VERLAG VON J. C. B. MoHR (PAUL SIEBECK) IN TÜBINGEN.

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Das öffentliche Recht der Gegenwart,
In Verbindung mit einer großen Anzahl hervorragender Schriftsteller des In
und Auslandes herausgegeben von.
Georg Jellinek Paul Laband Robert Piloty.
Das „öffentliche Recht der Gegenwart‘ erscheint in einem systematischen
 Teil und einem fortlaufenden Teil.
Der systematische Teil umfaßt die Monographien, welche den einzelnen
 Staatsrechten und allgemeinen Lehren gewidmet sind. Einzelnen Bänden
wird, je nach Bedarf, als Anhang der Text der Verfassungen beigegeben.
In der Subskription auf das ganze Sammelwerk tritt eine Ermäßigung
von 10% des Ladenpreises ein.
Der fortlaufende Teil erscheint als
Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart
herausgegeben von
Georg Jelinek, Paul Laband und Robert Piloty.
Das Jahrbuch setzt sich eine doppelte Aufgabe. Es will Abhandlungen
aus dem ganzen Gebiete des öffentlichen Rechtes bringen; und will Berichte erstatten
 über die Wandlungen, welche das Öffentliche Recht aller Staaten der
Erde durch die Gesetzgebung fortlaufend erfährt. ‚Das Programm ist also, wie
man sieht, recht weit gesteckt. Das Hauptinteresse erregt dessen zweiter
Punkt, also eine planmäßige, soweit zu erreichen, periodische Berichterstattung
über die im Staats- und Verwaltungsrecht der Kulturvölker sich vollziebende
Teilung und Umbildung, Es wird sich hiernach darum handeln, die Darstellungen
 des systematischen Teils möglichst auf dem Laufenden zu erhalten
und vor allzuschnellem Veralten zu bewahren. Und zwar sollen die Berichte
über den Fortgang der Landesgesetzgebungen in der Regel von den Verfassern
der Einzeldarstellungen im systematischen Teil geliefert werden. Ein solches
Unternehmen ist mit Freude zu begrüßen. — .
1908, Nr. 12, Deutsche Literaturzeitung.
Aus dem Inhalt von Band I—IV des Jahrbuches des öffentlichen Rechts:
Band I enthält unter anderem: Die Haager Konferenz von 1899 und die
Weiterbildung des Völkerrechts, Von E. von Ullmann,
Band II: Die Fortbildung des Völkerrechts auf dem Gebiete des Prozeß- und
Landkriegsrechts durch die HM. Intern. Friedenskonferenz im Haag 1907.
Von Max Huber.
Band HI: Verzeichnis der an der II. Friedenskonferenz vertretenen Staaten,
welche dieKonventionen, die Deklaration und dieSchlußakte unterzeichnet haben.
Band IV: 1, Die Fortbildung des Seekriegsrechts durch die Londoner Deklaration
vom 26. Februar 1909, Von E. von Ullmann. 2, Beiträge zur Kenntnis
der Alone Grundlagen des Völkerrechts und der Staatengesellschaft,
Von Max Huber.
Wörterbuch des Deutichen Staats: und
Derwaltugsrechts,
Bearündet von Profejfor Dr. Karl $reiheren von Stenael.
Zweite, völlig neugearbeitete und erweiterte, Auflaae
Herausgegeben von
Profeffor Dr. Mar STeifdmannt.
$ubskripfionsbedingungen. Sür das ganze Werk N ein Umfang von drei Bänden von etwa
ie 50 Druckbogen in Ausficdht genommen. Eine ganz genaue ıfangsaNGabe ift 3. St. no nit möglidh.
Die Ausgabe foll in Lieferungen von 5 Drudkbogen 3u je 16 Swetipafiigen Seiten zum Preife
ne jodaß fich der Preis pro Band geheftet auf ca, MT. 20.—, gebunden ur &lt;a.
Der erste Dan wird Ostern 1011. der zweite Ostern 1912 und der dritte im Kerbst 1912
volljtändig vorliegen.
In der 2. Auflage des Stengelfhen Wörterbuches des Dermwaltungsrechts, von dem bis fegt
7 £ieferungen vorliegen, {ft aud) das Staatsrecht eingehend berückfichtigt. So enthalten die bisber
ausgegebenen Lieferungen unter andern folgende Artikel:
Ausland: Aueliödan, Musetistamuug, Muckeferyngsdelikte; Auswanderung: Autonomie,