
abgerissene Fäden wieder anzuknüpfen
 und neue Außenposten
zu beziehen.»

Und die erkennbaren Entwicklungstendenzen
 auf wirtschaftlichem und
handelspolitischem Gebiet in der
Welt hätten beim Ausbau der politischen
 Außenvertretungen maßgebend
 ins Gewicht zu fallen.
Es scheint nun aber, daß manche
der Reformpläne gleich in die
Schublade des Politischen Departements
 gefallen sind und seither
dort ruhen. Andere wurden zwar in
die Tat umgesetzt; von diesen haben
jedoch nicht alle das gehalten, was
sie versprachen. Die Widerstände
sind wahrscheinlich eben doch

größer gewesen als ursprünglich
angenommen wurde. Und das zeigt
sich auch im Sozialattache-Dienst.

IV. Der Einsatz schweizerischer
Sozialattacheös

Die große Zahl der in Frankreich
niedergelassenen und der dort Beschäftigung
 suchenden Schweizer
veranlaßte den Bundesrat Ende
1938, den Beschluß zu fassen, es sei
der Gesandtschaft in Paris ein in
sozialen Fragen besonders bewanderter
 Beamter beizugeben, der die
sozialen Probleme der Schweizer in
Frankreich zu beobachten und bei
der Pariser Gesandtschaft ein
Informationszentrum einzurichten
habe. Der Ausbruch des Zweiten
Weltkrieges hat indessen die Verwirklichung
 dieses Beschlusses verunmöglicht.

Erst nach dem Kriege, als die Ausweitung
 des Aufgabenkreises der
schweizerischen Auslandsvertretungen
 sich aufdrängte und den
sozialpolitischen Problemen verschiedener
 Staaten wachsende Bedeutung
 zugemessen wurde, gab
der Bundesrat 1946 den Gesandtschaften
 in Paris, London und
Washington Fachleute in sozialen
Angelegenheiten als Sozialattaches
bei. Diese sind reguläre Mitglieder
der Gesandtschaft und unterstehen
dem Missionschef.

V. Das «Pflichtenheft»
schweizerischer Sozialattaches

Bevor auf die Tätigkeit dieser drei
Sozialattaches eingegangen und ihr
        <pb n="13" />
        Wirken gewürdigt werden kann, ist
ein Blick in ihr «Pflichtenheft» zu
werfen. Das Politische Departement
 hat die Aufgaben des Sozialattaches
 in den «Instructions pour
les Attach6s sociaux» vom 15. April
1947 folgendermaßen umschrieben:
So vollständig als möglich hat sich
der Sozialattach@ Kenntnis zu verschaffen
 über den Stand der Gesetzgebung,
 der Politik und des sozialen
 Lebens im beschickten Land
und den eidgenössischen Behörden
darüber wie auch über die diesbezüglichen
 Absichten der Regierung
und der maßgeblichen Organisationen
 regelmäßig Bericht zu erstatten.

Er hat ferner die Interessen der
im fraglichen Land ‚berufstätigen
Schweizer wahrzunehmen und gegebenenfalls
 mitzuarbeiten am
Abschluß von Abkommen über die
Einwanderung, den Austausch von
«stagiaires» und über die Stellung
schweizerischer Bürger als Arbeitnehmer
 im beschickten Land.
Zu diesem Zweck hat der Sozialattach@
 in Beanspruchung staatlicher
 Dienststellen und Benützung
der amtlichen Veröffentlichungen
und der Mitteilungen der Wirtschaftsverbände
 vorab für nachstehend
 aufgeführte Sachgebiete
die einschlägigen Unterlagen zu
sammeln :

Schutz der Arbeitnehmer (allgemeines
 Arbeitsrecht,
Gesamtarbeitsverträge,
Schutz der Arbeiterinnen und Kinder,

Betriebsunfallverhütung,

Schutz gegen Berufskrankheiten,
Heimarbeit,
Einigungs- und Schlichtungswesen,
Rechtsprechung) ;
Arbeitsbedingungen (Gehälter und
Löhne, Arbeitsdauer,
Ruhepausen, ;
Ferien);
Sozialversicherung (Versicherung
gegen Krankheit, Unfall, Arbeits-Josigkeit,
 Invalidität, Alters- und
Hinterlassenenversicherung) :

Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
und Durchführung der Stellenvermittlung;

Berufsausbildung in Gewerbe, Industrie
 und Handel (Lehrzeit, Fortbildung
 von Arbeitern und Angestellten,
 technische Schulen, Berufsexamen);

Sozialstatistik (Gehälter und Löhne,
Preise, Lebenshaltungskosten, Lebensstandard,
 Beschäftigungsgrad,
Arbeitsmarkt, Arbeitslosigkeit),
Bevölkerungsstatistik, Erhebungsmethoden
 dieser Statistiken;
Berufsverbände der Arbeitnehmer
und Arbeitgeber sowie Wirtschaftsverbände;

Gewerbe und Detailhandel (ihre
Organisationen und Maßnahmen zu
ihrem Schutze) ;

Bauern- und Landarbeiterschutz;
Tätigkeit der landwirtschaftlichen
Organisationen;
Familienschutz;
Wohnungswesen und Bau billiger
Wohnungen;
öffentlicher Gesundheitsdienst;
        <pb n="14" />
        soziale Institutionen, ihre Organisation
 und ihre Tätigkeit;
Nationalisierung in Industrie und
privater Versicherung, Formen der
gemischten Wirtschaft, Genossenschaften;

Haltung der. beschickten Länder
gegenüber der Internationalen Arbeitsorganisation
 und den neuen
internationalen Institutionen mit
sozialem Charakter.
Zur Förderung seiner Tätigkeit hat
der Sozialattach@ persönliche Beziehungen
 mit leitenden Funktionären
 der genannten Aemter, Instituten
 und Verbänden wie auch mit
Persönlichkeiten der Politik, Wirtschaft,
 Presse und Wissenschaft
anzubahnen.
In der Regel übermittelt der Sozialattach@
 die von ihm gesammelte
Dokumentation dem Bundesamt für
Industrie, Gewerbe und Arbeit, das
für die Weiterleitung an die Verwaltungsabteilungen
 und interessierten
 Verbände besorgt ist. Der
Sozialattach@ ist ermächtigt, mit
einzelnen Verwaltungsabteilungen
und Verbänden direkt zu korrespondieren.

Ein besonderes Kapitel ist die
Wahrnehmung der Interessen
schweizerischer Arbeitnehmer und
die Einwanderung. Der Sozialattache@
 hat fortgesetzt die geltenden
 gesetzlichen Bestimmungen für
ausländische Arbeitnehmer und die
Art und Weise ihrer Handhabung
festzustellen. Im übrigen legen besondere
 Instruktionen die Aufgaben
 eines jeden. Sozialattaches
für einzelne Sachgebiete fest, je

nach dem Bedürfnis und den Bedingungen
 im beschickten Land.
Laut Instruktionen soll der Sozialattach@
 regelmäßig alle drei Monate
 oder in einem anderen zweckmäßigen
 Intervall dem Bundesamt
für Industrie, Gewerbe und Arbeit
ausführlich berichten über die
wichtigsten sozialen Begebenheiten
im beschickten Land, über die zusammengetragene
 Dokumentation,
über die Tätigkeit betreffend Interessenschutz
 schweizerischer Arbeitnehmer
 und Einwanderung, über
Wahrnehmungen von besonderem
Wert für eidgenössische Behörden
und über allfällige Vorschläge.
Schließlich wird dem Sozialattach6
die Mahnung mit auf den Weg gegeben,
 seine Aufgabe könne nur
dann gut gelöst werden, wenn er
sich nicht auf die Arbeit in der
Studierstube beschränke, sondern
Verbindungen herstelle und auch,
im Einverständnis mit dem Missionschef,
 persönliche Untersuchungen
 durchführe.
Das sind die Instruktionen von
1947. Sie haben seither gewisse,
geringfügige Erweiterungen .erfahren...

Diese Instruktionen stecken das
Arbeitsgebiet des Sozialattaches
außerordentlich weit ab. Es reicht
vom Arbeitsrecht und der Rechtsprechung
 über die stark verzweigte
 Sozialpolitik sowie ihrer
Institutionen und die Fürsorge bis
stark in die Statistik, Agrarpolitik,
Industrie- und Gewerbepolitik, ja
in die allgemeine Politik hinein.
Daß ein solch vielschichtiges Tätigkeitsfeld
 von einer Arbeitskraft gar
        <pb n="15" />
        nicht in allen Teilen allein bearbeitet
 werden kann, dürfte ohne
weiteres klar sein, wenn nur schon
in Betracht gezogen wird, daß
Sachverständige eines jeden dieser
Fachgebiete in den zahlreichen
Verwaltungsabteilungen und Verbänden
 aufschlußreiche und zuverlässige
 Berichte und Unterlagen erwarten
 und solche geliefert werden
sollen. Die Berichte sollen ja nicht
dem durchschnittlichen Zeitungsleser
 dienen. Die Instruktionen können
 daher bloß das Arbeitsfeld abstecken,
 Richtlinien für die Arbeit
des Sozialattaches sein, aber niemals
 als Pflichtenheft seiner Tätigkeit
 zugrunde gelegt werden — insbesondere
 auch deswegen nicht,
weil der Sozialattache€ ohne fachkundigen
 Mitarbeiterstab die Arbeit
 allein leisten muß.
Ausgerüstet mit diesem «Kroki»
und mit einem guten Maß persönlichem
 Wissen, stießen also die
Sozialattaches 1946 in das «Neuland»
 vor. Da inzwischen Erfahrungen
 gesammelt worden sind und
eine Praxis sich herausgebildet hat,
darf getrost nach Art der Tätigkeit
und nach Erfolg oder Mißerfolg
dieser neuen Institution des auswärtigen
 Dienstes gefragt werden.

VI. Die Tätigkeit
der schweizerischen Sozialattaches

Wegen der relativ großen Bewegungsfreiheit
 im Rahmen der Instruktionen
 ist die Tätigkeit des
einzelnen Sozialattache&amp;amp; stark
durch die im beschickten Land vorgefundenen
 Verhältnisse bestimmt

