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Dritter Abschnitt,

führen werden. Der englische Antrag sieht eine ganz andere Zusammensetzung
 vor: Nach ihm soll jede Signatarmacht, welche im Augenblick
 der Unterzeichnung der Prisengerichtskonvention eine Handelsmarine
 von mehr als 800000 t hat, binnen drei Monaten nach der
Ratifikation des Abkommens einen Juristen bezeichnen, der in den
Fragen des internationalen Seerechts als anerkannte Autorität gilt,
sich des höchsten moralischen Ansehens erfreut und geneigt ist, die
Funktion eines Richters zu übernehmen; in gleicher Weise designiert
jede Macht einen stellvertretenden Richter1). Der englische Entwurf
hätte einige Großmächte, z. B. Rußland, ohne Vertretung in dem
internationalen Gerichtshofe gelassen und auf der anderen Seite
z. B. Norwegen mit einer Richterstelle bedacht 2).
CHOATE gab die Anregung, den Prisenhof aus drei oder fünf
dauernd berufenen Richtern zusammenzusetzen und jedem Kriegführenden
 für den einzelnen Kriegsfall das Recht zu geben, je einen
weiteren Richter hinzuzuernennen®). Persien wollte jedem Staate
das Recht geben, je ein Mitglied des Prisenhofs zu ernennen, und
diese sämtlichen Mitglieder sollten dann aus ihrer Mitte für eine
bestimmte Zeitdauer den erkennenden permanenten Prisenhof wählen%).
Irgend welche Aussicht auf Verwirklichung eines derartigen Projektes
bestand schon aus dem Grunde nicht, weil es. den kleinen Staaten
die Möglichkeit gegeben hätte, die sämtlichen Großmächte von dem
erkennenden permanenten Prisenhof auszuschließen.
Die Konferenzmächte einigten sich mit schwacher Majorität
auf das im Vermittlungsantrage vorgesehene Rotationssystem.
Welche Gesichtspunkte eigentlich bei der Klassifikation der Mächte
maßgebend waren, ist während der Konferenzverhandlungen wiederholt
 von verschiedenen Seiten, aber nicht immer in übereinstimmender
Weise dargelegt worden. Was zunächst die Bevorzugung der Großmächte
 angeht, so wurde diese damit begründet, daß sie am häufigsten
als Nehmestaaten an Prisenprozessen beteiligt seien. Sie seien es,
die durch ihre Mitwirkung zur Errichtung eines internationalen Prisengerichts
 das größte Opfer brächten, da ihre Gerichtsentscheidungen
einer Nachprüfung durch den Prisenhof unterzogen würden, der so
berufen werde, über Akte ihrer Marineoffiziere zu Gericht zu sitzen.
im allgemeinen kam bei der Verteilung der Richterstellen in Betracht
die Bedeutung der Handelsflotten5), die Bedeutung von Handel und
[ndustrie, die Stärke der Bevölkerung und die Größe der Kriegsi}

 Artikel 4 des englischen Entwurfs.
2) HuUBER a. a. O., SS. 92, 3) Actes II, 803. 4) Actes II, 805.
5) Der Tonnengehalt der Handelsflotte sollte nach dem englischen Entwurf der
allein maßgebende Faktor sein. Welche politischen Erwägungen für die englische
Delegation bei dieser Forderung maßgebend gewesen sind, läßt sich nicht mit einiger
Sicherheit sagen. Es ist kaum zu glauben, daß England ernstlich an die Möglichkeit
yedacht hat, einige Großmächte würden sich einfach beiseite schieben lassen.