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Dritter Abschnitt.

eine Pflichtverletzung des Richters, der feierlich versprochen hat,
sein Amt auf das gewissenhafteste auszuüben.
Die Kostenfragel) wird in dem Urteil geregelt. Jede Partei trägt
ihre eigenen Kosten, die Kosten der eigenen Verteidigung. Die besonderen
 Unkosten des Verfahrens (Ladung und Entschädigung von
Zeugen, Sachverständigen, besonders zugezogenen Übersetzern) fallen
der unterliegenden Partei zur Last?). Außer den Kosten des Verfahrens
 hat die unterliegende Partei Eins vom Hundert des Wertes
des Streitgegenstandes als Beitrag zu den Kosten des Prisenhofs zu
zahlen. Welcher Augenblick für die Feststellung des Wertes des Streitzegenstandes
 maßgebend sein soll, ist dem freien Ermessen des Prisenhofs
 anheimgestellt. Streitgegenstand im Sinne des Artikels 46, Absatz
 2 kann auch die Differenz zwischen zwei Summen sein®).
Ist der Rekurs von einer Privatpartei eingelegt, so hat sie
beim Internationalen Bureau eine Sicherheit zu bestellen für die
Kosten und den Betrag, den sie eventuell zu zahlen hat%). Die Höhe
der Sicherheit wird vom Prisenhof schätzungsweise bestimmt. Die Eröffnung
 des Verfahrens kann von der vorgängigen Leistung dieser
Sicherheit abhängig gemacht werden®). Es wird nichts im Wege
stehen, daß für die Höhe der Kautionssumme durch die Geschäftsordnung
 bestimmte Anweisungen gegeben werden ©).
Die Entscheidung ist in Öffentlicher Sitzung des
Prisenhofs zu verlesen, und zwar in Gegenwart der Parteien
oder wenigstens, nachdem diese gehörig geladen sind. In jedem Falle
wird das Urteil den Parteien von Amts wegen zugestellt (Artikel 45,
Abs. 1). Nach Bewirkung der Zustellung übersendet der Prisenhof
dem nationalen Prisengericht die Prozeßakten unter Beifügung einer
Ausfertigung aller ergangenen Entscheidungen sowie einer Abschrift
der Verhandlungsprotokolle. Auf diese Weise sind das nationale Gericht
 und der Nehmestaat in der Lage, nachzuprüfen, aus welchen
Gründen der Prisenhof seine Entscheidung gefällt hat und ob der
Nehmestaat dem Urteil nach Treu und Glauben sich zu unterwerfen
verpflichtet ist.

1) Über allgemeine Kosten siehe oben 5. 151.
2) Artikel 46, HUBER, 551. 3) Actes Il, 830.
4) OzANAM, S. 226: S’il s’agissait d’une sentence rendue contre un particulier
— le cas ne se presentera guere que pou une condamnation aux frais —, on se
r&amp;cupererait sur la cautionnement qu'il est oblige de verser avant tout debat..,
On a ainsi pare a une grande difficulte6. On se demandait, en effet, comment on
pourrait donner-ä la sentence force ex6cutoire dans le pays de ce particulier: c’eüt
Ste, en effet, empieter sur sa souverainet6, Car, dans tous les pays, il n’y a force
ax6cutoire que pour les sentences des tribunaux nationaux. On se fut trouve ainsi
en face de diffieultes d’exequatur qui auraient pu devenir inextricables et auxquelles
on Echappait par ce detour ingenieuX,
5) Artikel 46, Absatz 3; Artikel 30 des deutschen Entwurfs,
6) HugsErR, 552.