worden. Einen gewissen Einfluß
hat dabei ohne Zweifel auch die
Persönlichkeit des Sozialattaches
wie die des Missionschefs ausgeübt.
 Angesichts dieser Verhältnisse
 überrascht es nicht, daß die
Tätigkeit von Posten zu Posten
auffallend verschieden ist.
Mit Frankreich bestehen verschiedene
 Verträge und Vereinbarungen
der Nachkriegsjahre über die Stellung
 der Staatsangehörigen des
einen Landes, welche im andern
Land niedergelassen sind, über den
Grenzverkehr, über die Auswanderung
 schweizerischer Landwirte
und ihre Niederlassung in Frankreich,
 über die Zulassung von
«stagiaires», über die Gegenseitigkeit
 auf dem Gebiet der Sozialversicherung
 usw. An der Vorbereitung
 und Durchführung diesbezüglicher
 Verhandlungen hat der
Sozialattach@ teilgenommen. Ueber
verschiedene Aspekte des sozialen
Lebens in Frankreich wird stets
berichtet.
Ganz anders hat sich die Tätigkeit
des Sozialattache&amp;amp;s in London gestaltet.
 Da Großbritannien zurückhaltend
 im Abschluß von zwischenstaatlichen
 Abkommen über Zulassung
 oder Austausch von Arbeitnehmern
 ‘ist, hat sich der
Sozialattach@ um Vereinbarungen
mit Berufsverbänden der Hotellerie,
 des Bäckerei- und Konfiseriegewerbes
 und des Gärtnereigewerbes
 über die Zulassung von «stagiaires»
 bemüht und zum Abschluß
bringen können. Gegenwärtig nimmt
er an Verhandlungen über einen
Vertrag betreffend die Altersver-
        <pb n="16" />
        sicherung teil. Seine Tätigkeit wird
indes dadurch besonders charakterisiert,
 daß er sich mit dem Los
schweizerischer Arbeitnehmer, die
in großer Zahl nach Großbritannien
wegen der englischen Sprache kommen,
 beschäftigt und sich mit der
Unterstützung in Not geratener
Mitbürger befaßt. Daneben berichtet
 auch er über die soziale Entwicklung
 des Landes. Da ihn die
auf sozialem Gebiet übertragenen
Aufgaben nicht voll beschäftigen,
wird er zur politischen Information
herangezogen.
Wieder anders geartet ist die Arbeit
 des Sozialattaches in Washington.
 Auch hier gibt es keine zwischenstaatlichen
 Vereinbarungen,
die in sein Fachgebiet fallen, vorzubereiten.
 In Zusammenarbeit mit
dem Bundesamt für Sozialversicherung
 werden zwar diesbezügliche
Vorfragen gegenwärtig geprüft.
Das wache Interesse weiter Kreise
in der Schweiz an den sozialpolitischen,
 arbeitsrechtlichen und wirtschaftlichen
 Vorgängen in den
USA veranlaßt den Sozialattache,
schweizerische Behörden und Berufsverbände
 mit Berichten über
allgemeine und besondere Fragen
sehr rege zu bedienen. Die Zahl der
Berichte belief sich 1951 auf 62 im
Umfange von rund 470 Schreibmaschinenseiten.
 Umgekehrt haben
die Nachkriegsverhältnisse die Aufmerksamkeit
 amtlicher Stellen und
Privater in den USA an den schweizerischen
 Einrichtungen derart geweckt,
 daß der Sozialattache in dieser
 Richtung ebenfalls in relativ
großem Umfange Auskünfte erteilen

 und Material verschaffen oder
vermitteln muß. In seinen Arbeitsbereich
 fällt auch die Korrespondenz
 über Ein- und Auswanderung
- neben Beobachtung der Gesetzgebung
 auf diesem Gebiet — und die
Werbung unter den in den USA
niedergelassenen Schweizern um
den Beitritt in die freiwillige AHV
und die Besorgung des Verkehrs mit
der Ausgleichskasse in Genf.
Das Bundesamt für Industrie, Gewerbe
 und Arbeit trifft unter den
Berichten der drei Attaches eine
Auswahl und veröffentlicht diese
vervielfältigt unter dem Titel: «Berichte
 der Sozialattache@s».. 1948
waren es zehn, 1949 noch sieben,
1950 nur sechs und 1951 gar bloß
zwei Nummern im Umfange von
6 bis 30 Seiten. Bis Ende August
1952 ist im 5. Jahrgang überhaupt
keine Nummer mehr erschienen.

VII. Auf der Suche
nach einem Vergleich

Das ist nur eine knappe, unvollständige
 Bestandesaufnahme der Tätigkeit
 schweizerischer Sozialattaches;
dessen ungeachtet lassen sich doch
ihre wesentlichen Züge erkennen:
die Berichterstattung, die Mitarbeit
 am Abschluß von Vereinbarungen
 dort, wo gegeben; die Vermittlung
 von Informationen sowohl
über die Verhältnisse im beschickten
 Land nach der Schweiz wie
auch über die Schweiz zuhanden
der Dienststellen und Privaten im
Ausland und die unmittelbare Betreuung
 und Unterstützung der
        <pb n="17" />
        fraglichen Auslandschweizer durch
den Sozialattache. Die Tätigkeit
zeigt für die einzelnen Posten
typische Verlagerungen.
Bevor diese Dienste beurteilt und
bewertet werden und auf die in der
UVeberschrift enthaltene Frage eine
Antwort gegeben wird, ist es zweckmäßig,
 den schweizerischen Sozialattache-Dienst
 mit dem eines andern
Landes zu vergleichen. Ein solcher
Vergleich kann nämlich trotz all
den notwendigen Vorbehalten wertvolle
 Hinweise geben.
Zu diesem Vergleich soll der Sozialattache-Dienst
 der USA herangezogen
 werden, nicht aus Begeisterung
für dieses Land, seine Einrichtungen
 und die Lebensäußerungen seines
 Volkes, so wie weite Kreise der
Schweiz sie zeigen, auch nicht aus
Ueberschätzung der Fähigkeiten
des amerikanischen Außendienstes,
sondern ganz einfach aus dem
Grunde, daß kein anderes Land wie
die USA den Sozialattache — dort
wird er Labor-Attache genannt —
in den außenpolitischen Dienst eingesetzt
 hat und Einrichtungen geschaffen,
 die ihm ein erfolgreiches
Arbeiten erleichtern, ja erst gewährleisten.
 Der Vergleich wird
ermöglichen, den Finger auf
schwache Stellen im schweizerischen
 System zu legen, ohne daß
damit die Forderung erhoben werden
 soll, den Amerikanern sei es
unbedingt gleichzutun.
Schon die ungleiche außenpolitische
 Stellung beider Länder verbietet
 die Kopie. Die Schweiz als
Kleinstaat hat die Neutralität zur
außenpolitischen Maxime erhoben;

den USA aber ist die politische
Führung des Westens zugefallen,
und sie suchen dieser Aufgabe gerecht
 zu werden, was sie zu einer
aktiven Außenpolitik zwingt. Wie
in der Zielsetzung sind natürlich
auch die Methoden beider diplomatischen
 Dienste unterschiedlich.
Das wird man sich bei diesem Vergleich
 immer wieder vor Augen
halten müssen.

VIII. Das amerikanische Beispiel
Im Jahresbericht 1950/51 des Arbeitsdepartements
 wird auf Seite
199 ausgeführt:

«Außer auf die Zusammenarbeit
in den internationalen Organisationen
 legt die Regierung der
USA großen Wert auf unmittelbare,
 beidseitige Anstrengungen
zur Förderung des wirtschaftlichen
 Fortschrittes und der
gegenseitigen Mitarbeit, da nur
so der kommunistischen Aggression
 Halt geboten werden kann.
Unmittelbare Beziehungen zwischen
 amerikanischen Vertretern
 und der Arbeiterschaft
fremder Länder sind daher in
den gegenwärtigen Zeiten der
Spannung besonders wichtig...
Die Regierung der USA hat, als
sie ihren diplomatischen Außendienst
 ausbaute, die Bedeutung
der Gewerkschaften und der Ernennung
 von Sozialattaches nicht
verkannt und sie als wichtige
Elemente im Rahmen ihres Programmes
 berücksichtigt.»

_
        <pb n="18" />
        Schon während des Zweiten Weltkrieges
 sind die ersten Sozialattache&amp;amp;s
 ernannt worden. Im Juli
1951 waren es deren 32 in den diplomatischen
 Vertretungen bei 25 Regierungen
 und darüber hinaus erstatteten
 26 für soziale Fragen besonders
 geschulte Beamte aus 21
weiteren Ländern Berichte. Trotz
der heute schon engmaschigen Vertretung
 in 50 Ländern wird der
Dienst der Sozialattach&amp;amp; noch
mehr ausgebaut. Die Sozialattaches
sind alle entweder aus der Gewerkschaft
 hervorgegangen oder durch
ihre frühere Tätigkeit in Regierungsämtern,
 Arbeitgeberorganisationen
 oder Bildungsanstalten mit
der Arbeiterfrage vertraut.
Der Jahresbericht spricht sich ferner
 auf Seite 200 einläßlich über
die Aufgaben der Sozialattach6s
aus!

«Die wichtigsten Aufgaben des
Sozialattaches im Außendienst
sind das Zusammentragen von
Unterlagen über die Entwicklung
 von Gewerkschaften und
Arbeitsangelegenheiten und die
Ausarbeitung analytischer Berichte
 darüber, die dann bei
Abfassung und Durchführung
der Außenpolitik Verwendung
finden; zudem haben sie den
Missionschef und seine Mitarbeiter
 in Arbeitsfragen zu beraten,
und nicht zuletzt müssen sie in
geeigneter Weise in den beschickten
 Ländern zum besseren
Verständnis über die wahre
Rolle der Arbeiterschaft in der
amerikanischen Gesellschaft beitragen.

 Berichte und Analysen
der Sozialattaches über die Entwicklung
 der Arbeitsangelegenheiten
 in den einzelnen Ländern
bilden die Tatsachengrundlage
für die Stellungnahme der USA-Regierung
 zu Arbeiterfragen auf
internationalem Boden.»

Die Sozialattaches sind auch Vermittler
 von Informationen über
amerikanische Gewerkschaften und
von besonderen technischen Berichten
 über gewerkschaftliche Praktiken.
 Mit andern Worten: Ihre
zweite, wichtige Aufgabengruppe
ist, Kontakt zu suchen mit den Gewerkschaften
 des beschickten Landes,
 diese durch das gesprochene
Wort, durch Schriften — herausgegeben
 von „Regierungsämtern,
Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden
 —, durch Filme usw. über
die sehr weit gesteckten Probleme
der Arbeit und ihrer Organisationen
 in den USA - die sich bis auf
die allgemeine Außenpolitik der
Staaten ausdehnen — aufzuklären
und vertraut zu machen.
Die Bewältigung dieser vielschichtigen
 Aufgaben wird dem Sozialattache
 wesentlich erleichtert durch
die hinter ihm stehende Organisation
 und das gute Einvernehmen
zwischen Regierung bzw. Arbeitssekretär
 und Gewerkschaften heute.
Durch das Foreign Service Act vom
13. August 1946 ist ein interministerieller
 Ausschuß, das Board
of the Foreign Service, geschaffen
worden. Obwohl dieser Ausschuß
den Staatssekretär nur berät, gewährleistet
 er praktisch durch seine
        <pb n="19" />
        Empfehlungen doch eine Zusammenarbeit
 der an außenpolitischen
Belangen interessierten Departemente
 und ermöglicht — mehr auf
indirekte Weise — die Mitsprache
verschiedener Volksteile, einschließlich
 der Arbeitnehmer. Im Ausschuß
 ist das Arbeitsdepartement
durch den assistierenden Sekretär
für internationale Arbeitsangelegenheiten
 vertreten.
Das Staatsdepartement wiederum
schenkt im Rahmen seiner Tätigkeit
 dem Faktor Arbeit eine
besondere Aufmerksamkeit durch
seine Abteilung für Arbeitsangelegenheiten.

