II. D. Die Verfassung des Prisenhofs. 147

Wirkung seien als eine schlichte Darstellung der Tatsachen und Entwicklung
 der Rechtsgrundsätze, wie sie am besten von jenen sachkundigen
 Persönlichkeiten gegeben wird, die ohnedies schon amtlich
mit der betreffenden Materie befaßt waren und mit dieser am genauesten
 vertraut sind“1).
Während der Tagung oder während der Wahrnehmung einer ihnen
vom Prisenhof übertragenen Verrichtung beziehen die Richter
des Prisenhofs einen Betrag von täglich 100 niederländischen
Gulden?%,. Diese Summe wurde auf Vorschlag CRoweEs festgesetzt: [I
faut accorder aux juges une somme qui laisse ä leur charge le caractere
d’honoraire et n’excite pas l’ambition de tous les jurisconsultes dans
tous les pays. Il convient qu'elle couvre d’une maniere raisonnable
les depenses que les fonctions qu’ils auront ä remplir occasionneront
aux juges; il serait donc desirable qu’elle fut determinee pour chaque
jour de service®. — Dieselben Gebührnisse wie die Richter erhalten
auch die Hilfsrichter*?).
Außerdem steht den Richtern des Internationalen Prisenhofs
eine Reisevergütung zu, die nach den Vorschriften ihres Heimatlandes
 zu bemessen ist. Diese Gebührnisse gehören zu den allgemeinen
 Kosten des Prisenhofs (Artikel 20, Absatz 1 und 2).
Um jeden Verdacht der Parteilichkeit zu verhindern, verpflichten
 sich die Vertragsmächte, keinem der Richter des Prisenhofs
irgendwie eine Vergütung zu zahlen. Den Richtern ist es untersagt,
als Mitglieder des Prisenhofs von ihrer eigenen Regierung
oder von der einer anderen Macht irgend eine Vergütung anzunehmen.
Das schließt nicht aus, daß die Richter ihr Gehalt, welches sie als
Beamte, Lehrer an der Hochschule usw. erhalten, weiter beziehen
(Artikel 20, Absatz 3).
Eine weitere Vorschrift, welche eine Gewähr für die Unparteilichkeit
 des Richterkollegiums bieten soll, enthält Artikel 17, Absatz 1:
Ein Richter kann seinen Sitz nicht einnehmen, wenn er in irgend
einer Eigenschaft bei der Entscheidung der nationalen Gerichte mitgewirkt
 hat oder als Rechtsbeistand oder Anwalt einer Partei an
dem Verfahren beteiligt gewesen ist.
Auffallend ist der Mangel an Bestimmungen über die Ablehnung
eines Richters wegen Befangenheit. Hier käme natürlich nur in
Betracht die Ablehnung wegen persönlicher Beziehungen zum Kläger oder
wegen direkten persönlichen Interesses am Ausgang des Rechtsstreites,
Der Prisenhof entscheidet über die Wahl der Sprache, deren
er sich bedienen wird, und der Sprachen, deren Gebrauch vor ihm

1) Deutsche Revue, November 1905, S. 615,
2) Die Richter des 1907 nicht angenommenen „wirklich permanenten“ Schiedsgerichtshofes
 sollten eine jährliche Entschädigung von 6000 niederländischen Gulden
erhalten: Artikel 9 der Anlage 17, Weißbuch vom 6. Dezember 1907 S, 196.
3) Actes II, 842. 4) Artikel 1%. Vel. Actes IL. 843.

44