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Dritter Abschnitt.

kation des materiellen Prisenrechts. Die Prinzipien der Rechtschaffung
 sind dieselben, ob es sich um den Recht findenden Richter
oder um den Recht findenden Gesetzgeber handelt: „In beiden
Fällen sind die Grundsätze zu finden, nach welchen die Schlichtung
der aus den Tatsachen des Seekriegs hervorgehenden Interessenkonflikte
 gemäß dem Wesen der Rechtsordnung zu bewirken ist.
In beiden Fällen ist die Diagonale im Parallelogramm der Kräfte
und Interessen zu ziehen, welche im Seekriege wirksam sind.“
JAMES BROWN SCOTT, Justitiar des Auswärtigen Amtes der Vereinigten
 Staaten von Amerika, widmet!) der Frage des vom Prisenhof
anzuwendenden Rechtes eine eingehendere Betrachtung (S. 488 bis
497). Von ihrer Beantwortung hängt, das ist SCoTTs Überzeugung,
das Schicksal des Prisenhofs ab. Wie, wenn ein interationalrechtliches
Prinzip und eine gleichförmige Praxis nicht feststellbar sind? Of
the conflicting views, which is the court to take? In the absenece
of a general agreement, the court must determine the law applicable
to the case, else it cannot reach a judgement. To allow the court
to resolve the conflict is to invest it with legislative as well as
judicial functions. The law must either be codified in advance,
which hes not been done, or it may be determined by special treaty
between various Powers which will thus prescribe the law to be
administered by the court in a case affecting these countries, Or,
otherwise, the court is limited to the administration of universally
accepted law, a great gain to neutrals, but it would be forced to
declare itself incompetent whenever the litigants opposed the clashing
 and irreconciliable principles of their national theory and
practice. SCOTT ist der Meinung, daß die Unsicherheit der Neutralen?)
 darüber, welches Recht von den Prisengerichten in Anwendung
 zu bringen ist, für die Neutralen unerträglicher ist als der
Mangel einer staatsvertraglichen Festlegung eines ihren Interessen
nicht ganz entsprechenden Systems. Denn die Neutralen könnten
sich in letzterem Falle vor Schaden bewahren, indem sie ihre
Aktionen nach jenen staatsvertraglichen Regeln einrichteten. Die
Behauptung ScOTTs (S. 491), die Haager Konferenz habe die in
RENAULTs Bericht gegebene Interpretation des Artikels 7 als offizielle
Interpretation angenommen, ist unrichtig. Wenn auch dieser Bericht
für die Auslegung der Bestimmung von nicht zu unterschätzender
Bedeutung ist, so haben sich doch die Konferenzmächte durch nichts
auf RENAULTs Auffassung festgelegt.

1) In seinem Werke The Hague Peace Conferences of 1898 and 1907 (Baltimore
 1909),
2) Als ob jeder Staat im voraus wüßte, daß er „Neutraler“ sein wird. Das
ist ja der tiefste Grund der Unfertigkeit des Seekriegsrechts, daß derselbe Staat
88 kommen sieht, daß er bald neutral, bald belligerent sein wird; und er möchte
„das“ Recht so haben, daß es ihm in beiden Lagen paßt.