Im Arbeitsdepartement hat das
1947 geschaffene Office of International
 Labor Affairs (Büro für
internationale Arbeitsangelegenheiten)
 laut «United States Government
 Organization Manual 1951/52»
die Aufgabe, die Tätigkeiten in den
einzelnen Abteilungen des Arbeitsdepartements
 bezüglich internationaler
 Arbeitsangelegenheiten zu
überwachen, zu lenken und zu
koordinieren und seine Politik zu
formulieren. In seinen Aufgabenkreis
 und unter seine Verantwortung
 fällt auch die Beratung des
Arbeitssekretärs und des Staatsdepartements
 über die Wechselbeziehungen
 zwischen der nationalen
 und der internationalen Politik
 in Arbeitsangelegenheiten, über
die Wirkung von Handelsverträgen
auf die amerikanische Arbeit und
über die Beeinflussung der Arbeitspolitik
 durch die allgemeine Außenpolitik
 und umgekehrt.
Die Zusammenarbeit in diesen Fragen

 mit den Gewerkschaften ist
durch das dem Arbeitssekretär 1946
beigegebene Trade-Union Advisory
Committee of International Affairs
(Beratendes Komitee: der Gewerkschaften
 für internationale Angelegenheiten)
 sichergestellt. Das
Komitee setzt sich aus führenden
Persönlichkeiten der American
Federation of Labor (AFL), des
Congress of Industrial Organizations
 (CIO) und zweier Eisenbahnergewerkschaften
 zusammen.
Diese gewerkschaftlichen Vertreter
treffen sich regelmäßig mit dem
Arbeitssekretär und dem assistierenden
 Sekretär für internationale
 Arbeitsangelegenheiten, um
ihnen die Ansichten, Forderungen
und Interessen der Gewerkschaftsverbände
 bezüglich der amerikanischen
 Außenpolitik allgemein, der
Handelspolitik (das Arbeitsdepartement
 ist zum Beispiel auch in die
Handelsvertragsverhandlungen eingeschaltet)
 und der besonderen
Arbeiterbelange in der Außenpolitik
 darzulegen und zu besprechen.
Der Einfluß der Gewerkschaften
mit ihren mehr als 16 Millionen
Mitgliedern darf auf keinen Fall
unterschätzt werden. Die Zentralverbände
 haben ihre eigenen Vertreter
 in Südamerika, Europa und
Asien als Verbindungsmänner mit
den dortigen Gewerkschaften; sie
haben besondere Abteilungen geschaffen,
 die ausschließlich die
auswärtigen Beziehungen ihrer
Verbände innerhalb und außerhalb
der Gewerkschaftsbewegung und
die amerikanische Außenpolitik studieren,
 Anregungen und Anträge
        <pb n="20" />
        ausarbeiten, Verbandsbeschlüsse
vorbereiten und eine rege aufklärende
 Tätigkeit unter den Mitgliedern
 und in der Oeffentlichkeit
entfalten. Wie sehr die Regierung
die Mitarbeit der Gewerkschaften
schätzt und ihnen nicht nur eine
dekorative Vertretung einzuräumen
 gewillt ist, zeigt sich im Umfang
 und in der Art und Weise, wie
Gewerkschafter als Ratgeber in den
verschiedensten Organen innerhalb
und außerhalb der Verwaltungen
zugezogen werden. Dies ist nicht
ohne anfänglichen Widerstand des
Staatsdepartements (siehe Protokoll
 des Senates vom 30. August
1951, Seite 11 086) geschehen.
Auf die Gestaltung des Arbeitsprogrammes
 der Sozialattach6s hat das
Arbeitsdepartement über das Board
of the Foreign Service einen maßgeblichen
 Einfluß. Aufgabe des Departements
 ist, die Attaches in geeigneter
 Weise auf dem laufenden
über die Entwicklung aller Arbeitsangelegenheiten
 in den USA zu halten
 und sie mit dem betreffenden
Material zu versehen. Obwohl die
Sozialattach&amp;amp;s Beamte des Staatsdepartements
 sind, trägt das Arbeitsdepartement
 die Verantwortung
 für ihre Rekrutierung und die
besondere Ausbildung für ihren
Dienst. In einem etwas geringeren
Umfange trifft das auch für die
berichterstattenden Beamten zu.
Die Berichte der Sozialattaches
werden von den für die Einzelfragen
 zuständigen Abteilungen des
Arbeitsdepartements verarbeitet zu
internationalen Vergleichen (wobei
die Gegenüberstellung der Löhne

und ihrer Kaufkraft in den USA zu
denen des Auslandes eine besonders
beachtete Rolle spielt), zu besonderen
 Berichten und Dokumentationen,
 die an die interessierten
Departemente weitergehen. Gewerkschaften
 und Arbeitgeberverbände
 haben leichten Zugang zu
diesem Material. Aufsätze von allgemeinem
 Interesse werden in der
«Monthly Labor Review» und Informationen
 über ausländische Arbeitsbedingungen,
 die internationale
 Gewerkschaftsbewegung und
die Gewerkschaften einzelner Länder
 in der Monatsschrift «Notes
on Labor Abroad» veröffentlicht.
Beide Zeitschriften gibt das Arbeitsdepartement
 heraus. .
Das hier umrissene Bild des Sozialattach6@-Dienstes
 der USA und der
hinter ihm stehenden Organisationen
 kann natürlich nur in groben
Strichen gezeichnet werden. Doch
auch so ist deutlich erkennbar, wie
hier der Sozialattache aktiv in den
Dienst der Außenpolitik einer Großmacht
 eingesetzt wird, wie er Beziehungen
 mit den Gewerkschaften
des beschickten Landes aufzunehmen
 und der Außenpolitik neue
Kanäle zu öffnen hat und wie in
diesen Angelegenheiten eine enge
Mitarbeit der amerikanischen Gewerkschaften
 gesichert ist. Der
Sozialattach@ hat aber auch in umgekehrter
 Richtung zu wirken. Er
liefert die von ihm verlangten
Unterlagen und Berichte, die sorgfältig
 bearbeitet und verwertet werden.
 Es ist nicht zuletzt auf das
Wirken der Sozialattaches zurückzuführen,
 daß Regierungsämter und
        <pb n="21" />
        ihre Statistiker immer mehr auf so
heikle volkswirtschaftliche Dinge
sich vorwagen wie auf die Beziehungen
 zwischen Löhnen, Arbeitskosten
 und Preisen oder auf
Untersuchungen über die Kaufkraft
 der Löhne und ihr internationaler
 Vergleich. Spuren dieser
Tätigkeit sind fast überall in der
Verwaltung zu entdecken.

Das Versagen des schweizerischen
Sozialattache-Dienstes

IX.

Und wenn man immer wieder vor
Augen hält, daß die Staatsmaxime
der ewig dauernden Neutralität
schweizerischen Auslandsvertretungen
 verbietet, in die hohe Politik
 zu steigen, so wird man den
amerikanischen Außendienst gewiß
nicht als Vorbild nehmen, aber
wenn man um die Notwendigkeit
einer wirtschaftlichen Weltverbundenheit
 der Schweiz, um die Abhängigkeit
 der Arbeit, des Brotes und
des sozialen Gedeihens vom intensiven
 Außenhandel und Fremdenverkehr
 weiß, dann wird man doch
vergleichen und fragen, ob der
schweizerische Sozialattache ebenso
 zweckmäßig eingesetzt worden
ist wie der amerikanische Kollege
im Interesse seines Landes. Ohne
durch Vorurteile behindert zu sein,
wird man heute feststellen müssen,
daß die schweizerische Institution
der Sozialattaches die Erwartung
nicht erfüllt hat, daß die früher
und heute noch empfundene Lücke
im Außendienst nicht geschlossen
worden ist. Es wird indes zu zeigen

sein, daß nicht die Sozialattach6es
persönlich dafür verantwortlich
sind, sondern an höherer Stelle
nicht das aus dem Sozialattach6-Dienst
 gemacht worden ist, was in
Berücksichtigung aller der Schweiz
eigentümlichen Umstände und Bedürfnisse
 hätte gemacht werden
können.
In den Instruktionen, welche das
Politische Departement nach Rücksprache
 mit dem Bundesamt für
Industrie, Gewerbe und Arbeit, dem
Bundesamt für Sozialversicherung
und den Wirtschaftsverbänden er-Jassen
 hat und welche alle deren
Wünsche enthalten, ist dem Sozialattach6@
 ein ausführlicher Katalog
von Aufgaben mitgegeben worden.
Diese Aufgaben sind so zahlreich
und verschiedenartig, daß sie gar
nicht zugleich erledigt werden können
 und eine Auslese sich daher
aufdrängt. Diese zu treffen, steht
im freien Ermessen des Missionschefs
 und des Attach6s. Es überrascht
 daher nicht, daß die Tätigkeit
 des Sozialattaches von Posten
zu Posten sehr unterschiedlich ausfällt
 und angesichts der heutigen
Situation — etwas volkstümlich
ausgedrückt: die Sozialattaches
«schwimmen» — die Frage nach
dem Wert des ganzen Dienstes sich
stellt und auch schon von einer
Aufhebung die Rede ist.
Die Mitwirkung des Sozialattaches
bei Vorbereitung und Abschluß
zwischenstaatlicher, Vereinbarungen
 hängt selbstverständlich von
den Beziehungen zwischen‘ der
Schweiz und dem fraglichen Land
allein ak. Hier hat sich dem Sozial-133
        <pb n="22" />
        attache in Paris ein Arbeitsfeld geöffnet,
 das den Attaches in Washington
 und London ganz oder
fast ganz verschlossen geblieben
ist.
Die wichtige Aufgabe des Sozialattache&amp;amp;s
 ist, die Heimatbehörde
und den diplomatischen Stab der
Gesandtschaft über sein Gebiet zu
unterrichten, ihnen Unterlagen zu
beschaffen, über Entwicklungstendenzen
 Aufschluß zu geben und
auch —- im besten Sinne des Wortes
 —- Advokat seines Landes zu
sein; sie haben zu nehmen und zu
geben. Daß sie nach bestem Wissen
und Können genommen haben,
daran ist nicht zu zweifeln. Aber
vertieft man sich etwas in ihre Berichte
 und ist man über die Begebenheiten
 im Ausland nicht ganz
ohne Kenntnis, so enttäuschen viele
von ihnen, die auf Gemeinplätzen
sich bewegen und an der Oberfläche
 haften. Damit sei noch nicht
ein Werturteil abgegeben, denn das
sind Berichte, welche das Bundesamt
 für Industrie, Gewerbe und Arbeit
 zur Verbreitung ausgesucht
hat und für welche das Bundesamt
ein allgemeines Interesse erwartet.
Aber — und damit wird eine grundsätzliche
 Frage berührt - ist es
Aufgabe des Sozialattaches, einfach
 die Funktion einer Nachrichtenagentur
 auszuüben — einer
Agentur, die Nachrichten sammelt
und sie in die weite Welt weitergibt
in der Form, daß jedermann sie gebrauchen
 kann? Das darf nicht die
Aufgabe eines Sozialattaches sein.
Gewiß, er hat über soziale Einrichtungen
 zu referieren, er hat aber

darüber hinaus auf besondere Berührungspunkte
 mit gleichen oder
ähnlichen Institutionen in der
Schweiz hinzuweisen und ihre
Wirkungen auf die Schweiz oder
auf die Beziehungen zwischen beiden
 Ländern, zum Beispiel auf den
Außenhandel, hervorzuheben, wenn
nicht gar selbst zu untersuchen.
Vom Militärattache erwartet man
doch auch nicht, daß er nur darüber
 berichtet, was Militärzeitschriften
 zu entnehmen ist.
Da der Sozialattach@ nicht Fachmann
 auf dem ganzen, ihm zugewiesenen
 Arbeitsgebiet sein kann,
müßte er. eigentlich Außenposten
der zuständigen Bundesämter sein,
hätte er mit diesen eng zusammenzuarbeiten,
 sei es laufend oder zur
Bearbeitung einzelner Probleme — er
sollte von dieser Seite her stets
Weisungen für seine Tätigkeit
erhalten. Das ist jedoch nicht oder
nicht im wünschenswerten Umfange
 der Fall gewesen — die Ausnahme
 bestätigt die Regel.
Der Sozialattach@ auf sich allein
gestellt, wird seine Aufgabe nie so
zu lösen vermögen, daß die bei
Schaffung des Sozialattache-Dienstes
 gehegten Erwartungen sich erfüllen.
 Worin diese Erwartungen
bestehen, das wird noch zu zeigen
sein.

