II. F. Das Urteil des Prisenhofs.

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zu seinen Ungunsten angewandte gesetzliche Bestimmung des
Nehmestaates beschwert, so ist der Prisenhof ermächtigt, zu entscheiden,
 daß diese Bestimmung nicht Platz zu greifen habe, weil
sie mit Vertragsrecht oder den allgemeinen Grundsätzen des internationalen
 Rechtes oder den Regeln der Billigkeit in Widerspruch
stehe!). Wenn allgemein anerkannte Regeln nicht vorhanden sind,
so erkennt der Prisenhof nicht etwa nach dem nationalen Recht des
Nehmestaates, so daß Prisengericht und Prisenhof nach denselben
Regeln Recht sprächen. Gerade dies wollte die Konferenz nicht,
Gerade für die Tatbestände, die nicht vertraglich oder gewohnheitsrechtlich
 geregelt sind, soll der Prisenhof die allgemeine Norm finden
und proklamieren. Müßte er das Recht des Nehmestaates in dritter
Linie anwenden, so würden die Entscheidungen bei gleicher Sachlage
 wegen der verschiedenen nationalen Rechtsordnungen verschieden
 ausfallen. Der Prisenhof ist aber gedacht als Vorkämpfer, ja,
ais Verwirklicher der Einheit der einzelnen internationalen Seekriegsrechtsordnungen.?)
 Wo die Konferenz versagt hatte, wo ihr die
Kraft gefehlt, da soll eine quasi-gesetzgeberische Tätigkeit des Prisenhofs
 eintreten. „Die Tragweite dieses Gedankens ist außerordentlich
groß und bereits hat man davon gesprochen, daß dieser Gedanke
für den Landkrieg seine Anerkennung noch nicht gefunden habe“ 3).
Die Mitglieder des Prisenhofs sind gedacht als wahre Richterkönige.
Sie haben „die ewigen Gesetze der Gerechtigkeit und Billigkeit“
in pectore. Ihre Urteile sind Ausfluß des gesunden Menschenverstandes.
 Freilich mögen jene ewigen Gesetze in der Brust des
von England benannten Richters sich anders gestalten, als in der
Brust des vom Deutschen Reich designierten. Da muß eben bei
Meinungsverschiedenheiten im Richterkollegium mit Stimmenmehrheit
entschieden werden, welcher Teil des Richterkollegiums die ewigen
Gesetze reiner und richtiger erfaßt hat%#. Sieben Richter halten

1) Actes II, 24.
2) Siehe A. DE LAPRADELLE in Revue des deux mondes vom 1. August 1908:
„Maitresse d’ecarter, par la loi d’equite, la loi du capteur, la Cour peut devenir, pour
toutes les questions non regle&amp;es de la guerre maritime, un puissant instrumeni
d’unification juridique*“‘.
3) ZOrRN in der Festgabe für LABAND, Bd. I, S. 181.
4) Vgl. den Brief T. E. HOLLANDS an den Herausgeber der Times (September 21,
1907, p. 8): „... It is hardly necessary to combat the notion that there already
exists, in nubibus, a complete system of prize law, which is in some mysterious way
accessible to Judges, and reveals to them the rule applicable to each new case as it
arises. This notion, so far as it is prevalent, seems to have arisen from a mistaken
reading of certain dieta of Lord STOWELL, in which that great Judge, in his finest
18th century manner, insists that the law which it was his duty to administer „has
no locality“ and „belongs to other nations as well as our own“. He was, of course,
hinking of the rules of prize law upon which the nations are agreed, not of ihe
numerous questions upon which no agreement exists, and was dealing with the
difficult position of a Judge who was to choose (as in the recent Moray Firth case)