Dritter Abschnitt.
Die „Internationalisierung“ der Prisengerichtsbarkeit.
{. Die Entwicklung der Idee einer „internationalen“ Prisengerichtsbarkeit.


Der Ursprung der Idee einer „internationalen“ Prisengerichtsbarkeit
 liegt in der Zeit Friedrichs des Großen, der in einem Konflikt
 mit dem seegewaltigen England zum ersten Male nachdrücklich
die Zuständigkeit der nationalen Prisengerichte bestritten hat. Es
ist ein interessantes Stück vaterländischer Geschichte; ohne Seemacht,
ohne Flotte verfocht der König das Interesse und das Recht seines
im Seekriege neutralen Staates gegen Ausschreitungen des mächtigsten
Seevolkes 1).
Alsbald nach dem Ausbruch des englisch-französischen Seekriegs
im März 1744 waren die Meere Europas und Amerikas mit hunderten
beutegieriger Kaperschiffe bedeckt2). Die englische Kriegsflotte,
welcher die britischen Kaper folgten, fügte dem französischen Handel
so schwere Schläge zu, daß manche französische Handelszweige
rasch ihre Blüte verloren, zum Teil sogar gänzlich verschwanden.
Doch auch der englische Handel litt schwer unter der mehr und
mehr wachsenden französischen Kaperei, der Seekrieg gestaltete
sich nicht so lukrativ, wie sich’s die britische Regierung gedacht
haben mochte. Allmählich traten andere Seemächte mit ihrer
Handelsmacht in den Vordergrund; im Norden des Atlantischen
Ozeans und im Kanal verschwand die französische Flagge, und
Holland, Dänemark, Schweden, die Hansestädte, späterhin auch
Preußen, übernahmen nach und nach fast die ganze Einfuhr nach
und von Frankreich. Mit steigender Besorgnis und Unruhe sahen
die Briten, wie der Handel der Holländer, der einst so gefürchteten
Rivalen, einen großen Aufschwung nahm, und auch Schweden,
Preußen und Dänemark emporkamen.

1) ADOLF TRENDELENBURG, Kleine Schriften, 1. Teil, Leipzig 1871, 8. 248 {f.:
Friedrichs des Großen Verdienst um das Völkerrecht im Seekrieg.,
2) Vgl. zum folgenden MAXIMILIAN LEEDER, Die englische Kaperei und die
Cätigkeit der Admiralitätsgerichte, Berlin 1881 S. 18 ff..