Welche Beachtung die Berichte in
der Verwaltung selbst gefunden
haben, kann der Außenstehende
nicht beurteilen. Auch ist darüber
nichts verlautet. Die Veröffentlichungen
 der Bundesämter nehmen
auf diese Berichte nicht Bezug und
        <pb n="23" />
        es scheint auch nicht, daß sie von
ihnen verarbeitet worden sind. Eine
Ausnahme macht da die Sektion
Auswanderung. Wie angeführt,
trifft das Bundesamt für Industrie,
Gewerbe und Arbeit unter den
Berichten eine Auswahl und verteilt
 sie als Vervielfältigung sehr
unregelmäßig. Nicht bekannt ist,
unter welchen Gesichtspunkten die
Auswahl vorgenommen wird. Nur
die Vervielfältigungen gelangen
an die Wirtschaftsverbände. Heute
hat man sich zu fragen, was überhaupt
 mit den nach Bern gesandten
Berichten der Attaches geschieht;
allem Anschein nach verschwinden
sie in der, ach so großen Schublade
und verstauben dort. Auf der
Bibliothek des Bundesamtes für
Industrie, Gewerbe und Arbeit können
 Interessenten in sie Einsicht
nehmen. Sind diese jedoch in Zürich
 wohnhaft, so sollen sie sich
weder auf die Zentralbibliothek
(Kantons- und Universitätsbibliothek)
 noch in das Schweizerische
Sozialarchiv bemühen, denn sie
werden die Berichte daselbst nicht
finden — auch nicht die Vervielfältigungen.
 Werden vielleicht die Berichte
 als Geheimdokumente behandelt?
 Wenn ja, dann ist zu fragen,
 worin das zu wahrende Staatsgeheimnis
 liegt.
Die Sozialattache&amp;amp;s werden - entgegen
 den Erwartungen -— aber nicht
nur nicht eingesetzt, sondern man
scheint sich zuständigen Orts überhaupt
 keine Rechenschaft über die
Funktionen eines Sozialattaches zu
geben. Der Sozialattach@ in London
 befaßt sich mit dem Los der

zum größten Teil der englischen
Sprache wegen nach Großbritannien
 gekommenen Arbeitnehmer
und hat sich der Unterstützung in
Not geratener Mitbürger zu widmen.
 Da die auf «sozialem» Gebiet
ihm übertragenen Aufgaben ihn
nicht voll beschäftigen, wird er zudem
 für die politische Information
verwendet. Und wenn der Sozialattache
 in Paris für 1950 rund 2200
eingehende und 3200 ausgehende
Briefe — damit belegt das Politische
Departement die «Wichtigkeit» des
«Sozialdienstes» auf diesem Posten
— registriert, so will das doch
sagen, daß auch er in starkem:Maße
zur unmittelbaren Betreuung der
Schweizer in Frankreich eingesetzt
ist. Der Attache in Washington hinwieder
 hat sich neben der umfangreichen
 Berichterstattung mit der
Abwicklung der freiwilligen AHV
für Auslandschweizer, den Fragen
der Ein- und Auswanderung und
mit zahlreichen Sonderaufträgen zu
befassen.
Wenn auch zuzugestehen ist, daß in
praxi es nicht immer leicht ist, die
Kompetenzen der Gesandtschaft
von denen des Konsuls zu scheiden,
aus Gründen der Zweckmäßigkeit
eine scharfe Trennung nicht immer
gegeben ist und die Gesandtschaft
die Kontrolle über die Konsulate
ausübt, so ist doch offensichtlich,
daß die Missionschefs unter Duldung
 seitens des Politischen Departements
 den Sozialattaches Aufgaben
 zugeschoben haben, die an
die Konsuls weitergegeben gehören.
Mit der Betreuung und Unterstützung
 von Schweizern, wie es beson-
        <pb n="24" />
        ders in London geschieht, ist ein
Konsularbeamter zu betrauen, und
der Sozialattach@ als diplomatischer
Beamter ist für die Aufgaben zu verwenden,
 für die er eigentlich vorgesehen
 ist. Heute bleiben die dem
Sozialattach@ vorbehaltenen Aufgaben
 größtenteils unerledigt.
Die Missionschefs werden sich zu
ihrer Rechtfertigung vielleicht auf
die Instruktionen für die Sozialattache&amp;amp;s
 berufen, die in diesem
Punkt tatsächlich nicht ganz klar
sind, ist doch hier als eine der Aufgaben
 die Interessenvertretung der
im beschickten Land berufstätigen
Schweizer angeführt. Aber man
darf doch dem Politischen Departement
 zutrauen, daß es dem Konsul
unbestrittenermaßen vorbehaltene
Funktionen in Abweichung von der
Regel nicht einem Diplomaten überbinden
 wollte. Sicher verstehen die
Instruktionen die Interessenvertretung
 auf diplomatischer Ebene und
nicht die dem Konsulat zustehende.
«Sozial» bedeutet nicht nur «fürsorgerisch»,
 es ist ein umfassenderer
 Begriff, und der Sozialattache
 ist seiner Bestimmung nach
etwas anderes als ein Fürsorgebeamter.
 Natürlich soll er sich gelegentlicher
 Betätigung in Fürsorge
nicht verschließen, aber er darf
darin nicht hauptamtlich eingesetzt
werden, wie es in London sehr stark
und in Paris etwas weniger der
Fall ist.

Der Zweck des Sozialattache-Dienstes
 und die Aufgabe des Sozialattaches
 werden offensichtlich verkannt,
 wenn Bundesämter dem Posten

 in Paris eine im besonderen
Maße große Bedeutung zumessen
mit der Begründung, die schweizerische
 Kolonie in Frankreich sei die
weitaus umfangreichste.

Sozialattaches sind diplomatische
Beamte. In Paris und London nehmen
 sie den Rang eines Legationsrates
 ein — nicht aber der Sozialattache
 in Washington, der bis
heute als Attache auf der untersten
Rangstufe diplomatischer Beamter
ausharren muß. Hat hier das Politische
 Departement eine Umwertung
 der Werte vorgenommen? Die
Frage nach den Gründen einer
solch unterschiedlichen Klassifikation
 muß hier unbeantwortet bleiben;
 der Außenstehende kann nämlich
 die Antwort nicht geben.
In der Praxis — nicht im diplomatischen
 Rang — ist der schweizerische
 Sozialattach@ «degradiert»
und der —Sozialattache - Dienst
nicht zu der Institution ausgebaut
worden, daß er den Interessen des
Landes im ganzen Umfange hätte
dienen können. Heute scheint nun
sogar für gewisse Kreise der Zeitpunkt
 für eine weitere Etappe des
Abbaues oder gar für die Liquidation
 selbst gekommen.
Dem Vernehmen nach prüft gegenwärtig
 das Politische Departement,
wie die dem Sozialattach@ übertragenen
 Funktionen in den «normalen»
Aufgabenkreis der Gesandtschaft
einbezogen werden können. Was
unter dieser etwas vieldeutigen Ankündigung
 zu verstehen ist, wird
sich erst zeigen, wenn die ersten
Ergebnisse dieser «Prüfung» be-IA
        <pb n="25" />
        kannt sein werden. Sehr wahrscheinlich
 wird es sich dabei nicht
um eine Reaktivierung der Instruktionen
 aus dem Jahre 1947 handeln.
Gegenwärtig ist man im Politischen
Departement der Ansicht, daß für
die Zeit unmittelbar nach Kriegsende
 .der Einsatz von Fachleuten
für soziale Fragen im diplomatischen
 Außendienst erforderlich gewesen
 sei, hingegen heute auf Spezialisten
 verzichtet und die «Bearbeitung
 der sozialen Angelegenheiten»
 einem «gewöhnlichen» Diplomaten,
 das heißt dem Diplomaten
 des allgemeinen Dienstes, anvertraut
 werden könne. Mit Blick
auf Frankreich wird insbesondere
ausgeführt, daß die Entwicklung
in der Nachkriegszeit zahlreiche
Fragen aufgeworfen habe, die zu
bilateralen Verhandlungen und
Vereinbarungen geführt haben, und
nachdem diese für die schweizerische
 Kolonie lebenswichtigen
Probleme in ihrer Mehrheit gelöst
seien, es heute nur noch um. die
Anwendung der abgeschlossenen
Verträge ginge. Das alles kann doch
nur heißen, daß der Fürsorgebeamte
 im diplomatischen (nicht
konsularischen!) Außendienst der
Schweiz geschaffen werden soll.
Ueber die Fragwürdigkeit dieser
Absichten ist kein Wort zu verlieren.

Unwillkürlich drängt sich da die
Vermutung auf, ob nicht das personnel
 de carriere einen Riegel vorschieben
 will, damit sich nicht das
wiederhole, was 1946 geschehen ist,
als zufolge einer «Modeströmung» 3
«Außenseiter», das. heißt ein ausgewiesener

 Beamter aus dem Bundesamt
 für Industrie, Gewerbe und
Arbeit, ein tüchtiger Departementssekretär
 aus der kantonalen Verwaltung
 Genfs und ein bewährter
Funktionär des Gewerkschaftsbundes
 auf die damals errichteten Posten
 eines Sozialattache&amp;amp;s berufen
worden sind. Es überrascht daher
nicht, daß kürzlich die Wahl des
Nachfolgers für den bisherigen
Sozialattach€ in London auf einen
Beamten des Informationsdienstes
im Politischen Departement gefallen
 ist. Daran zweifelt wohl niemand,
 daß dieser Diplomat des allgemeinen
 Dienstes befähigt ist, die
von seinem Vorgänger ausgeübten
Funktionen zu übernehmen und
auch zur Zufriedenheit seiner Vorgesetzten
 zu erledigen. Hingegen
müßten die heftigsten Bedenken
laut werden, wenn er seine Aufgaben
 als Sozialattach@ im Sinne
der Instruktionen zu erfüllen hätte,
denn dazu genügt seine Tätigkeit
auf dem Politischen Departement
als Redaktor und sein Praktikum
von einem Monat auf dem Bundesamt
 für Industrie, Gewerbe und
Arbeit und dem Bundesamt für
Sozialversicherung (laut Service de
Presse libre, Nr. 9, Bern) zur Vorbereitung
 auf die neuen Pflichten
in London offensichtlich nicht, es
sei denn, er bringe auf Grund seines
 Bildungsganges und seiner
früheren praktischen Tätigkeit die
notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen
 mit.
Zu Recht ist gefragt worden: Wer
käme auf die Idee, den Posten des
Militärattaches mit einem Diplo-
        <pb n="26" />
        maten der Karriere — gewöhnlich
ein Jurist, der mit jungen Jahren
in das Politische Departement eingetreten
 ist — zu besetzen? Auch
das eigentliche, ursprüngliche Gebiet
 des Sozialattaches ist ein Spezialgebiet,
 das wohl von jedermann
schlecht und recht beackert werden
kann, mit dem größten Gewinn jedoch
 sicher nur durch den Fachmann
 bearbeitet wird.

