Der Grundgedanke der Prisengerichtsbarkeit, 25

Leichtes ist, die knappen Sätze von 1856 nach seiner Facon auszulegen
 und im Rahmen dieser Sätze seinen Interessestandpunkt zu
wahren. Was ist die Kaperei? Darüber gehen die Meinungen weit
auseinander. Es sei hier nur erinnert an den Erlaß des Königs
WILHELM vom 24. Juli 1870 über die Einrichtung einer freiwilligen
Seewehr, die allerdings nie ins Leben getreten ist. Verstieß der
Erlaß gegen das Kapereiverbot der Seerechtsdeklaration von 1856?
Wie dem auch sei, jedenfalls sind die Prisen, welche in den Kriegen
der letzten Zeit gemacht wurden, noch bedeutend genug, um der
Prisengerichtsbarkeit, einer Institution, welche ihr Schicksal besiegelt,
die größte Beachtung zu schenken. Obgleich im spanisch-nordamerikanischen
 Kriege keine Kaper in Tätigkeit traten, brachte der
Verkauf der genommenen spanischen Schiffe und Ladungen trotz der
kurzen Dauer der Kriegsoperationen die Summe von 700000 Dollars
ein!). Wie aus dem neuerdings durch K. MARSTRAND-MECHLENBURG
zugänglich gemachten prisengerichtlichen Entscheidungsmaterial Japans
 hervorgeht, hat auch im russisch-japanischen Kriege die Ausäbung
 des Prisenrechtes in der Aktion der Kriegführenden eine
immerhin nicht geringe Rolle gespielt.
Die Prisengerichtsbarkeit hätte, wäre es nach Englands Willen
gegangen, in neuester Zeit eine erhebliche Einbuße an Bedeutung
erlitten. England verlangte 1907 im Haag vergeblich die Abschaffung
der Konterbande. Neben dieser radikalen Forderung ist der englische
 Antrag betreffend die Definition der „Kriegsschiffe“ im Auge
zu behalten. Wie der deutsche Erste Delegierte Freiherr MARSCHALL
VON BIEBERSTEIN mit Recht betonte, behielt diese Definition in Wirklichkeit
 die Konterbande bei; ja, sie schuf für die neutrale Handelsschiffahrt
 eine noch prekärere Situation, als ihre gegenwärtige ist.
Er zeigte dies an einem Beispiel: „Ein neutrales, mit Konterbande
beladenes Handelsschiff kann nach dem jetzigen System zwar beschlagnahmt
 werden, allein die Rechtmäßigkeit der Prise muß durch
ein gerichtliches Verfahren bestätigt werden. Nach dem englischen
Vorschlage könnte das nämliche Schiff unter dem Verdacht der
Beförderung von Waren, die für eine feindliche Flotte bestimmt
sind, als feindliches Kriegsschiff betrachtet werden: Schiff, Ladung
and Besatzung werden behandelt, als ob sie einen Teil der feindlichen
 Flotte bilden. — Dann: „causa finita“ — ein Rekurs ist
nicht möglich.“
Die von der zweiten Haager Konferenz im Jahre 1907 beschlossene
Errichtung eines Internationalen Prisenhofs hat vielfach in der Darstellung
 der bisherigen, noch heute in Kraft stehenden Gestaltung
des formellen Prisenrechts in den verschiedenen Staaten dazu geführt,
 die Mängel und Schäden des bisherigen Zustandes maßlos zu

I) J. LE BRETTEVILLOIS, Des tribunaux de prises maritimes, Poitiers 1902, p. 5.