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Dritter Abschnitt.

Die Grenzlinie zwischen den Gegenständen, welche in den Geschäftsordnungsbereich
 gehören, und dem Komplex der das Verfahren
 betreffenden Bestimmungen ist nicht immer leicht zu ziehen.
Zweckmäßigerweise hat man dem Prisenhof selbst das Recht gegeben,
 Abänderungen der Verfahrensvorschriften in Anregung zu
bringen. Im Laufe der Praxis können sich diese als verfehlt oder
ungenügend herausstellen. Die Abänderungsvorschläge des Prisenhofs
 werden durch Vermittlung der niederländischen Regierung den
Vertragsmächten mitgeteilt, die sich zu entschließen haben, ob sie
ihnen Folge geben sollen. Gelangen die Mächte zu einer Verständigung,
so können sie mittels einer Zusatzkonvention den Anregungen des
Prisenhofs folgend die Verfahrensvorschriften abändern oder ergänzen‘!),
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Ebenso wie bei der Schiedsgerichtseinrichtung des Jahres 1899
ist bei dem Prisenhof ein Verwaltungs- oder Aufsichtsrat notwendig 2).
Nach Artikel 28 der Schiedsgerichtskonvention von 1899 besteht
 der ständige Verwaltungsrat aus den im Haag beglaubigten diplomatischen
 Vertretern der Signatarmächte und dem niederländischen
Minister der auswärtigen Angelegenheiten als Vorsitzenden. Diesem Verwaltungsrat
 ist die Errichtung und Einrichtung des unter seine Leitung
und Aufsicht gestellten Internationalen Bureaus übertragen. Er gibt
den Mächten von der Bildung des Schiedshofs Nachricht und trägt
für dessen äußere Einrichtung Sorge. Er entscheidet alle Verwaltungsfragen,
 die sich etwa in Beziehung auf den Geschäftsbetrieb
des Schiedshofs ergeben; er hat volle Befugnis, die Beamten und
Angestellten des Bureaus zu ernennen, ihres Dienstes vorläufig zu
entheben oder zu entlassen. Er setzt die Gehälter und Löhne fest
und beaufsichtet das Kassenwesen. Nach Artikel 22 der Prisengerichtskonvention
 versieht der Verwaltungsrat unter ausschließlicher
 Mitwirkung der Vertreter der Vertragsmächte in Ansehung
des Prisenhofs dieselben Verrichtungen, die ihm in Ansehung des
ständigen Schiedshofs obliegen. Der Prisenhof-Verwaltungsrat ist
eine reine Diplomatenvereinigung, die aus den im Haag beglaubigten
— nicht notwendig dort residierenden — diplomatischen Vertretern
der am Prisenhof beteiligten Vertragsmächte und dem niederländischen
 Minister der auswärtigen Angelegenheiten. als Vorsitzenden
besteht (Vgl. Artikel 49 des Schiedsgerichtsabkommens von 1907).
Das Internationale Bureau, welches dem Schiedshofe von
1899 für die Bureaugeschäfte dient, die auf den Zusammentritt des
Schiedshofs sich beziehenden Mitteilungen vermittelt, das Archiv unter
seiner Obhut hat und alle Verwaltungsgeschäfte besorgt, dient dem Internationalen
 Prisenhof als Gerichtsschreiberei und hat sein Geschäftslokal

1) Artikel 50; dabei ist Einstimmigkeit erforderlich.
2) Vol. MEURER. S. 278—-—984.