X. Trotz und alledem
Sozialattaches!

Schon bei Bestellung der Sozialattache&amp;amp;s
 wurden Stimmen laut, die
die Notwendigkeit einer Ausweitung
 des auswärtigen Dienstes in
dieser Richtung bezweifelten, ja
sogar offen verneinten. Heute
heißt es, man sei damals einer
&amp;lt;«Modeströmung» erlegen und die
seitherige Entwicklung habe bewiesen,
 wie berechtigt jene Einwendungen
 gewesen seien. Und
manch eifriger Befürworter ist inzwischen
 zum Zweifler geworden,
da er seine Erwartungen nicht erfüllt
 sieht.
Und trotzdem, der Sozialattache ist
im schweizerischen Außendienst
notwendig, sein Dienst gehört sogar
 ausgebaut — nicht, weil die
USA dasselbe tun, und nicht, weil
es heute noch «Mode» sein könnte,
sondern ganz einfach deswegen,
weil die Schweiz einer weltweiten
Entwicklung sich nicht entziehen
darf und kann.
Die Welt ist voller Spannungen und
Schwierigkeiten. Das tritt gegenwärtig
 so schmerzlich zutage, daß

jeder Hinweis darauf zum Gemeinplatz
 geworden ist. Trotzdem und
nicht zuletzt in der Schweiz ist der
Mangel an Verständnis für viele
der schwerwiegenden Faktoren und
wirklichen Ursachen dieser internationalen
 wie nationalen Gefahren
weit verbreitet und werden die oft
verborgenen Gründe zuwenig erkannt.
 Besonders in der Arbeitsund
 Sozialpolitik auf nationaler
und internationaler Ebene sind
diese Probleme durch Fehldarstel-Jung,
 ungenügende Information,
Vorurteil oder Mißtrauen verhüllt
oder gar falsch gestellt. Nationale
Interessen, ideologische Gegensätze,
technologische und bevölkerungspolitische
 Faktoren tragen zur Verwirrung
 bei.
Konkreter ausgedrückt heißt dies,
daß die weltumfassenden Spannungen
 und die nationalen Schwierigkeiten
 — gewiß nicht ausschließlich,
aber doch sehr stark —- vom Verhältnis
 zwischen Kapital und Arbeit
beherrscht oder beeinflußt werden.
Durch die Enzykliken Rerum novarum
 und andere sucht die katholische
 Kirche diesem Verhältnis
Härten zu nehmen. Die Bewegung
der moralischen Aufrüstung glaubt
ebenfalls, religiöse Mittel zur Milderung
 der Gegensätze gefunden zu
haben. Arbeitsrecht und Sozialpolitik
 haben diese Beziehungen
zum Gegenstand. Das Schlichtungswesen
 in kollektiven Arbeitsstreitigkeiten
 greift hier mit Rechtsmitteln
 ein. Mit den Praktiken der
«human relations» soll durch psychologische
 Mittel ihm beigekommen
 werden. Die politischen Par-
        <pb n="27" />
        teien haben diesen Gegensatz gewöhnlich
 in den Mittelpunkt ihrer
Programme gestellt, während die
einen die Tätigkeit auf seine Milderung
 ausrichten, sehen die andern
 seine Ueberwindung nur durch
einen gesellschaftlichen Umbau als
möglich. Die Gewerkschaften fühlen
 sich in erster Linie dazu berufen,
 dieses Verhältnis für den
Arbeitnehmer tragbarer zu gestalten.
 Und selbst der Weltkonflikt
West-Ost mit all seinen Ausstrahlungen
 ist in seiner ideologischen
Gegensätzlichkeit letztlich auf dieselbe
 Grundfrage zurückzuführen.
Fragen des Verhältnisses zwischen
Kapital und Arbeit haben heute
eine solche Zuspitzung erfahren
und wirken in einer Art und Weise
auf fast jede der gesellschaftlichen
Beziehungen ein, daß ihnen einfach
nicht mehr ausgewichen werden
kann. Und seit geraumer Zeit muß
sich selbst die internationale Politik
 und damit die Auslandvertretung
 eines jeden Staates mehr oder
minder, unmittelbarer oder mittelbarer
 mit ihnen befassen, und darüber
 hinaus -— weil die klassische
Diplomatie hiezu nicht mehr ausreicht
 — müssen besondere, ständige
 internationale Einrichtungen
geschaffen werden. Solche Organisationen
 sind die Internationale
Arbeitsorganisation, der VWirtschafts-
 und Sozialrat der Vereinten
 Nationen und in loserer Verbindung
 damit die Weltgesundheitsorganisation,
 die Weltorganisation
 für Ernährung und Landwirtschaft,
 die Organisation der
Vereinten Nationen für Erziehung,

Wissenschaft und Kultur usw. Die
Schweiz ist Mitglied einiger dieser
Organisationen.
Der gleichen Sache haben mit oder
ohne Erfolg zahlreiche ad-hoc-Konferenzen
 gedient.
Es dürfte daher auf der Hand liegen,
 daß der auswärtige Dienst
nicht nur im sozialpolitischen Interessenschutz
 auf konsularischer
Ebene, sondern auch in der höhern
Politik innerhalb der diplomatischen
 Sphäre die soziale Frage mit
ihren vielverzweigten Wirkungen
zu berücksichtigen und die notwendigen
 Fachleute und Sachbearbeiter
einzusetzen hat. Was gestern noch
nicht für notwendig gehalten worden
 ist, ist heute unumgänglich,
und Zwar in ganz konkreten Angelegenheiten
 wie zum Beispiel der
Schaffung von Mindestarbeitsnormen
 oder der Sicherung von Konjunktur
 und Wohlstand.

XI. Sozialattache und
Internationale Arbeitsorganisation

Hier dürfte sich die Frage stellen,
ob nicht ein wesentlicher Teil der
Aufgaben des Sozialattaches durch
die Internationale Arbeitsorganisation
 mit ihrem sehr leistungsfähigen
 Apparat, dem Internationalen
 Arbeitsamt, und durch die
andern im Gefolge des Zweiten
Weltkrieges entstandenen internationalen
 Institutionen geleistet
werde und ob nicht der Sozialattach6-Dienst
 da nur eine Doppelspurigkeit
 bedeute.
Kenner der Verhältnisse verneinen
die Frage.
        <pb n="28" />
        Der Internationalen Arbeitsorganisation
 ist die Aufgabe gegeben,
international minimale Arbeitsnormen
 festzulegen und ihre Durchsetzung
 einzuleiten. Diese Normen
richten sich in erster Linie nach
den Ländern mit «niedrigem Standard».
 Da die Schweiz einen «höheren
 Standard» hat, liegen für sie
noch andere, zusätzliche Probleme
vor. Das Internationale Arbeitsamt
hat außerdem Informationen zu vermitteln;
 aber diese sind oft für die
praktischen Bedürfnisse nationaler
Verwaltungen innert nützlicher
Frist nicht erhältlich und sie sind
zudem gewöhnlich‘ so abgefaßt,
daß sie allen Mitgliedern der Arbeitsorganisation
 zugleich weitergegeben
 werden können. Es sind
übrigens in der Regel Informationen
 über rechtskräftige Beschlüsse
und ihre Durchführung, nicht aber
über die zu beobachtende Entwick-Jungsrichtung
 und die diesbezüglichen
 tagespolitischen Diskussionen.
 Seine Berichte und Mitteilungen
 berücksichtigen daher die den
Beziehungen zweier Länder eigentümlichen
 Probleme und Gesichtspunkte
 zuwenig oder gar nicht. Aus
diesen und mehr Gründen dürfte
klar sein, daß die internationalen
Institutionen den schweizerischen
Verhältnissen nicht voll zu genügen
vermögen und daß ein eigener Sozialattache-Dienst
 zur Abklärung
und Bearbeitung ihrer spezifischen
Probleme und Verhältnisse trotz
dem Internationalen Arbeitsamt
und den Konferenzen nach wie vor
notwendig ist.

XII. Gewerkschaften
als Gegenstand des Sozialattach&amp;amp;e-Dienstes


Das Verhältnis zwischen Kapital
und Arbeit ist auch Ursache für
die Arbeitnehmer, sich zur Wahrnehmung
 ihrer Interessen zu Gewerkschaften
 zusammenzuschlie-Ben.
 Anfänglich sind die Gewerkschaften
 nur für die Interessen der
Arbeitnehmer im  Einzeldienstverhältnis
 und in den Beziehungen
zum Arbeitgeber innerhalb des Betriebes
 eingetreten. Mit zunehmendem
 Organisationsgrad beider Sozialpartner,
 Verstärkung der wirtschaftlichen
 Interventionen des
Staates und Ausdehnung der staatlichen
 Wirtschaftspolitik zu einer
aktiven Konjunkturpolitik hat sich
auch der Tätigkeitsbereich der Gewerkschaften
 vergrößert. Heute
sind die Gewerkschaften in den für
die Weltwirtschaft maßgebenden
Ländern — obwohl nicht als politische
 Parteien organisiert —- zu
politischen Faktoren geworden, die
nicht mehr zu übersehen sind und
die in Rechnung gestellt werden
müssen. Denn die moderne Gewerkschaftsbewegung
 übt einen nachhaltigen
 Einfluß auf die Gestaltung
 von Gesellschaft und Wirtschaft
 aus durch ihre kollektiven
Verhandlungen mit dem Sozialpartner
 und durch ihr Einwirken auf
Gesetzgebung, Vollzug der Gesetze
wie auch auf die Wirtschafts- und
Finanzpolitik des Staates allgemein.
 Die Geschichte dieser Entwicklung
 ist noch nicht geschrieben
 und ihr heutiger Stand nicht
        <pb n="29" />
        erforscht, und weil dem so ist, besteht
 die Neigung, die Gewerkschaften
 zu unterschätzen.
In Großbritannien hatten die Gewerkschaften
 — als maßgebliche
Mitglieder der Labour-Party — Vertreter
 in der Labour-Regierung,
und heute üben sie als wichtiger
wirtschaftspolitischer Faktor einen
deutlich wahrnehmbaren, mehr
mittelbaren als unmittelbaren Einfluß
 auf die Regierungspolitik aus.
Auch in Westdeutschland wirken
die Gewerkschaften weniger direkt
als indirekt auf die Politik der
Bundesregierung ein, obwohl sie in
keiner organisatorischen Bindung
mit einer der politischen Parteien
stehen.
In den USA wiederum wissen die
Gewerkschaften als Organisation
der Arbeit und als Machtfaktor der
Millionenverbände auf das soziale
und wirtschaftliche Geschehen einzuwirken..
 Sie nehmen außerdem
zu den politischen Problemen Stellung
 und spielen dabei eine durchaus
 aktive Rolle. Es ist ein Kennzeichen
 der Regierungen Roosevelt
und Truman, daß sie die Gewerkschaften
 zur politischen Mitarbeit
herangezogen und diese ihre Vertreter
 in wichtige Instanzen abgeordnet
 haben. Die überraschende
Ernennung des Gewerkschaftsfunktionärs
 und Demokraten . Martin
P. Durkin zum Regierungsmitglied
darf zumindest dahin gedeutet werden,
 daß Eisenhower die Gewerkschaften
 nicht im feindlichen Lager
 sehen will und befriedigende
Beziehungen zu ihnen sucht.
Die politische Einflußnahme amerikanischer

 Gewerkschaften ist
mannigfaltig. Der Congress of Industrial
 Organizations (CIO) hat
1944 das Political Action Committee
(Politisches Aktions-Komitee) geschaffen
 und der American Federation
 of Labor (AFL) 1948 die
Labor’s League for Political Education
 (Arbeiterliga für politische
Erziehung), die unter systematischer
 Anwendung der «publierelations»-Methoden
 — in Benennung
 ihrer Kampagnen als Aktionen
 der Gewerkschaften —- Politiker
beider Parteien, die mit der Arbeiterbewegung
 sympathisieren,
fördern und für ihre Wahl eintreten.
 Beide Gewerkschaftsbünde
unterhalten in Washington Organisationen,
 die in der Art der Lobbyisten
 * — jedoch nicht durch Einsatz
 von Geldern — in den Wandelgängen
 des Kongresses den Abgeordneten
 die gewerkschaftliche
Haltung in politischen, wirtschaftlichen
 und sozialen Fragen darlegen
 und sie für die gewerkschaftlichen
 Forderungen zu gewinnen

* Lobby und Lobbyist sind Jargons des
amerikanischen Parlaments, die unübersetzbar
 sind. Interessengruppen
unterhalten beim Kongreß und den
Parlamenten der Einzelstaaten ständige
 Vertreter (Lobbyisten), welche
versuchen, die Abgeordneten für bestimmte
 Fragen zu interessieren und
für eine bestimmte Stimmabgabe zu
gewinnen. Diese Institution (Lobby)
ist deswegen anrüchig geworden, weil
solche Agenten sich heute vielfach
nicht scheuen, diese Dienste mit schwerem
 Geld oder sonstwie zu vergüten.

