Hl. E. Das Verfahren vor dem Prisenhof. 153

Behinderung durch höhere Gewalt nach!) und hat sie den Rekurs
binnen 60 Tagen nach Hebung des Hindernisses eingelegt, so kann
der Partei die Wiedereinsetzung nach gebührender Anhörung des
Gegners erteilt werden (Artikel 31).
Ist die Berufung rechtzeitig eingelegt, so stellt der Prisenhof
unverzüglich der Gegenpartei eine beglaubigte Abschrift des den
Rekurs anmeldenden Schriftstücks oder Telegramms von Amts wegen
zu2). Damit das Verfahren für alle an einem und demselben Prisenprozeß
 Beteiligten gleichzeitig stattfinden kann, bestimmt die Konvention
 aus Gründen der Prozeßökonomie, daß der Prisenhof mit
der Behandlung der Sache bis zum Ablauf der Rekursfrist für alle
Beteiligten zu warten hat. Es sind z. B. an einem Prisenprozeß
vor dem nationalen Gericht als Kläger aufgetreten der Eigentümer
des Schiffs und verschiedene Eigentümer von Ladungsgegenständen.
Nach Erlaß des nationalen letztinstanzlichen Urteils legt der Eigentümer
 des Schiffs sofort zu Beginn der Rekursfrist von 120 Tagen
Berufung ein. Der Prisenhof hat dann mit der Aufnahme der Sache
bis zum Ablauf der Rekursfrist für alle zur Einlegung Berechtigten
zu warten3). Außerdem kann sich der Prisenhof veranlaßt sehen,
mit der Behandlung der Sache zu warten, wenn das Internationale
Bureau nach Einlegung des Rekurses durch eine neutrale Privatperson
der Macht, welcher die Privatperson angehört, gemäß Artikel 29,
Absatz 3 die Möglichkeit gegeben hat, von dem ihr zustehenden
Verbotsrechte (Artikel 4, Ziffer 2) Gebrauch zu machen (Artikel 33).
Eine Frist, innerhalb deren die neutrale Macht ihr Recht auszuüben
hat, ist in der Konvention nicht bestimmt. Es kann also jederzeit,
auch wenn sich das Verfahren vor dem Prisenhof bereits seinem
Ende nähert, ausgeübt werden. Dann hat der Prisenhof eben unnütze
 Arbeit getan.
Das weitere Verfahren zerfällt, ebenso wie das vor dem Ständigen
Schiedshof, in zwei gesonderte Abschnitte: Das schriftliche Vorverfahren
 und die mündliche Verhandlung%. Auch sonst
finden auf das Verfahren. vielfach ähnliche Bestimmungen Anwendung
 wie die für den Ständigen Schiedshof erlassenen®).
1) Das Vorverfahren erschöpft sich in der Niederlegung und
in dem Wechsel von Schriftsätzen, Gegenschriftsätzen und etwa weiter
erforderlichen Rückäußerungen durch die Agenten, Anwälte und Bevollmächtigten
 oder Spezialvertreter. Die Niederlegung erfolgt beim
Internationalen Bureau. Die Reihenfolge und die Fristen werden
vom Prisenhof und zwar durch die Delegation von drei Richtern
bestimmt (Artikel 34, Absatz 2: Artikel 48). Die Parteien fügen alle

1) Glaubhaftmachung genügt nicht, 2} Artikel 82
3) Das Gleiche gilt für die Fälle des Artikels 6, Absatz 2.
4) Artikel 34. 5) Weißbuch, S. 15.