MI. D. Die Verfassung des Prisenhofs, 151

und seine Geschäftseinrichtung dem Prisenhof zur Verfügung zu
stellen 1). Der Generalsekretär des Bureaus versieht die Verrichtungen
eines Gerichtsschreibers. Die dem Gerichtsschreiber beizugebenden
Sekretäre sowie die erforderlichen Übersetzer und Stenographen
werden vom Prisenhof ernannt und vereidigt. Die Sekretäre sind
Gehilfen des Gerichtsschreibers und können gegebenenfalls an seiner
Stelle unterzeichnen, z. B. im Fall der Artikel 39 und 44 bei Verhinderung
 des Gerichtsschreibers?). Das Bureau ist mit der Archivaufsicht
 betraut und besorgt alle Verwaltungsgeschäfte des Prisenhofs.
 Auch in der Tätigkeit, die das Bureau für den Prisenhof zu
entfalten hat, ist es streng auf die Sekretariatsgeschäfte beschränkt®).
Die allgemeinen Kosten des Internationalen Prisenhofs
 werden von den Vertragsmächten getragen, und zwar nach Verhältnis
 ihrer Beteiligung an der Tätigkeit des Prisenhofs, wie solche in
Artikel 15 und der ihm beigefügten Liste vorgesehen ist. Die Bestellung
von Hilfsrichtern gibt keinen Anlaß zur Beitragsleistung (Artikel 47,
Abs. 1). Zu den allgemeinen Kosten gehören einmal die notwendigen
Ausgaben für die Verwaltung, sodann die den Richtern und Hilfsrichtern
 zu zahlenden Gebührnisse, ferner die Vergütungen und Gehälter
 für die Sekretäre, Stenographen, Übersetzer. Man hatte zuerst
daran gedacht, den Verwaltungsmaßstab des Weltpostvereins, der
in dieser Beziehung bereits für andere Unionen vorbildlich war,
auch beim Prisenhof anzunehmen. Der deutsche Entwurf (Artikel 31)
wollte die Kosten bestreiten aus dem von der unterliegenden Partei
zu leistenden Beitrag. Dazu sollte zur vorläufigen Deckung der
entstehenden Kosten des Prisengerichtshofs jede der beiden Kriegsparteien
 innerhalb zweier Monate nach Ausbruch des Krieges bei
dem Internationalen Bureau die Summe von 25000 holländischen
Gulden einzahlen. Die Einzahlungen sollten nach Bedarf wiederholt
werden. Nach dem System, welches die Konvention angenommen
hat, trägt jede Vertragsmacht, welche ständig durch einen Richter
im Prisenhof vertreten ist, 1/15 der Kosten. Der Staat, dessen Richter
nur zwei Jahre mitsitzt, zahlt nur !/45. Die Beitragsleistung der
Mächte wird wesentlich gemindert durch die von der unterliegenden
Partei zu zahlenden Beträge%). Die Verwaltung der Gelder liegt dem
Internationalen Bureau unter der Kontrolle des Verwaltungsrats ob.
Letzterer wendet sich an die Mächte, um die für die Tätigkeit des
Prisenhofs erforderlichen Beträge zu erhalten®). Von einem einheit-1)

 Wenn einmal das Internationale Bureau im Friedenspalast untergebracht ist,
wird in seinen Räumen auch der Prisenhof seine Sitzungen abhalten (Artikel 23);
Artikel 47 der neuen Schiedsgerichtskonvention ermächtigt das Bureau, sein Geschäftslokal
 und seine Geschäftseinrichtungen den Vertragsmächten für die Tätigkeit
eines jeden besonderen Schiedsgerichts zur Verfügung zu stellen.
2) Vgl. dazu Actes II, 847. 8) Vgl. Zorn in der Deutschen Revue 1900, S. 115,
4) Artikel 46, Absatz 2. 5) Artikel 47, Absatz 2.