„mn
        <pb n="30" />
        suchen, die aber auch Verbindungen
 mit Sektionen und Lokalgruppen
 herstellen, um diese über die
gesetzgeberische Tätigkeit des Kongresses'
 zu informieren und ihnen
Stichworte für die sehr wirksamen
Aktionen des «Schreibt Senatoren
und Repräsentanten Eures Staates
oder Wahldistrikts» zu geben. Auf
diese Art beeinflussen die Gewerkschaften
 die Bundespolitik nicht
unerheblich. Die Gewerkschaftszentralen
 haben ferner Abteilungen
 für die «Ueberwachung» der
Gesetzgebung (Legislative Department)
 eingerichtet, die insbesondere
 in den «Hearings» der Ausschüsse
 des Kongresses und in den
unabhängigen Behörden und Aemtern
 die Interessen der Gewerkschaften
 und ihrer Mitglieder sehr wirksam
 zur Geltung bringen. So sind
die amerikanischen Gewerkschaften
 zu einem politischen Faktor geworden,
 der bei Beurteilung der
Innen- wie Außenpolitik der Regierung
 Truman auf keinen Fall übersehen
 werden darf, der eingerechnet
 werden muß und der auch bei
der Regierung Eisenhower mehr
oder weniger wirksam sein wird.
Wie nun in der Gegenwart die Verhältnisse
 liegen, ist in den für den
schweizerischen Außenhandel wichtigen
 Ländern den Gesandtschaften
ein Sozialattache beizugeben, der
neben seiner übrigen Tätigkeit
Beziehungen mit Gewerkschaften
pflegt, ihre Politik — bei besonderer
Berücksichtigung der schweizerischen
 Interessen — verfolgt und
prüft, nach Bedürfnis bei ihren zuständigen
 Organen und Funktionären

 den Standpunkt der Schweiz
erläutert und bei diesen das Verständnis
 dafür zu wecken sucht.
Weil es sich hierbei um Arbeitnehmerfragen
 in Verbindung mit
Sozial- und Wirtschaftspolitik handelt,
 kann diese Funktion nicht
einem Diplomaten des allgemeinen
Dienstes übertragen werden, auch
nicht dem Handelsattache, sondern
nur einem in den sozialen und gewerkschaftlichen
 Belangen durch
Schulung und mehr noch durch Erfahrung
 gut bewanderten Diplomaten
 — eben dem Sozialattache.
Dabei zeigt sich die Notwendigkeit,
daß außer den Heimatbehörden
auch der Missionschef in manchen
seiner Aufgaben vom Sozialattache
beraten werden sollte.
Es befremdet nun außerordentlich,
wenn zuständige Instanzen und
maßgebende Funktionäre britischer
Gewerkschaften in London erklären,
 den dortigen schweizerischen
Sozialattache€ nicht zu kennen und
keinen Kontakt mit ihm zu haben.
Daß die britischen Gewerkschaften
ohne jede Bedeutung für die
Schweiz und ihre Belange seien,
das will wohl niemand behaupten.
Die Gesandtschaft in London
scheint nachgerade die Aufgaben
eines Sozialattache&amp;amp;s arg zu verkennen.


XI. Verpaßter Einsatz
des Sozialattaches?

Wie wichtig der Sozialattach@ auch
im Interesse des schweizerischen
Außenhandels ist oder sein könnte,
dafür ist kürzlich ein Anschauungs-
        <pb n="31" />
        unterricht erster Güte geboten worden.

In den USA stand während der letzten
 Zeit die Anwendung der Ausweichklausel
 im Handelsvertrag mit
der Schweiz wegen angeblicher Bedrohung
 der Uhrenindustrie und
die Einfuhr ausländischen Käses
zur Diskussion. Es waren Zollerhöhungen
 und Einfuhrbeschränkungen
 verlangt worden. Die schweizerischen
 Interessen sind in und
neben den öffentlichen Verhandlungen
 des Kongresses und der United
 States Tariff Commission indirekt
 durch die Importeure und
direkt durch schweizerische Stellen
 und die Gesandtschaft wahrgenommen
 worden — durch die Gesandtschaft
 unter anderem dadurch,
 daß laut Meldungen der
schweizerischen Presse der Gesandte
 die Auffassungen der
Schweiz maßgebenden Kongreßmitgliedern
 in den Wandelgängen
des Kapitols dargelegt und auch
auf Regierungsämtern vorgesprochen
 habe. Eines ist dabei aufgefallen,
 daß diese Meldungen keine
Hinweise über den Einsatz des Sozialattaches
 in diese Aktionen enthalten
 haben. Es dürfte aufschlußreich
 sein, zu erfahren, ob der Sozialattache
 beizeiten durch den Gesandten
 zur Wahrnehmung der
schweizerischen Exportinteressen
ebenfalls beigezogen und mit bestimmten
 Aufgaben betraut worden
ist und auch, ob man mit ihm über
gewisse Aspekte dieser Probleme
Rat gehalten hat. Ganz konkret
sind hier die Aktionen des Metallund
 Uhrenarbeiter-Verbandes der

Schweiz und des Schweizerischen
Gewerkschaftsbundes aufs Korn
genommen, sie hätten durch eine
rechtzeitige, gleichgerichtete Tätigkeit
 seitens des Sozialattaches bei
den amerikanischen Gewerkschaftsbünden
 vorbereitet oder zumindest
begleitet gehört. Wie gesagt, man
hat darüber nichts erfahren und
sollte tatsächlich nichts geschehen
sein oder erst unmittelbar vor Torschluß,
 so wäre das eine unverständliche
 Haltung.
Es ist schon auf ‚die amerikanischen
 Gewerkschaften als
Machtfaktor und auf ihre enge Zusammenarbeit
 mit der Regierung
und den Aemtern hingewiesen worden.
 Bekannt ist auch, wie geschlossen
 sich die Gewerkschaften hinter
die Außenpolitik der Regierung
stellen. Das hält sie aber nicht ab,
in Fragen der Einfuhrpolitik gelegentlich
 protektionistische Maßnahmen
 zu fordern, das heißt, sie
sind nicht immer ohne weiteres
bereit, die notwendigen außenhandelspolitischen
 Schlüsse aus ihrer
außenpolitischen Haltung zu ziehen.

Im Januar 1950 nahm die AFL an
der American Wage Earners Proteective
 Conference (Konferenz zum
Schutze amerikanischer Lohnempfänger)
 teil, die von Unternehmer-
 und Arbeitervertretern
beschickt war. Ihr Vizepräsident,
Mathew Woll, hatte damals den Vorsitz
 der Konferenz innegehabt.
Der Zweck dieser heute in den
Hintergrund gedrängten Organisation
 ist, den Kampf der interessierten
 Gruppen gegen die Zollx
        <pb n="32" />
        und Importpolitik der amerikanischen
 Regierung zu koordinieren,
Diese protektionistischen Regungen
sind stets noch wach — in den Reihen
 der Gewerkschaften wie der
Unternehmer. Zur gleichen Zeit
nämlich, als die Zentrale der AFL
die Erklärung gegen die Uhrenzollerhöhung
 abgegeben hat, haben
verschiedene Ortsgruppen und die
Uhrenarbeitergewerkschaft eine
vorbehaltlose Anwendung der Ausweichklausel
 und damit die Erhöhung
 .des Schutzzolles gefordert.
Gewiß, die Gewerkschaften sind in
diesen Fragen noch etwas wankelmütig,
 und sie werden es erst recht
sein in Zeiten‘ wirtschaftlicher
Stagnation und Krise, weil ihnen
dann mangels umfassender Sicherung
 des Arbeitsplatzes jede Maßnahme
 tragbar erscheint, welche
dem Arbeitnehmer etwelchen Schutz
verspricht. Zugleich spielt die bei
der Arbeiterschaft und beim Unternehmertum
 weitverbreitete Angst
vor Unterbietung durch ausländische
 Produkte, die unter schlechteren
 Arbeitsbedingungen und
daher zu geringeren Kosten als
in den USA hergestellt werden,
mit hinein. Ueber die auswärtigen
Arbeitsbedingungen sind die amerikanischen
 Wirtschaftskreise durch
die Tätigkeit der Sozialattaches
ihres Landes sehr gut unterrichtet.
Gerade weil in amerikanischen Gewerkschaften
 die liberale Handelspolitik
 noch nicht ungeteilte Zustimmung
 findet, ist es notwendig
und durchaus gegeben, daß der Sozialattache
 auch in ihren Reihen
nach Möglichkeit als «Advokat»

schweizerischer Interessen wirkt,
die Probleme hier unterm Gesichtspunkt
 der schweizerischen Gewerkschaften
 in gebührender Beachtung
der amerikanischen gewerkschaftlichen
 Ueberlegungen darstellt und
um das Verständnis wirbt.
Ob die Gesandtschaft in Washington
 den Wert einer guten Verbindung
 mit den amerikanischen Gewerkschaften
 richtig einschätzt, ist
nicht bekannt. Die Bedeutung einer
solchen Verbindung — wie weit sie
schweizerischen Interessen in allen
Fällen und zu jeder Zeit dienstbar
sein wird, ist eine andere Frage —
kann auch darin abgelesen werden,
daß nach dem Urteil von Beobachtern
 der politischen Verhältnisse
in den USA der Entscheid des
Präsidenten in der Uhrenzollfrage
wahrscheinlich nicht so günstig für
die Schweiz ausgefallen wäre, wenn
die Gewerkschaftsbünde oder auch
nur einer der großen Verbände für
eine Zollerhöhung sich ausgesprochen
 hätten. Truman ist nicht nur
Präsident der USA, sondern auch
Parteimann, der seine Verpflichtung
 in einem Wahljahr kennt.
Gerade diese Erfahrungen der
jüngsten Zeit in den USA haben
dem Problem des Sozialattach6-Dienstes
 Schlaglichter aufgesetzt.
Was sich hier gezeigt hat, kann
sich jederzeit ähnlich in all den
Ländern wiederholen, mit denen die
Schweiz einen intensiven Handelsverkehr
 pflegt und wo eine in ihrer
Art einflußreiche Gewerkschaftsbewegung
 besteht. Sie dürften auch
zur Genüge belegen, daß der Einsatz
 des Sozialattaches in den er-
        <pb n="33" />
        sten Nachkriegsjahren durchaus
nicht einer «Modeströmung» entsprungen
 ist, sondern daß damals,
gegenwärtig und künftig in der
Schweiz dafür ein sehr reales und
großes Bedürfnis besteht, und zwar
auf sozialpolitischem wie auf wirtschaftlichem
 Gebiet. Der sachgerechte
 Einsatz des Sozialattaches
wird aber erst dann möglich sein,
wenn das Politische Departement
und die Gesandten sich Rechenschaft
 über seine eigentlichen Funktionen
 geben, ihn folgerichtig im
auswärtigen Dienst verwenden und
die allem Anschein nach vorhandenen
 Vorurteile und Widerstände
gegen diesen neuen Dienst endlich
brechen. Zuständigenorts sollte eigentlich
 erkannt sein, daß in Zeiten
wirtschaftlicher und sozialer Spannungen,
 denen die politischen Gefahren
 folgen, die diplomatische
Vertretung einer Erweiterung bedarf,
 daß neue Machtfaktoren zu
beobachten sind und mit ihnen Fühlung
 zu nehmen ist, wozu aber der
Diplomat des allgemeinen Dienstes
nicht die notwendigen Voraussetzungen
 mitbringt und auch nicht
die vertrauensvolle, tragbare Verbindung
 herzustellen vermag.

