IL. D, Die Verfassung des Prisenhofs. 137

marine, deren Offiziere im Grunde genommen vor dem Prisenhof
ihr Verhalten, die Art ihrer Kriegführung, zu vertreten haben‘).
Endlich soll auch der Ähnlichkeit der verschiedenen Rechtssysteme
bei der Gruppierung der Staaten Rechnung getragen worden sein 2.
Man kann alle diese Gesichtspunkte wohl auf den einen des „maritimen
 Interesses“ 3) zurückführen. Maritimes Interesse hat heute jeder
Staat; alle Staaten, auch der kleinste Binnenstaat, sind an den seerechtlichen
 Verhältnissen interessiert4). Sie alle nehmen teil an dem
großen überseeischen Welthandel, wenn auch nicht die Flaggen aller
Staaten auf dem Ozean wehen. Die Prisengerichtsbarkeit dient nicht
nur dem Schutze der Schiffahrt, sondern vor allem des Handels.
Die Schweiz, die „wegen ihres bedeutenden überseeischen Handels“ 5)
an der Errichtung des Prisenhofs interessiert ist, hatte gegen die
den Großmächten eingeräumte Vorzugsstellung nichts einzuwenden,
„weil die Schweiz bei der Einsetzung eines Oberprisengerichts keine
Opfer bringt, sich aber für ihren Handel den Vorteil einer unparteiischen
 Instanz sichert“%). Für die Staaten mit schwacher Kriegs-,
aber großer Handelsflotte, insbesondere für einen Staat wie N orwegen,
bietet die Einrichtung einer internationalen Instanz in Prisensachen
nach der Auffassung der meisten Konferenzmächte große Vorteile,
ja, nur Vorteile: Der Prisenhof legt der Gerichtsbarkeit solcher
Staaten keine Schranken auf und sichert ihnen eine „unparteiische“
Rechtsprechung, die für nationale Prisengerichte ein Ding der Unnöglichkeit
 sein soll.
Wollte man über die Zahl 15 nicht hinausgehen, so waren bei
dem einmal angenommenen Modus der Klassifikation starke Unebenheiten
 und Härten nicht zu vermeiden. Eine strikte Durchführung
der Klassifikation nach irgend einem bestimmten Maßstabe hätte
auch eine differentielle Behandlung der acht Großmächte‘ erfordert,
welche der Entwurf als starre gleiche Größen behandelt7). Jede
Abstufung der Staaten bei dem Ernennungsrecht wird schon aus dem
Grunde immer etwas Willkürliches an sich tragen, weil die dabei in
Betracht gezogenen tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere die Größe
der Handelsmarine, ständigem Wechsel unterworfen sind. In einem
Zeitraum von 12 Jahren kann der eine Staat sich zu einer Großmacht
aufschwingen, der andere von seiner Höhe zu einer Macht zweiten
oder dritten Ranges herabsinken®). Die kleinen Staaten. denen

1) Actes II, 836; ScoTr p. 504. 2) Actes II, 837,
3) Actes II, 820. 4) Actes II, 791.
5) Schweizerische Botschaft, S. 86.
6) Schweizerische Botschaft, S. 73, die sich ganz den Ausführungen in RENAULTS
Bericht, Actes I, 196, anschließt. 7) Actes II, 887.
8) Um dem ständigen Wechsel der die Zusammensetzung der Richterlisten beeinflussenden
 Faktoren Rechnung tragen zu können, regte die spanische Delegation
an, eine periodische Revision der Liste ins Auge zu fassen. Actes IL 836.