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Dritter Abschnitt.

richter, welche neue Seerechtsregeln zu Englands dauerndem Schaden
aufstellen. So wird die englische Flotte langsam der Möglichkeit
beraubt, ihre Feinde zur See mit aller Gewalt und Wucht niederzuschlagen.
 Der britische Samson soll in den Armen der internationalen
 Dalila eingeschläfert werden, und dann werden die Philister
 über ihn hereinbrechen.
So zeichnet T. J. LAWRENCE!) diese nicht ernst zu nehmenden
Schwarzseher. Er tritt ihnen mit aller Entschiedenheit entgegen :
Sie machen aus der „internationalen Staatengemeinschaft eine internationale
 Räuberbande“, die in niederträchtiger Weise auf Englands
Erniedrigung und Untergang sinnt. Sie predigen unbewußt die
Rückkehr zur unverfälschten Barbarei. Sie wollen, weil England
die größte Seemacht hat, die Gewalt an die Stelle des Rechtes setzen.
Von der Kommandobrücke des englischen Schlachtschiffes sollen der
Welt die Regeln des Seekriegsrechtes diktiert werden. So wird aus
England, dem unschuldigen Opfer des Internationalen Prisenhofs, der
unumschränkte Seedespot%).
Schon bald nach dem Schluß der Konferenz mehrten sich die
Stimmen, welche einen Internationalen Prisenhof ohne vorherige
Verständigung über die wichtigsten Fragen des internationalen Prisenrechts
 für unannehmbar erklärten®). Es konnte nicht überraschen,
daß die englische Regierung erklärte: Es sei schwierig, wenn nicht
unmöglich, vor der Gewinnung allgemein anerkannter Prisenrechtssätze
 dem britischen Parlament eine Vorlage über die Annahme der
Prisengerichtskonvention mit Aussicht auf Erfolg zu unterbreiten.
Ende Februar 1908 regte die Regierung Seiner Großbritannischen
Majestät eine Seekriegsrechtskonferenz an zu dem Zwecke, die allgemein
 anerkannten Regeln des internationalen Rechts im Sinne des
Artikels 7 der Prisengerichtskonvention festzustellen). England
beschränkte seine Einladung auf die Großmächte mit der Begründung,
 daß die Entscheidungen des Internationalen Prisenhofs die
Rechte der Kriegführenden, als welche in erster Linie die Groß-1)
 International Problems and Hague Conferences, London 1908, p. 149,
2) Vgl. auch M. W. HAZzELTINE in The North American Review vol. CLXXXVI
(1907) p. 577: „An influential British newspaper denounces as cynical effrontery the
proposal to establish an international prize court which would rob Great Britain, the
greatest of maritime. nations, of her commanding position by subjecting her captures
of contraband on the review of a tribunal, which, as being composed of fifteen judges,
would be little better that a juridical menagerie. We concur in the opinion that
the spectacle of a half-breed lawyer irom Central or South America deciding upon
‘he justice of a British seizure would be ludicrous in any case; but when it is proposed
 that he and his collegues shall administer a law elaborated by them as they
go along, based upon precedents of their own creation or upon no precedents at all,
the folly of the whole proceeding becomes patent“,
8) Vgl. A, DE LAPRADELLE in Revue des deux mondes vom 1. August 1908,
p. 708—705; DONKER CuRTIUS in Rev. de droit int. et de legisl. comp. 1909, p. 6n 2.
4) OzANAM, 5. 209 ff.