XIV. Und die Schlußfolgerung?
Ob Weltmachtstaat, der in die hohe
Politik eingreift, oder Kleinstaat,
der die hohe Politik meidet und
dem selbstgewählten Grundsatz der
Neutralität getreu seine lebensnotwendigen
 Beziehungen mit allen
Staaten pflegt und ausbaut, sie
beide haben für ihren Zweck den

auswärtigen Dienst den heutigen
Verhältnissen anzupassen, der klassischen
 Diplomatie das Antlitz der
Zeit — das des century of the common
 man — zu geben und sie auch
zur Erfassung der wirtschaftlichen
und sozialen Vorgänge mit ihren
Auswirkungen zu befähigen. Nicht
mehr ausschließlich in politischen
Salons wird Politik gemacht; neue,
machtvolle Faktoren sind in der
Arbeiterbewegung und in den Gewerkschaften
 insbesondere, die
heute mehr denn nur Interessenvertretungen
 sind, erschienen, und
mit ihnen hat sich die diplomatische
 Mission als Beobachtungsposten
 und Vertretung ebenfalls zu
befassen. Reale Erfordernisse und
keine «Modeströmungen» verlangen
den Sozialattache. Sein Wissen und
seine Verbindungen mit der Arbeiterbewegung
 wie mit den Unternehmerverbänden
 bereichern die
diplomatischen Berichte und schärfen
 das Urteil.
Auch die Schweiz hat dem Sozialattache
 den ihm gebührenden Platz
in ihrer diplomatischen Vertretung
einzuräumen. Entgegen früherer
Erklärungen des Bundesrates ist
ihre Zahl zu vermehren. Aber im
Augenblick ist fast noch dringlicher,
 daß man sich zuständigenorts
 auf die wirklichen Aufgaben
des Sozialattaches besinnt, sie nicht
mit Funktionen, die dem Konsul]
zustehen, belastet, sie dort, wo notwendig,
 anhält, Beziehungen mit
Gewerkschaften, Arbeitgeberorganisationen
 und sozialen Institutionen
 im beschickten Land aufzunehmen
 und zu pflegen.
        <pb n="34" />
        Zur Unterstützung der Sozialattaches
 und zur Förderung seiner Tätigkeit
 ist nicht minder notwendig
der Ausbau der Verbindungen zwischen
 ihm und den Heimatbehörden,
so daß eine fruchtbare Zusammenarbeit
 sich zu entfalten vermag und
gegenseitige Anregungen sich einstellen.
 Der Sozialattach@ auf sich
allein gestellt, wird in der Regel
versagen, das heißt, nicht. das leisten
 können, was man von ihm erwartet.
 Seine Berichte sind von
den Bundesämtern zu verarbeiten
und erst das, was daraus entsteht,
läßt den Wert des Sozialattache-Dienstes
 erkennen. Damit wird natürlich
 vorausgesetzt, daß neben
dem Politischen Departement und
der Handelsabteilung auch die andern
 Bundesämter sich viel intensiver
 mit den Einflüssen des
Auslandes auf die schweizerische
Volkswirtschaft allgemein und auf
ihre zuständigen Fachgebiete insbesondere
 befassen. In solchen Fragen
 haben die Aemter in geeigneter
Weise die Verbindung mit den Wirtschaftsverbänden
 aufzunehmen,
ihre Ansichten und Anregungen
entgegenzunehmen, sich von ihnen
beraten zu lassen und wenn möglich
 sie zur Mitarbeit heranzuziehen.
 Dabei darf nicht unausgesprochen
 bleiben, daß der eine oder
andere Wirtschaftsverband seine
selbstgefällige nationale Isolierung
abstreift und sich mit den ihn
irgendwie berührenden Vorgängen,
Wirkungen und Gegenwirkungen
des Auslandes und seiner Wirtschaft
 befassen sollte. Viele dieser
wichtigen Probleme sind heute wegen

 der Hochkonjunktur und der
Vollbeschäftigung verhüllt und
versteckt; sie werden sich aber später
 beim wirtschaftlichen Rückschlag
 mit aller Schärfe und Dringlichkeit
 stellen.
Die enge Zusammenarbeit zwischen
Sozialattache, Bundesamt und Wirtschaftsverband
 ist zu sichern und
dazu eine arbeitsfähige und zweckmäßige
 Form zu finden, ohne daß
daraus eine Ueberorganisation zu
entstehen braucht. Was den Sozialattache
 betrifft, wird er längere
Zeit auf dem Posten bleiben müssen,
 um die soziale Frage und Bewegung
 des beschickten Landes genau
 kennen und beurteilen zu lernen
 — die heute im diplomatischen
Dienst noch häufigen Mutationen
sind im Sozialattache@-Dienst erst
recht nachteilig.
Einleuchtend dürfte sein, daß Sozialattach6&amp;amp;s
 in alle Gesandtschaften
 der für die schweizerischen
Beziehungen wichtigen Länder abzuordnen
 sind. Zu prüfen wäre
selbst, ob nicht ein Sozialattache
sogar nach Moskau zu entsenden
sei, auch wenn sich wegen der besondern
 Verhältnisse in diesem
Land seine Berichterstattung nur
auf die Gesetzgebung, Regierungsverordnungen
 und Veröffentlichungen
 sowie auf Beziehungen zu amtlichen
 Stellen beschränken sollte.
Der Handel mit dem ‚Osten kann
nämlich eines Tages wieder wachsende
 Bedeutung für die Schweiz
erlangen.
Schon vor Jahren wurde der reisende
 Sozialattache zur Diskussion
gestellt. Dieser ist aber, weil un-
        <pb n="35" />
        zweckmäßig, abzulehnen. Ein nur
vorübergehender Aufenthalt in
einem Lande kann die Mission eines
Sozialattaches in keiner Weise erfüllen,
 wäre er doch gar nicht oder
bloß ganz unzulänglich mit den
Verhältnissen vertraut, auch würden
 ihm die sehr nützlichen persönlichen
 Beziehungen fehlen, die
ihm erst eine erfolgreiche Arbeit
sichern. Wie bis anhin, dürfte es
genügen, wenn zur Abklärung bestimmter
 Sachfragen oder zur Information
 darüber Fachbeamte der
Bundesverwaltung außerhalb der
diplomatischen Vertretung ausgesandt
 werden. Hingegen wäre zu
prüfen, ob nicht Gesandtschaften
in Ländern von minderer Bedeutung
 für die Schweiz als Ersatz für
einen Sozialattache ein in sozialen
Fragen erfahrener und besonders
geschulter — aber nicht durch eine
«Schnellbleiche» wie im Falle des
heutigen Sozialattache&amp;amp;s in London
- Diplomat des allgemeinen Dienstes
 beizugeben wäre, der neben
anderer Tätigkeit für den Sozialattach6-Dienst
 Berichte zu erstatten
hätte und der dazu die notwendigen
 Weisungen und Unterstützungen
 von den Heimatbehörden erhalten
 würde.
Unbestritten dürfte sein, daß heute
der schweizerische Sozialattach6-Dienst
 seiner Aufgabe in keiner

Weise gerecht wird, daß er ausgebaut
 gehört und daß seine Tätigkeit
 viel zweckmäßiger organisiert
und konsequenter auf seine Zwecke
ausgerichtet werden muß. In seiner
 Botschaft vom 7. September
1945 hat der Bundesrat eine Reform
 des Außendienstes versprochen.
 Weniges ist seinerzeit an die
Hand genommen worden, und von
diesem scheint der Sozialattache-Dienst
 wegen Verkennung der Verhältnisse
 und Bedürfnisse und wegen
 des Widerstandes in der Verwaltung
 selbst nun doch zu scheitern.
 Und weil dem so ist, muß ein
Halt geboten werden, da hier für
die Schweiz, ihre Arbeit und ihren
Wohlstand zuviel auf dem Spiele
steht. Der Bundesrat ist an sein
gegebenes Versprechen zu erinnern,
undes ist von ihm zu verlangen, daß
er im Interesse des Landes durchgreift.
 Hier ist noch darauf zu verweisen,
 daß Klagen wegen ungenügender
 Berücksichtigung der wirtschaftlichen
 Aufgaben durch die
Auslandsvertretungen aus Handel
und Industrie nicht verstummen
wollen, obwohl das Politische Departement
 diesen Kreisen mehr als
andern entgegengekommen ist und
seine Zusammenarbeit mit ihren
Verbänden alles andere als schlecht
bezeichnet werden muß.

6
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        ANHANG

Auszüge aus der Eingabe des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes und der
Sozialdemokratischen Partei der Schweiz zu den Problemen des politischen Au-Bendienstes
 vom 13. Juni 1945 an den Bundesrat.

Wie sich das Problem stellt
Wenn man das Problem des politischen Außendienstes behandelt, muß man sich
darüber klar sein, daß die Zeiten jener Außenpolitik vorbei sind, die sich vorwiegend
 auf die Pflege und Aufrechterhaltung der sogenannten «diplomatischen
Beziehungen» im formaljuristischen Rahmen beschränkten. Ferner hat man in
Betracht zu ziehen, daß heute Außenpolitik und Innenpolitik institutionell in
jenem Sektor nicht mehr scharf auseinander gehalten werden können, der schon
heute den größten Teil der Außenpolitik ausmacht: in der Wirtschaftspolitik.
Daß dem so ist, ist nicht nur auf die Zwangsläufigkeiten der Kriegszeit zurückzuführen.
 Schon lange vorher sind entscheidende grundsätzliche Änderungen
eingetreten, weshalb denn auch keine großen Hoffnungen auf eine Rückgängigmachung
 der eingetretenen Entwicklung gesetzt werden dürfen. Der heutige
Staat ist schon lange ein‘ Anachronismus; seine Form entspricht schon lange
nicht mehr seinem Inhalt. Daß diese Tatsache nicht genügend berücksichtigt
worden ist, hat ohne Zweifel einen großen Teil der Fehlentwicklungen und Wehen
unserer Zeit verursacht.
Faschismus und Nationalsozialismus hatten ihren Erfolg, bevor sie sich demaskiert
 haben und der rein reaktionäre Grundcharakter ihrer Politik und ihrer
Ziele in Erscheinung getreten ist, hauptsächlich dem Umstand zu verdanken, daß
die modernen Demokratien die oben angedeuteten Entwicklungen samt der sogenannten
 «antikapitalistischen Sehnsucht» breitester Volksmassen glaubten übersehen
 zu können, daß sie es nicht rechtzeitig und frühzeitig genug verstanden
haben, die nahezu völlig wirtschaftlich gewordenen Aufgaben des Staates zu
erfassen. Wohl hat man da und dort den neuen Verhältnissen Rechnung zu
tragen versucht. In Weimar-Deutschland hat es zum Beispiel einen Reichswirtschaftsrat
 gegeben, der ebenfalls im primär politisch aufgezogenen Staat natürlich
 das fünfte Rad am Wagen werden mußte. Andernorts hat man Wirtschaftskommissionen
 eingesetzt, die Forderung des Wirtschaftsparlamentes erhoben
usw. Eine befriedigende Lösung ist noch nicht gefunden worden. Dieser Umstand
behindert gesunde und unaufschiebbare Entscheidungen und Beschlüsse in einer
Zeit, wo keine Zeit zu verlieren ist. Wenn die modernen Demokratien glauben,
nunmehr nach Beendigung dieses Krieges wieder zu ihrer früheren Politik zurück---
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        kehren und wirtschaftliche Aufgaben neuerdings rein politisch oder überhaupt
nicht lösen zu können, so werden neue Gefahren nicht ausbleiben und äußerst
gefährliche Folgen haben.
Inmitten einer Welt, die auf Grund starker neuer politischer Impulse und wirtschaftlicher
 Erfordernisse in mancher Hinsicht im Begriffe ist, nunmehr sogar
ins andere Extrem, jenes allzu starrer Bindungen, zu fallen, hat die geistig und
materiell intakt gebliebene Schweiz die große Aufgabe, das demokratische Erbe
und den vernünftigen Ausgleich zwischen Politik und Wirtschaft zu sichern und
gleichzeitig jene Anpassungen an neue Notwendigkeiten vorzunehmen, die in
einer Welt unumgänglich sind, wo Politik und Wirtschaft immer mehr zu einem
Begriff werden und die Wirtschaft durch die Macht der Umstände immer mehr
eine gebundene Wirtschaft wird.

