IN. E, Das Verfahren vor dem Prisenhof, 155

Er wendet sich unmittelbar an die Regierung der Macht, in deren
Gebiet die Zustellung erfolgen oder der Beweis erhoben werden soll.
Die zu diesem Zweck erlassenen Ersuchen sind nach Maßgabe derjenigen
 Mittel zu erledigen, über welche die ersuchte Macht nach
ihrer inneren Gesetzgebung verfügt. Ein Rechtshilfebegehren kann
nur abgelehnt werden, wenn die ersuchte Macht dasselbe für geeignet
hält, ihre Hoheitsrechte oder ihre Sicherheit zu gefährden. Damit
ist die ganze Rechtshilfe in das freie Ermessen der Vertragsmächte
gestellt. An Vorwänden, sich ihr zu entziehen, wird es nicht fehlen:
Die Rechtshilfe kann nicht im Rahmen der Landesgesetzgebung
geleistet werden; noch bequemer ist der Hinweis auf gefährdete
Hoheitsrechte oder die bedrohte Sicherheit des Staates!l), Irgendwelchen
 Weisungen des Prisenhofs sind weder die Regierungen noch
die Gerichte der Vertragsmächte unterworfen. Wird dem Ersuchen
stattgegeben, so dürfen die Kosten nur die durch die Erledigung
wirklich entstandenen Auslagen begreifen2).
Der Prisenhof kann auch die Vermittlung der niederländischen
Regierung oder einer sonstigen Macht, in deren Gebiet er gerade
seinen Sitz hat, in Anspruch nehmen. Sollen die Zustellungen an
die Parteien an dem Orte des Gerichtssitzes erfolgen, so können sie
durch das Internationale Bureau bewirkt werden).
Soweit es ohne Anwendung von Zwang oder Strafe möglich ist,
darf der Prisenhof in jeder Lage des Verfahrens auf Antrag oder
von Amts wegen eine ergänzende Beweisaufnahme anordnen, die vor
ihm selbst oder vor einem oder mehreren seiner Mitglieder stattfindet 4).
Es steht dem Prisenhof frei, sich bei dieser ergänzenden Beweisaufnahme
 der in Artikel 27 vorgezeichneten Wege zu bedienen.
Sollen zum Zweck einer Beweisaufnahme Handlungen von Mitgliedern
des Prisenhofs außerhalb des Landes, wo er seinen Sitz hat, vorgenommen
 werden, so muß die Zustimmung der fremden Regierung
eingeholt werden®).
Die Beratung des Prisenhofs erfolgt geheim.
Jede Entscheidung ergeht nach der Mehrheit der anwesenden Richter.
Bei Stimmengleichheit wird die Stimme des im Range jüngsten
Richters nicht mitgezählt.
Der Prisenhof fällt seine Entscheidung unter Berücksichtigung
des gesamten Akteninhalts, der Beweise und des mündlichen Vorbringens
 der Parteien nach freier Überzeugung®. Dies gilt auch
1) Vgl. OzANAM, S. 216: „Il nous semble qu'il y a la une restrietion dont
V’elasticite est quelque peu arbitraire ‚et peut laisser percer beaucoup de mauvaise
volont&amp;“, 2) Artikel 27, HUBER 488.
8) Über die ergänzende Beweisaufnahme, die vom Prisenhof im Laufe des Verfahrens
 angeordnet wird, vgl. Artikel 36, 4) Artikel 35, 36.
5) Artikel 36, Absatz 2,
6) Artikel 43, Artikel 42; ce qui par suite exelut tout systöme de preuve legale“,
OZzANAM S. 216. Ein dem Artikel 32 zugefügter Satz: „Elle statue dans la yleine et