IL. Der äußere Gang der Haager Verhandlungen. 91

daß dieser Tonnengehalt einzelner Marinen nur ganz geringe Differenzen
 aufweist, ferner, daß die Statistik in den einzelnen Staaten
nicht nach einheitlichen Gesichtspunkten geführt wird.“
RUyY BARBOSA (Brasilien) sprach sich für die Permanenz des
Prisenhofs, aber gegen die von England gewünschte Art der Richterernennung
 aus: Der ständige Charakter empfiehlt sich schon aus der
Erwägung, daß in jedem Kriege zwischen Großmächten die ganze Welt
tatsächlich Partei ergreift, Der englische Vorschlag mit seiner 800000
Tonnen-Grenze erweckt den Anschein, als ob nur die Interessen der
Großen vertreten oder ihnen wenigstens eine Suprematie eingeräumt
werden soll. Das heißt die Schwachen den Starken unterwerfen.
Gerade die Mächtigsten haben gewöhnlich am wenigsten Veranlassung,
 sich streng an das Recht zu halten. Die kleinen Handelsmarinen
 in ihrer Gesamtheit weisen einen bedeutend größeren
Tonnengehalt auf, als viele der zur Richterernennung zugelassenen
einzelnen großen Marinen. Es sollten daher, so schloß BARBOSA,
die Nationen, deren Marinen hinter dem vorgesehenen Tonnengehalt
 zurückbleiben, zur Ernennung der Richter auf Grund einer
unter ihnen zu treffenden Verständigung oder eines anderen zum
gleichen Ergebnis führenden Systems zugelassen werden.
In Punkt VI handelt es sich nach der Auffassung des deutschen
Delegierten KRIEGE um zwei verschiedene Fragen: einmal um den
Erlaß einer Bestimmung darüber, aus welchen Elementen der Prisenhof
 zusammenzusetzen ist, und sodann darum, ob den Kriegführenden
 ein Einfluß auf diese Zusammensetzung zugestanden werden
soll. Die Ernennung von Admiralen empfiehlt sich aus dem Grunde,
weil sie zur Klarstellung des Tatbestandes beitragen und ihre technischen
 Kenntnisse bei der Beurteilung von Akten der Kriegführung
verwertet werden können. Es muß ihnen nicht nur eine beratende,
sondern eine entscheidende Stimme bei der Urteilstätigkeit eingeräumt
 werden, weil sie alsdann mehr von dem Bewußtsein ihrer
Verantwortlichkeit durchdrungen sind und sich nicht lediglich als
Sachwalter der Kriegführenden fühlen. Was die zweite Frage angeht,
 so ist zu beachten, daß die Kriegführenden weniger Bedenken
tragen werden, sich künftig den Entscheidungen des Prisenhofs zu
unterwerfen, wenn sie in ihm selbst vertreten sind; bisher haben
sie doch ausschließlich in Prisensachen erkannt. Durch die Zuziehung
 der Kriegführenden ist die Unparteilichkeit der Prisenhofurteile
 in keiner Weise gefährdet, da außer den beiden Admiralen
ärei von neutralen Staaten ernannte Rechtsgelehrte aus der Schiedshofsliste
 mitwirken sollen.
HAMMARSKJÖLD (Schweden) erklärte sich gegen die Ausschließung
der kleinen Mächte und bemerkte, daß eventuell für die Ernennung
der Richter der Modus einer internationalen Wahl für eine bestimmte
Periode angenommen werden könnte.