Schlußfolgerungen für die Schweiz
Aus den vorangehenden Kapiteln ist zu erkennen, daß auf Grund der sich
geltend machenden neuen politischen und wirtschaftlichen Kräfte eine allgemeine
innen- und außenpolitische Umstellung zu erfolgen hat, wobei vor allem aus
dem formalpolitischen und formaldiplomatischen außenpolitischen Apparat ein
wirtschaftsdiplomatischer Apparat werden muß. Das Maß dieser Umstellung
darf nicht etwa von unseren Wünschen und unserer weltanschaulichen Einstellung
 abhängen, sondern es müssen gewisse Zwangsläufigkeiten berücksichtigt
werden, die den Kurs zu bestimmen haben.
Der Erfolg der Schweiz und der kleinen Demokratien im allgemeinen wird dabei
in einem hohen Maße davon abhängen, ob es gelingt, eine besonders sinnvolle
Verbindung zwischen freier Wirtschaft und staatlicher Lenkung und Hilfe zu
finden. Gerade diese sinnvolle Verbindung kann und muß für uns zu einem entscheidenden
 Faktor der Überlegenheit im internationalen Konkurrenzkampf
werden. Gelingt dies nicht, so wird die Entwicklung ihren Gang gehen. Sie kann
dann zu einer radikalen Umstellung führen, auch wenn niemand sie will, dem die
weitestgehende Freiheit menschlicher Beziehungen und Betätigungen auf politischem
 und wirtschaftlichem Gebiet als das erscheint, was unser selbständiges
staatliches Dasein ausmacht und rechtfertigt. Es geht für uns alle darum, die
soziale Sicherheit zu gewinnen, ohne politisch und wirtschaftlich das an persönlicher
 Freiheit zu verlieren, was das Leben lebenswert macht,
Zu diesem Zweck müssen alle eingespannt werden, die diesen Willen haben. Dazu
gehören vor allem auch jene, die bis heute nicht zu Wort gekommen sind und
die jenen Zuschuß an neuem Blut darstellen können, ohne den sich die Demokratie
 auf die Dauer nicht bewähren kann. Wir haben gesehen, daß sich Anstrengungen
 und Absichten in dieser Richtung außerhalb unserer Grenzen da
und dort geltend machen: in England, den USA, Schweden, Frankreich, der
UdSSR usw.
Es muß in unserem Land sofort auf Grund der in andern Ländern angebahnten
oder bereits gemachten Erfahrungen sowie unter Berücksichtigung der schweizerischen
 Sonderverhältnisse untersucht werden, welche Änderungen am Apparat
 vorzunehmen sind, das heißt wie bei uns der politische Außendienst mit dem
Wirtschaftsdienst in Verbindung und Wechselwirkung gebracht werden kann.
Dies gilt besonders auch für die Konsulate, wobei darauf zu achten ist, daß die
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        Inhaber nicht lediglich kaufmännisch, sondern vor allem auch volkswirtschaftlich,
sozialpolitisch und kulturell auf der Höhe sind. Es muß geschehen in Zusammenarbeit
 mit jenen neuen Elementen, die in diesen mit neuen Formen und neuem
Inhalt auszustattenden Apparat herangezogen werden sollen, das heißt in Verbindung
 «mit allen Kreisen der Bevölkerung».
Die neue Methode muß, wie bereits angedeutet, davon ausgehen, daß der
Nachdruck auf die Heranziehung von Leuten gelegt wird, die aus. der Praxis
kommen und sich in der Praxis bereits bewährt haben, und zwar nicht nur auf
einem Spezialgebiet, sondern als Persönlichkeiten, als Menschen, die die nötige
innere. und äußere Kultur und dazu einen klaren Ueberblick über die politische,
wirtschaftliche und soziale Gesamtentwicklung haben.
In diesem Falle wird es sich meistens um Anwärter handeln, die nicht speziell
 auf ihre Fähigkeiten geprüft werden müssen, da sie ihr Können in Wirtschaft
 und Politik bereits unter Beweis gestellt haben und sofort sowie direkt
in führende Posten eingesetzt werden können.
Daneben muß natürlich die Möglichkeit bestehen, ein Kader auf dem Verwaltungswege
 von unten herauf heranzubilden. Auch hier soll jedoch die Gepflogenheit
 aufgegeben werden, ausschließlich auf Schulbildung und akademische Grade
abzustellen. Insbesondere soll vermieden werden, allzu ausschließlich unter jungen
 Juristen Ausschau zu halten, anstatt je nach dem Grad der mit großem allgemeinem
 Wissen verbundenen Spezialkenntnisse auch Historiker, Nationalökonomen
 usw. einzubeziehen,
Die Bevorzugung von einseitig eingestellten Juristen hat bis heute vielfach zur
Folge gehabt, daß sehr viele schweizerische Diplomaten, wenn sie sich bemühen,
die Vorgänge in der internationalen Politik zu verstehen und sich darüber auszulassen,
 über juristische Formulierungen und Begriffe. nicht oder nur selten
hinauskommen. Es gibt natürlich unter ihnen einige besonders begabte Elemente,
 die ihr juristisches Wissen nur als Rüstzeug ansehen und darüber hinaus
das Bestreben haben, ihren Geist zu kultivieren, ihren Horizont und ihren Erfahrungskreis
 zu erweitern. Im Interesse der lebendigen Gestaltung des auswärtigen
 Dienstes sollte dafür Sorge getragen werden, daß ein größeres Maß allgemeinen
 Wissens zu einer wichtigen Voraussetzung der Verwendung im Außendienst
gemacht wird. Diejenigen, die bemüht sind, sich in dieser Richtung zu entwickeln
und die wahrscheinlich die produktivsten unter den Diplomaten sind, vermöchten
auch auf ihre Kollegen unter Umständen stimulierend einzuwirken,
Bei der Auflockerung des Außendienstes und seiner weitgehenden Ausdehnung
auf rein wirtschaftliche — also auch rein geschäftliche — Gebiete wird sich
natürlich immer die wichtige Frage stellen, wo die Grenzen liegen, über die
hinaus sich die offizielle Diplomatie nicht mehr binden lassen kann .und die die
betroffenen Personen nicht so weit hinter sich lassen dürfen, daß beim Verhandlungspartner
 der Eindruck entsteht, solche Personen handelten aus eigener
Machtvollkommenheit oder sie ließen sich zu Transaktionen und Kontakten verleiten,
 die von den kompetenten Behörden nicht mehr gedeckt werden könnten
oder ihnen vielleicht sogar als Amtsmißbrauch erscheinen müßten.
Hier könnten ohne Zweifel Presse-, Handels- und Sozialattaches, denen innerhalb
des Gefüges der Auslandvertretungen eine unabhängigere Stellung zukommen
soll und im allgemeinen auch vom Partner zugemessen wird, sehr nützliche
-n
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        Arbeit leisten. Presseattaches, die volkswirtschaftliche und sozialpolitische Bildung
 und entsprechende Beziehungen haben, sind schon deshalb nötig, weil gerade
in der Presse wirtschaftliche und sozialpolitische Probleme eine immer größere
Rolle spielen und solche Attaches auch verpflichten, entsprechende Beziehungen
zu unterhalten. Wenn je nach Ort und Eignung solche Attaches die verschiedenen
Gebiete — Handel, Presse, Sozialpolitik — in einer Person betreuen würden, so
könnten in manchen Fällen die oben aufgestellten Anforderungen in bezug auf
eine intensive und trotzdem nicht allzu stark gebundene Wirksamkeit noch besser
erfüllt werden,
Wenn die Pressestellen im Ausland und im Bundeshaus nicht eine gewisse dem
Beruf des Journalismus entsprechende Bewegungsfreiheit erhalten, werden Klagen,
 wie sie in letzter Zeit erhoben worden sind und die insbesondere die allzu verklausulierte
 oder viel zu späte Information betreffen, nie aufhören und weiterhin
zu ernsten Mißständen und starkem Mißvergnügen der Staatsbürger Anlaß
geben. Angelegenheiten der Presse, gleichviel, ob es sich um politische, sozialpolitische
 oder wirtschaftliche Fragen handelt, müssen journalistisch und nicht
nach den Regeln der hohen Politik behandelt werden. Deshalb müssen aber auch
zu ihrer Behandlung Fachleute herangezogen werden, die das Fingerspitzengefühl
haben und ihren Beruf so beherrschen, daß gleichzeitig dem Wunsch nach
Information und den höheren Verantwortlichkeiten gegenüber der offiziellen
Politik Genüge geleistet wird. Die Presse soll im weitesten Rahmen bedient und
unterrichtet werden. Die Berichterstattung soll nicht auf den exklusiven Kreis
der akkreditierten Bundeshausjournalisten beschränkt bleiben.
Für die Fühlungnahme mit den Gesandtschaften usw. sollen Stellen und Posten
(Legationsräte, Sekretäre) geschaffen werden, die sich mit den einzelnen Ländern
 speziell befassen und das eingehende Material zweckmäßig sichten (auch
für die Orientierung der Vertretungen im Ausland).
Eine spezielle Pressestelle im Politischen Departement könnte mit Nutzen zu
jener Fühlungnahme zwischen den verschiedenen Departementen und Instanzen
beitragen, die im Zusammenhang mit dem Ausbau des Außendienstes und seiner
Koordinierung im Staatsapparat sowieso nötig wird.
Wenn eine Reorganisation des politischen Außendienstes nach den eben dargelegten
 Grundsätzen durchgeführt würde, dürfte sich auch die Berücksichtigung
einer alten und heute besonders imperativen Forderung der Gewerkschaften und
der Arbeiterschaft ergeben: die Heranziehung der Gewerkschaften zu den Handelsvertragsverhandlungen
 als Vertreter eines Kreises von Staatsbürgern, deren
Los mehr als je von solchen Verhandlungen und Instanzen bestimmt wird.
Nur auf diesem Wege werden die Vorwürfe in bezug auf die Nichtberücksichtigung
 der Arbeiterschaft entkräftet, und nur so wird ihren Vertretern Gelegenheit
 gegeben, ihren Teil zum gemeinsamen Wohl innerhalb einer freiheitlichen
und demokratischen Ordnung beizutragen.

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