Die „Internationalisierung“ der Prisengerichtsbarkeit. 49
schweigend die Kompetenz der englischen Admiralitätsgerichte anl).
Im Oktober 1745 wurden preußischerseits die ersten Klagen laut:
Die Kaper hielten preußische Schiffe an und schleppten sie, obwohl
sie offenbar erlaubte Waren an Bord hatten, in englische Häfen.
Merkwürdigerweise wurden auch viele andere neutrale — nichtpreußische
 — Schiffe, die mit preußischen Gütern beladen waren,
aufgebracht; und gerade solche Schiffe wurden monatelang zurückgehalten.
 So hatten namentlich Kaufleute aus dem neuerworbenen
Schlesien zu den schweren im Kriege erlittenen Verlusten noch empfindliche
 kommerzielle im Frieden zu tragen. Die vielen von preußischen
Untertanen bei ihrem König einlaufenden Klagen über die Tätigkeit der
Kaper und über die Entscheidungen der Admiralitätsgerichte wollten
irotz wiederholter diplomatischer Vorstellungen in London nicht verstummen.
 Es blieb bei allgemein gehaltenen, leeren englischen
Deklarationen, ohne daß die geringste Satisfaktion erfolgte. Die
englische Regierung verschanzte sich hinter die Admiralitätsgerichte.
Am 16. Januar 1748 erklärte der Staatssekretär CHESTERFIELD, bei
der englischen Staatsregierung seien gewisse Gesetze festgestellt,
von denen man keineswegs abweichen könne; und falls es sich
wirklich zutrüge, daß die englische Marine sich herausnähme, den
preußischen Handeltreibenden das geringste Unrecht zu tun, so sei
ein Gericht da, nämlich der Oberadmiralitätshof, an welchen sie
sich zu wenden und ihre Klagen anzubringen sich berechtigt fänden;
sie könnten im voraus versichert sein, daß man ihnen gute Gerechtigkeit
 widerfahren lassen werde. Denn das Verfahren des genannten
Gerichts sei ohne alle Vorwürfe und untadelhaft und sei das zu
allen Zeiten gewesen. .
FRIEDRICH IL, der schon zu Anfang des Jahres 1748 geäußert, daß
er seine zur See handelnden Kaufleute auf eine so wider alles Recht
und alle Billigkeit laufende Art nicht weiter traktiert und mißhandelt
sehen wollte, und angedeutet hatte, daß er seine geschädigten Untertanen
 aus der schlesischen Schuld schadlos stellen werde 2), ließ sich
endlich nicht länger hinhalten und ging dazu über, sich seiner
Untertanen reellement anzunehmen und zu dem Ende die in der
natürlichen Vernunft und allem Völkerrecht approbierten Mittel anzuwenden.

Es war die erste von Taten begleitete Remonstration neutralerseits
 gegen das auf Vernichtung jeden Konkurrenzhandels gerichtete
 Getriebe der englischen Seepolitik und ihrer Werkzeuge, der
Kaper und der Admiralitätsgerichte. FRIEDRICH setzte am 7. Dezember
 1751 zur Untersuchung der Beschwerden eine Kommission

1) Ähnlich JOHANN GEORG BüscH, Über das Bestreben der Völker neuerer Zeit,
aäinander in ihrem Seehandel recht wehe zu thun. Hamburg 1800, S. 244
2) DrROvsENn, S. 406, 407.
Pohl, Deutsche Prisengerichtsbarkeit.