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Dritter Abschnitt.

ständig versammelt sind, sondern in der Weise, daß für jeden Tag
das Richterkollegium nach Personen und Namen feststeht und in
kürzester Frist sich zu einer Sitzung vereinigen kann. Die deutsche
Delegation hatte zunächst nichtständige Prisengerichtshöfe gefordert,
weil.sie an der Möglichkdit zweifelte, daß die Konferenz die durch
die Ständigkeit herbeigeführten Schwierigkeiten bei der Verteilung
der Richterstellen überwinden könnte‘),
Der ständige Schiedshof der Konvention von 1899 ist nur eine
ständige Liste, aus der erst durch Wahl seitens der im Streit befindlichen
 Parteien ein Gericht gebildet werde. Das genügte der Mehrzahl
 der auf der zweiten Haager Konferenz vertretenen Staaten nicht
mehr. Sie mühten sich in langen Debatten vergeblich ab, einen
permanenten Schiedshof zu gewinnen, der ständig bereit steht, sofort
 in Funktion zu treten, wenn ihm von den Parteien die Entscheidung
 einer Streitigkeit übertragen wird. ASSER prägte das Wort:
„N faut qu'il y ait des juges ä la Haye.“ Es wurde also gerade das
bemängelt, was man im Jahre 1899 als einen großen Vorzug gepriesen
 hatte. Damals hatte sich der erste französische Bevollmächtigte
 BOURGEOIS gegen die Errichtung eines Gerichtshofs mit im voraus
bestimmten ständigen Richtern entschieden ausgesprochen, indem er
am 9. Juni folgendes ausführte:
„In demselben Geist der Klugheit und mit demselben Respekt
vor dem nationalen Empfinden hat man in dem einen wie dem
andern Entwurf (d. h. dem russischen wie dem englischen Entwurf)
das Prinzip der ständigen Richter abgelehnt. Es wäre in der Tat
eine große Schwierigkeit, wollte man im voraus einen Gerichtshof
mit einer bestimmten Anzahl von Richtern einsetzen, der die verschiedenen
 Länder zu vertreten und in regelmäßigen Sitzungen
die laufenden Geschäfte zu erledigen hätte,
Ein solcher Gerichtshof würde den Parteien keine Schiedsrichter
 geben, die im Hinblick auf den Streit gewählt sind und
die das Vertrauen des Landes genießen, sondern Berufsrichter im
Sinne des Privatrechts, die ohne Anteil der Parteien im voraus
ernannt wären. Ein ständiger Gerichtshof dieser Art würde selbst
bei der höchsten Unparteilichkeit seiner Mitglieder in den Augen
der öffentlichen Meinung den Charakter einer Staatenvertretung
annehmen. Die Regierungen könnten glauben, daß er politischen
Einflüssen zugänglich sei, und würden nicht zu ihm kommen als
zu einer völlig uninteressierten Gerichtsstelle.“ 2)
Die Permanenz des Prisenhofs hat diese neue Institution schon
vor ihrem Inslebentreten mehreren Internationalisten als den Anfang
einer staatenbündischen Organisation aller Staaten der Welt erschei-1)

 De HAMMARSKJÖLD, Actes II 800.
2) Schweizerische Botschaft S. 19.