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Dritter Abschnitt,

Schiff und die Ladung darstellen, brach, während doch die rapide
Entwicklung der Handelsverhältnisse in unserer Zeit eine rasche Erledigung
 der Streitigkeiten erfordert. Die infolge des vermehrten
Instanzenzuges unausbleibliche Verteuerung des Prozeßweges kann
für viele Prisensachen die mit einer internationalen Rechtsprechung
verbundenen Vorteile illusorisch machen. Daher erscheint es ratsam,
die ganze Prisengerichtsbarkeit auf zwei Instanzen. eine nationale
und eine internationale, zu beschränken.
Außer diesen praktischen Erwägungen brachte KRIEGE ein politisches
 Bedenken vor: Das wohlverstandene Interesse des Nehmestaates
 verlangt, daß der Kritik des internationalen Gerichtshofs nicht
die Urteile seiner obersten Prisengerichte, sondern nur die Erkenntnisse
 eines niederen Gerichts unterworfen werden. Denn in einem
gewissen Sinne repräsentiert die oberste richterliche Behörde eines
Staates den Staat selbst. Man darf die höchstgerichtlichen Entscheidungen
 nicht der Gefahr der Annullierung aussetzen.
In der dritten Sitzung der zweiten Unterkommission vom 11. Juli
1907 wurde die Diskussion über Punkt IV des Fragebogens fortgesetzt.
 Der englische Delegierte Sir HENRY HOWARD führte gegen
den deutschen Vorschlag, den Gerichtshof erst zu Beginn eines
Krieges zu bilden, aus!) : Deutschland will ein ad hoe geschaffenes
Gericht, dem jedes Element der Stabilität fehlt, ein Gericht ohne jede
Tradition. Die Nichtständigkeit des Prisenhofs muß seinem Prestige
schaden und seinen Entscheidungen jeden moralischen Wert nehmen.
Der große Mangel des gegenwärtigen Systems besteht nach englischer
 Auffassung in dem nationalen Charakter der Prisengerichte,
demzufolge die Kriegführenden die ausschließliche Befugnis haben,
die Rechte der Neutralen zu bestimmen. Gerade dieses System will
der deutsche Vorschlag beibehalten, indem er das Recht der Ernennung
 der Prisenhofmitglieder den Kriegführenden, ihren Freunden
und den Freunden der Freunde vorbehält. So groß und erbittert auch
die Feindschaft zwischen zwei Kriegführenden sein mag, gegenüber
den Neutralen werden sie immer gemeinsame Interessen zu verfechten
haben. Des weitern wandte sich die britische Delegation gegen die

1) Man vergleiche zum Folgenden, was Sir EDWARD GREY am 12. Juni 1907,
also nicht einen vollen Monat vorher, der englischen Delegation als Instruktion mit
auf den Weg gegeben hat: Unter der Überschrift „Improvements to be made in the
Provisions of the Convention of 1899 respecting the Paeifie Settlement of International
Disputes“ heißt es (Correspondence respecting the Second Peace Conferenze held at
The Hague in 1907. Presented to both Houses of Parliament by Command of His
Majesty. January 1908, S. 18): „..., His Majesty’s Government, however, are
anxious to secure the adaptation of the machinery of ‚the existing Tribunal, which
was created by the Convention, to the purposes of an International Tribunal of Appeal
rom the decisions of belligerent Prize Courts affecting neutrals“. Also kurz vor der
Eröffnung der Konferenz war englischerseits auch ein ad hoc geschaffenes internationales
 Prisengericht beabsichtigt.