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Dritter Abschnitt.

Türkei, Rumänien, Norwegen, Dänemark, Portugal und Griechenland
rangiere!).
Es wird abzuwarten sein, ob alle die Staaten, welche auf der
Konferenz es bei Erklärungen und Vorbehalten bewenden ließen,
sich zur Annahme der Prisengerichtskonvention, die eine Klassifikation
 der Staaten enthält, entschließen werden. Was in der Atmosphäre
 der Konferenz, die ganz erfüllt war von Versicherungen des
„Vertrauens“ und der „Harmonie“ 2), sich ermöglichen ließ, wird vielleicht
 daheim in den Kabinetten und vor dem Forum der Parlamente
— es sind ihrer einige vierzig — kritischer Erwägung vielleicht nicht
standhalten3), Die Bedeutung der maritimen Interessen der Einzelstaaten,
 nach welcher die Vertretung im Prisenhof abgestuft sein
soll, läßt sich schwerlich so abwägen, daß allerwärts die Überzeugung
von der „Gerechtigkeit“ der Klassifizierung Platz greift. Ohne dieses
Fundament aber droht dem ganzen Gebäude des Prisenhofs das Schicksal,
 welches auf der Könferenz selbst dem Abkommen eines Schiedsgerichtshofs
 bereitet wurde. Das Steigen und Fallen, das Auf und
Ab der Entwickelung des internationalen Verkehrs, dessen Träger
miteinander ringen, einander ablösen und wieder verdrängt werden,
dürfte in freien, ihrer Kraft bewußten Staaten das Gefühl der Zufriedenheit
 mit der Klassifizierung — und beschränke sie sich auch
auf die Wertung der Handelsflotten — nicht dauernd aufkommen
lassen.
So wird möglicherweise Artikel 15 der Prisengerichtskonvention
der Ausgangspunkt für den Kampf der Nichtgroßmächte um das
„Palladium ihrer Unabhängigkeit“, die rechtliche Gleichheit aller
Staaten, werden. Sehen wir zu, was dieser Grundsatz sagt, was er
rechtlich bedeutet, wie Artikel 15 der Konvention mit ihm vereinbar
ist. Niemals ist der Satz, daß alle Staaten gleich, daß alle Staaten
gleichberechtigt seien, so oft und gern verkündet worden wie in den
Zeiten der liberalen, freihändlerischen, friedfertigen Tendenz; ihr
Grundgedanke, daß in aller Wirtschafts- und Handelspolitik die
Mittel der Macht nicht gebraucht werden dürften, war so einseitig,
so überspannt, so idealistisch, daß er nicht vorhalten konnte).
Seitdem hat man’s oft ganz anders gehört. Unverhüllt ward das

i) Actes II, 832, 849, 852; II, 12, 18. 2) Actes II, 14.
3) Sehr gut MAx HusErR im Arch. f, öff. R. XXIV, S. 473: „Wenn man die
Verhandlungen der Konferenz ausschließlich auf Grund der Akten beurteilt, kann
man leicht zu einer und zwar wohl meist zu optimistischen Beurteilung der Sachlage
gelangen. Es ist überhaupt nicht wohl möglich, nach den Verhandlungen die definitive
 Stellungnahme der Regierungen zu bestimmen, denn die Projekte, welche die
Konferenz am meisten beschäftigten . .., sind mehr oder weniger unerwartet in die
Diskussion geworfen worden, sodaß erst die Zukunft lehren wird, wie sich die einzelnen
 Staaten zu diesen Fragen stellen werden“. Das gilt nicht zuletzt auch vom
Prisenhof. i
4) SCHMOLLER in Handels- und Machtpolitik, 1. Bd., 1900, S. 21—283.