IL, Der äußere Gang der Haager Verhandlungen, 95

In drei Sitzungen vom 12., 17. und 23. August unterzog der
Prüfungsausschuß den Einigungsentwurf einer zweimaligen Lesung.
Außer den Kämpfen um die Zusammensetzung des Gerichtshofs ist
aus den Diskussionen wesentlich nur zu bemerken, daß bei Titel II
auf Anregung von HAMMARSKJÖLD beschlossen wurde, daß jeder Staat
im Prisenhof vertreten ist, wenn er selbst als Partei am Kriege teilnimmt.
 Leidenschaftlichen Widerstand fand die dem Artikel 15 beigefügte
 Liste insbesondere seitens der brasilianischen und der mexikanischen
 Delegation. Spanien schlug die Vornahme einer periodidischen
 Revision der Liste vor. Schließlich wurde der gesamte
Entwurf mit den unwesentlichen, im Lauf der Debatte vorgenommenen
Änderungen mit zehn gegen eine Stimme angenommen.
Der vom Komitee ausgearbeitete Entwurf gelangte in der zweiten
Sitzung der Ersten Kommission vom 10. September zur Beratung).
Im Laufe der Generaldiskussion präzisierte. eine Reihe von Delegationen
 nochmals ihren Standpunkt gegenüber dem Entwurf, insbesondere
 wandte sich RUY BARBOS erneut gegen die Verteilung
der Richterstellen, wie sie vorgesehen war. Rußland behielt sich
seine Stellungnahme zum Entwurf vor, da eine Vereinbarung über
bestimmte Fragen des Seekriegsrechtes, deren Regelung den Erkenntnissen
 als Grundlage dienen müßte, bis zur Stunde noch nicht
gelungen sei. Die japanische Delegation äußerte ihre prinzipiellen
Bedenken und betonte die Notwendigkeit für Japan, zu prüfen, ob
nicht mit der Errichtung des Prisenhofs sich Unzuträglichkeiten einstellen
 könnten, die es nicht mit in Kauf zu nehmen vermöchte.
Bei der Beratung der einzelnen Artikel des Entwurfs wurden
irgendwelche wesentlichen Änderungen nicht vorgenommen. Die
Abstimmung hatte folgendes Ergebnis: Gegen den Entwurf stimmten
 Brasilien und die Türkei. Der Abstimmung enthielten sich
15 Staaten?): Chile, Kolumbien, Dänemark, Ekuador, Guatemala,
Japan, Mexiko, Montenegro, Nikaragua, Panama, Paraguay, Persien,
Rußland, Salvador, Uruguay und Venezuela. Portugal hatte beim
Aufruf nicht geantwortet. Die übrigen Staaten erklärten sich für
den Entwurf, jedoch machten Kuba, die Dominikanische Republik und
Uruguay Vorbehalte bezüglich des Artikels 15.
Der Entwurf kam in der sechsten Plenarsitzung vom 21. September
 zur Beratung und Abstimmung®). Auch hier wurden im
wesentlichen von mehreren Delegationen nur bereits abgegebene
Erklärungen erneuert. Bemerkenswert ist, daß Mexikos Delegierter
 auf Grund neuer Instruktionen‘ seitens seiner Regierung er-1)

 Actes II, 11—338,.
2) Nach dem Protokoll der Sitzung in den Actes 1, 33 hat URUGUAY sich der
Abstimmung enthalten. Im Widerspruch damit steht die sich an derselben Stelle
äindende Angabe, daß dieser südamerikanische Staat mit einem Vorbehalt bezüglich
des Artikels 15 für den Entwurf gestimmt habe. 3ı Actes L 165— 169