II. Der äußere Gang der Haager Verhandlungen. 83

nicht gegen die Untertanen dieses Staates!), Außerdem wird die
Ausdehnung der Zuständigkeit des Gerichtshofs auf Reklamationen
der Untertanen der feindlichen Partei dazu dienen, die Beobachtung
der auf das Eigentum feindlicher Untertanen bezüglichen internationalen
 Verträge und Völkerrechtsgrundsätze zu gewährleisten.
„Der Entwurf will der nationalen Gerichtsbarkeit nur das Verfahren
 erster Instanz belassen und die Entscheidung in der Berufungsinstanz
 dem internationalen Gerichtshof überweisen. Es erscheint
 ratsam, die in der Gesetzgebung verschiedener Länder bestehende
 Möglichkeit eines Rekurses an eine nationale Instanz zu
beseitigen. Denn dadurch wird eine Beschleunigung des Verfahrens
erzielt, auch wird der Empfindlichkeit des Nehmestaates Rechnung
getragen, seiner Reizbarkeit, die eine Kritisierung der Entscheidungen
des obersten nationalen Gerichtes durch einen internationalen Gerichtshof
 schwer ertragen könnte.
„Nach dem deutschen Vorschlage soll der Prisenhof in jedem
einzelnen Seekriegsfalle im Haag errichtet werden und zwar nach
Regeln, die denen des Abkommens zur friedlichen Erledigung internationaler
 Streitfälle entsprechen. Der Prisenhof wird sich eng an
den Ständigen Schiedshof anlehnen, dem drei von den fünf Richtern
angehören und dessen Bureau dem Prisenhof als Gerichtsschreiberei
dienen soll. Die Annahme dieses Vorschlages trägt zweifellos dazu
bei. die Autorität des Haager Ständigen Schiedshofes zu mehren.
„Die zwei übrigen Richterstellen sollen mit Admiralen besetzt
werden, die von den Kriegsparteien zu ernennen sind. Diese Bestimmung
 erscheint wünschenswert, um den Kriegführenden, die
gegenwärtig durch ihre eigenen Tribunale die Prisengerichtsbarkeit
 ausüben, einen ihnen zukommenden Einfluß im Prisenhof zu
sichern.
„Da die zwei von den Kriegführenden. bezeichneten Richter
mit drei neutralen Richtern zusammensitzen, welche Mitglieder des
Ständigen Schiedshofs sind, so ist nicht zu befürchten, daß sie einen
überwiegenden Einfluß ausüben könnten. Wir schlagen die Ernennung
 von zwei Admiralen vor, weil sie vermöge ihrer Fachkenntnisse
 in der Lage sind, die streitigen Tatsachen aufzuklären; die
Mitwirkung von Marineoffizieren erscheint, da es sich um die Beurteilung
 von Akten der Kriegführung handelt, geboten.
„Die Vorschriften des deutschen Entwurfs über das Verfahren vor
dem Prisenhof sind möglichst einfach gestaltet und entsprechen dem
praktischen Bedürfnis in Prisensachen ....
„Mehr als dreißig Jahre lang war der Gedanke der Errichtung
eines Internationalen Prisenhofs Gegenstand der Arbeiten des Institut
de droit international. Die Frucht dieser Arbeiten, das Reglement,

1} Siehe unten S. 117.