HI. D. Die Verfassung des Prisenhofs, 149

Prisenhof übertragenen Verrichtungen durch eine Delegation von
drei Richtern wahrgenommen werden kann. Dazu gehören
z. B. die Anordnung von Zustellungen, die Bestimmung der Reihenfolge
 und der Fristen für die Niederlegung und den Wechsel von
Schriftsätzen, Gegenschriftsätzen und etwa weiter erforderlichen Rückäußerungen,
 die Ansetzung des Verhandlungstermins, die Festsetzung
des Betrags der von einer klagenden Privatperson zu bestellenden Sicherheit!).
 Es steht nichts im Wege, daß in der Geschäftsordnung dieser
Delegation, die vom Prisenhof gewählt wird und nach Stimmenmehrheit
 entscheidet, noch weitere Funktionen zugewiesen werden,
Der Prisenhof stellt das Reglement für seine innere Ordnung
selbst fest?). Es wird den Vertragsmächten mitgeteilt. Was den
Inhalt der Geschäftsordnung im einzelnen zu bilden hat, ist in der
Konvention nicht gesagt. RENAULT zählt in seiner Erklärung zu
Artikel 49 verschiedene Gegenstände auf: z. B. die Art und Weise
des Verkehrs der Richter mit dem Präsidenten und dem Internationalen
Bureau. Sodann haben Wahlen zu den Funktionen des Präsidenten
und Vizepräsidenten, ferner zur Bezeichnung der Delegation von
drei Richtern 3) stattzufinden; es wäre umständlich, wenn der Prisenhof,
 falls außerhalb seiner Tagungen solche Wahlen erforderlich
werden, jedesmal zusammentreten müßte. Die Geschäftsordnung
darf bestimmen, daß eine schriftliche Verständigung genügt. Auch
kann der Prisenhof in seiner Geschäftsordnung vorschreiben, daß
nach dem Ende des schriftlichen Verfahrens zu Beginn der mündlichen
 Verhandlung von einem Richter über die Lage des Rechtsstreites
 referiert wird. Das ist in der Konvention selbst nicht vorgeschrieben,
 kann aber dem Prisenhof selbst vorteilhaft erscheinen.
Dergleichen Dinge mögen in der Geschäftsordnung geregelt werden%),
Eine Ratifikation der Geschäftsordnung ist nach der Konvention
nicht erforderlich. Man befürchtete, die Erlangung der Ratifikation
möchte mit Schwierigkeiten verknüpft sein, verschob also die Lösung
der Schwierigkeiten, welche sich aus einer Bestimmung der Geschäftsordnung
 ergeben können, in eine ungewisse Zukunft. Wenn
der Prisenhof bei der Aufstellung der Geschäftsordnung seine Zuständigkeit
 überschreitet, so haben die Mächte das Recht, entweder
sofort oder erst bei der Anwendung einer über den zulässigen
Rahmen der Geschäftsordnung hinausgreifenden Bestimmung Einspruch
 zu erheben®). Man wird nicht behaupten dürfen, daß mangels
sofortigen Einspruchs seitens der Vertragsmächte die Kompetenzüberschreitung
 legalisiert sein würde.

1) Artikel 32, 34, 35, 46, 48. 2) OzANAM, S. 199,
3) Artikel 48,
4) Vgl. RENAULTS Erläuterungen zu Artikel 49; NırroLp, S, 182,
5) Actes Il. 8831.