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Dritter Abschnitt,

regeln zu halten; der deutsche Vorschlag über die Kriegskonterbande
 und der italienische über die Blockade enthielten Bestimmungen
in dieser Richtung. Mangels ausdrücklicher Beweisregeln hätte der
Prisenhof vorzugehen nach den allgemeinen Prinzipien und allgegemein
 anerkannten Regeln des internationalen Rechtes.
MEREY DE KAPOS-MERE (Österreich-Ungarn) begrüßte den deutschen
wie den englischen Entwurf, weil sie in ganz besonderem Maße dem
Geiste der Konferenz entsprächen, d,. h. dem Bestreben und dem
Wunsche aller, in gewissen Materien nach Möglichkeit an die Stelle
des Willens eines Staates, der Entscheidung einer Regierung oder
der Organe einer Regierung einen internationalen Willen, eine internationale
 Entscheidung zu setzen.
Der Präsident BOURGEOIS erklärte die Generaldiskussion für geschlossen
 und schlug der Anregung CHOATE’s und MEREY’s folgend
and nach Verständigung mit der deutschen und der englischen Delegation
 die Bildung eines besonderen engeren Ausschusses vor, Dieser
sollte bestehen aus den drei Verfassern des Fragebogens, ferner den
Mitgliedern des Bureaus der Unterkommission, endlich aus sechs Vertretern
 von Staaten, die je zur Hälfte von der englischen und von
der deutschen Delegation zu bezeichnen wären. Die englische Delegation
 bezeichnete dazu: die Vereinigten Staaten von Amerika,
Italien und Portugal; MARSCHALL VON BIEBERSTIEN: Rußland, Norwegen
und die Niederlande. Um sich seine volle Entscheidungsfreiheit
wahren zu können, lehnte Rußland es ab, an der Arbeit des Ausschusses
 teilzunehmen. Daraufhin wurde an Stelle Rußlands Schweden
 bezeichnet. So gestaltete sich denn die Zusammensetzung des
Ausschusses wie folgt: FRY, v.'MARSCHALL, RENAULT, \CHOATE, GRAF
TORNIELLI, MARQUIS DE SOVERAL, HAGERUP, LOEFF, HAMMARSKJÖLD.
BOURGEOIS, LAMMASCH, MAURA, GRAF DE LA MORTERA.
Der Prüfungsausschuß fand gleich in seiner ersten Sitzung vom
12. August!) einen von vier Delegationen, der deutschen, nordamerikanischen,
 französischen und britischen, ausgearbeiteten Entwurf
 eines Abkommens vor. Das Hauptverdienst an der Ausarbeitung
des Projektes, das mit geringfügigen Änderungen von der Kommission
und der Konferenz angenommen wurde, und dessen Inhalt darum
hier nicht wiedergegeben zu werden braucht, gebührt außer dem
Berichterstatter RENAULT und dem amerikanischen Rechtsgelehrten
SCOTT dem englischen Delegierten CROWE und dem deutschen Delegierten
 KRIEGE%); man geht wohl nicht fehl, wenn man in den
beiden letztgenannten die Urheber der beiden ursprünglichen Entwürfe
 vermutet.

1) Actes Il, 817.
2) Actes II, 11. KRIEGES Verdienste werden besonders gerühmt von ASSER in
Onze Eeuw. Dezemher 1908. p. 378. 379.